"Bescheinigungen über die betriebliche Ersthelferausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 (ehem. BGG/GUV-G 948) sind die im Regelfall 2 Jahre gültig und müssen dann durch ein Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden." Quelle:https://www.ersthelfer.tv/fragen/g%C3%BCltigkeitsdauer/
Also ist er noch bis zum 1.10.2018 gültig