Wenn es danach geht, würde ich dir einen neueren Nintendo 2DS (egal welche Variante, gibt es auch zum Klappen) empfehlen, der kann das was der DS Lite kann, nur den gibt es noch in neu zu kaufen.
Bei gebraucht hast du immer das Problem, dass du nicht weißt was drin steckt und ob der wirklich funktioniert und nicht nach zwei Tagen den Geist aufgibt. Da hast du dann Geld verschenkt.

...zur Antwort

Zunächst mal: Pflaster ab und Wunde säubern.
Dann sauber verbinden.
Keine Creme oder Ähnliches drauf tun.
Dann bitte einmal zum Arzt, das sieht leicht entzündet aus (was zu ner Sepsis führen kann - 3. häufigeste Todesursache in Deutschland)

...zur Antwort

Zum einen bin ich mir nicht sicher ob du auf deiner Küchenwaage falsch gelesen hast, denn ich habe noch nie gehört, dass Küchenwagen im ml messen und zum anderen kannst du nicht einfach jeden Messlöffel pauschalisieren. Messlöffel werden oft auf das Produkt abgestimmt (etwa auf die Körnung und die Ergibigkeit).
Wenn du von Produkt A z.B. nur 10mg für 500ml Lösung brauchst sind es von Produkt B plötzlich 15mg für 500ml. Das Variirt.
Deswegen haben Produkte unterschiedlicher Hersteller meistens eigene Messlöffel drin.

...zur Antwort

Wenn du von ner konventionellen Röhre auf LED gewechselt hast, kann das der Grund sein, warum es nicht funktioniert. Das hängt mit den vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Vorschaltgeräten bzw Startern zusammen.

Zudem gibt es LED Röhren, die du nicht ohne weiteres tandemschalten kannst.
Neuere LED Röhren können das mittlerweile i.d.R. aber das sieht mir nach ner älteren Röhre aus (seh ich am Herstellerlogo, sieht mittlerweile ein bisschen anders aus).

Schau mal hier: LINK
Da findest du evtl. nützliche Infos, die dir weiterhelfen.

...zur Antwort

Da kannst du aber lange warten.
Nach dem neuen eBay Zahlungssystem bekommt der Verkäufer das Geld erst, wenn die ware WIRKLICH und mit NACHWEIS verschickt wurde.
Als verschickt markieren reicht da nicht. Bewegt sich das Paket nicht , gibts auch kein Geld.
Ruf beim Ebay Sercvice an und schilder die Situation.

...zur Antwort

Spontan fallen mir Riven und Syberia ein.

...zur Antwort

Auch wenns ärgerlich und umständlich ist, lass deine Pakete in so einem Fall nicht mehr an deine Hausadresse liefern, sondern lasse Sie in einem Paketshop zustellen. So bekommst du deine Ware immer zu 100%
Klar ist das dann eben aufwand, wenn du jedesmal zum Paketshop rennen musst.

...zur Antwort

Klar kannst du beim Jugendamt anrufen, dafür ist es da.
Die reden dann erstmal in ruhe mit dir und kommen unter Umständen vorbei, um sich die Situation anzuschauen.
Oft hilft es mal ein offenes und ernstes Gespräch mir dir und deinen Eltern zu führen, indem du einfach mal rauslässt, wie du die Situation empfindest und dass es dir damit nicht gut geht. Du bist aber keinesfalls allein, ein Mitarbeiter des Jugendamtes ist dabei und unterstützt dich, du musst keine Angst haben!
Vielleicht erarbeitet ihr gemeinsam eine Lösung.

Dich und deine Brüder aus der Familie zu holen ist wirklich die aller aller letzte Maßnahme und geschieht nur bei absoluter gefährdung!
Selbst dann musst du keine Angst haben! Es wird nach Möglichkeit geschaut, dass du in deinem Umfeld bleibst (etwa auf deiner Schule und bei deinen Freunden).
Und auch diese Lösung muss nicht für immer sein, in der Regel beruhigt sich die Situation sehr schnell und es werden Hilfen angeboten, damit du und deine Brüder wieder zusammen kommen.

Die Panikmachen von einem Vorredner hier, du kommst zu gestörten Jugendlichen, nimm dir nicht zu Herzen. Auf dich wird gut aufgepasst und die Betreuer sind zu 99% lieb und wollen dir echt helfen.

Der erste Schritt ist aber erstmal zu reden.

...zur Antwort

Stand in der Anzeige deutlich drin, dass der Versand extra Kostet , schreibe den Käufer höflich an und gib ihm deine Bankverbindung, damit er den Versandpreis überweisen kann.

Stand das nicht expliziet drin hast du leider Pech. Vertrag ist Vertrag. Den musst du erfüllen.

...zur Antwort

Ob der Verkäufer von einem oder mehreren Artikeln spricht ist eigentlich egal.
Das was du da siehst heißt, der VK hatte zwei Artikel, einer davon ist verkauft, einer ist noch zu haben. Kurz du kannst den Artikel noch kaufen.
Was mich eher stutzig macht ist er Artikelzustand, dieses Neu: Sonstige, heißt das der Artikel NICHT Brandneu und OVP ist.
Schau bitte genau in die Artikelbeschreibung, was damit gemeint ist.!

...zur Antwort
Ebay Streitfall - als Verkäufer nun in der Beweispflicht (Privatmann)?

Hallo zusammen :-),

 

ich bin ein wenig verzweifelt... ich habe vor 5 Wochen mit gutem Gewissen einen gebrauchten Gameboy verkauft, der einwandfrei funktioniert hatte und lediglich optisch ein paar Schönheitsfehler hatte. Die Schönheitsfehler oder mögliche Vergilbungen habe ich alles in der Beschreibung angegeben und war auf den Bildern gut erkenntlich habe natürlich auch gesagt der Gameboy sei voll funktionsfähig...

