Mein Tipp: wenn du jetzt aufhörst,war alles umsonst und du stehst wieder am Anfang deines Lebens
Sage es deinen Lehrer,dass du keine Stimme mehr hast. Danach trinke heiße Milch mit Honig und nimm zusätzlich Starke Halsschmerztabletten. Sollte es gar nicht mehr gehen dann lasse dich von deiner Mutter abholen.
Schön dass du schon die Zukunft vorhersehen kannst:-) Wenn du am Mittwoch nicht da bist,melde dich irgendwie vorher bei der Lehrerin ab.
Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen.
Wenn du Apetittverlust gehbt hattest dann ist das schon möglich.Wie lange hat die Krankheit denn gedauert?
Du musst es deinen Eltern beichten.Ich denke,die werden dir nicht den Kopf abreisen.Und zum Thema abtreiben: Denkst du,du würdest heute Leben,wenn deine Eltern abgetrieben hätten?Nein. Was ist,wenn du in der Zukunft schwanger werden willst und es dann nicht mehr geht? Dann machst du dir Vorwürfe.
REDE MIT DEINEN ELTERN,DENN DIE MERKEN DAS SEHR SCHNELL!!!
Mach dir mal keine Sorgen.Am Anfang ist keine Regelmäßigkeit in dir drinne.Geh aber mal zu einer Gynäkologin.
FRAG DEINEN DOKTOR DER WEIS DAS! In Notfällen
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Du musst die Quelle angeben.Und vorallem musst du Fragen bei dem Betreiber.
Austritt aus der Kirche und fertig.Rede aber mit deinen Eltern darüber und sehe mal die Welt und den Glauben mit dem Herzen.Ich persönlich bin überzeugter Christ und glaube gerne an eine Überirdische Macht in deren Hände du dich fallen lassen kannst .
Wieviel wiegst du denn?
Ich nehme deine Frage sehr ernst.Aber ich kann dir da leider auch keinen passenden Tipp geben und sicherlich kann auch in der Coummunity dir keiner einen richtigen Rat geben,weil jeder eine andere Meinung hat. Rede am besten mit deinen Eltern über diese