 

Nun, nach über 4 Wochen in der Hand des Käufers meldet dieser sich und behauptet, dass die Starttaste nicht funktionieren würde und dadurch eine "Prüfung des Gerätes nicht möglich sein"...ahja? Und das es nich in der Beschreibung angegeben wurde...

Das fällt dem Käufer nach 4 Wochen plötzlich auf? Total unglaubwürdig und absolut dreist. Der Gameboy war tadellos und hätte dieser sich nach 1-3 Tagen gemeldet, hätte ich als PRIVATMANN vermutlich aus kulanz noch ein Auge zugedrückt, aber nach über 4 Wochen? Tut mir leid, aber ich finde das dreist.

 

Jetzt hat der Käufer einen Streitfall eröffnet und ich habe zunächst meine Sachlage geschildert und bin jetzt in der "bildlichen"-Beweispflicht. Wie soll das gehen? :-( ich habe keine Bilder vom Gameboy im angeschalteten Modus... was kann ich jetzt tun? Ich weiß mir nicht mehr zu helfen und will diesem Käufer aus Prinzip diese Rückerstattung nicht ermöglichen. Ich war sogar so kulant und habe dem Käufer ein paar Tipps gegeben, woran es legen könnte, möglicherweise Krümel oder dreck blabla was man prüfen sollte usw...

 

Hat jemand einen Tipp, was ich da jetzt tun kann mit der Beweispflicht? Bin ein Privatmann und verkauf war natürlich ohne jegliche Gewährleistung... 

 

Vielen lieben Dank vorab... :-)

...zum Beitrag

Ich rate dir dich telefonisch mit dem eBay Service in verbindung zu setzten, denn telefonisch ist die Sache definitiv schneller und einfacher geklärt.
Ich denke eBay wird dir in diesem Fall recht geben, da der Kauf (wie du sagst) 4 Wochen zurück liegt. Anzuführen wäre dann hier das Zeitliche Argument.

Der Käufer hätte nach erhalt der Ware, diese auf Funktion prüfen müssen um etwaige Schäden (z.b. durch den Transport) ausschließen zu können bzw direkt reklamieren zu können. Dies tat er jedoch dann wohl erst nach 4 WOCHEN!

Hätte er dir den Schaden innerhalb von 2-3 TAGEN nach erhalt gemeldet, wäre die Sache ganz einfach über den Versanddienstleister gelaufen, weil der Artikel (wir unterstellen ja nicht sofort mutwillige Beschädigung durch den Käufer selbst) beim Transport schaden genommen haben könnte (bei dir hat er ja noch funktioniert).
Nach so langer Zeit, ist dieser Schadensersatz jedoch nicht mehr möglich!

Ruf den Service an (bzw. lass dich anrufen) und schildere den Fall genau so.

...zur Antwort

Kurz:
Doch das können sie einfach machen.

Irgendwann wird es einfach zu teuer alle Sicherheitsstandards bis Version XXX aktuell zu halten.
Dann gibt es noch Updates in deren eigenen Systemen, die evtl einfach nicht mehr abwärtskompatibel sind, weil zum Beispiel mit ganz neuen Plug-Ins und Programmteilen gearbeitet wird.

Entweder du rufst nun eBay über deinen normalen Handybrowser auf oder musst schauen ein kompatibeles Gerät zu bekommen.

Bitter, aber dagegen kannst dunichts tun.

...zur Antwort

Was verstehst du unter nem Furry Cosplay? Einen Vollanzug? Nur Anzugteile? Nur Ohren und Tail? Soll es maßgefertigt sein? Soll es deinem Fursona Char entsprechen?
Definiere mal was du genau willst?

Vorab: Willst du nen (nicht maßgefertigten) Vollanzug rechne mal mit +1000 bis 2000 Eur locker

Es sei denn du willst dir selbst einen anfertigen, das ist aber relativ aufwändig und kostet auch nicht gerade wenig Geld.

Schau mal bei Schneepardi.com da ist das gut erklärt

...zur Antwort

Zahlung nur per Überweisung? FINGER WEG!

Egal wie seriös die Seite evtl aussieht und wie verlockend das Angebot scheint, du hast (wie du bereits selbst erkannt hast) direkt verloren wenn du Geld überweist. Das klingt zu 100% nach nem Fakeshop

...zur Antwort

Das erinnert ich eher an das Spiel Nintendogs, wo du so ne Schallplatte für eine kurze Sprachnachricht hattest um diese bei Besuchen auszutauschen.

...zur Antwort

Zunächstmal: eBay oder eBay Kleinanzeigen?

Bei eBay: öffne einen Fall, sofern der Verkäufer nicht reagiert und bereits am neuen Zahlungssystem teilnimmt bekommst du dein Geld wieder. Nimmt der Käufer nicht am neuen Zahlungssystem teil, ist es schwieriger, da bleibt dir nur der Gang zur Polizei. Die Daten für die Anzeige hast du mit dem Kauf des Artikels per e-Mail erhalten.

Bei eBay Kleinanzeigen: schreibe dem Verkäufer und setze eine Frist von 7 Tagen. Ist bis dahin weder eine Antwort erfolgt noch der Artikel geliefert worden: ab zur Polizei, in dem Fall wird es eine Anzeige gegen Unbekannt, da Kontodaten und Name nicht korrekt sein müssen.

Hast du an eine DE IBAN oder auf ein ausländisches Konto überwiesen?

...zur Antwort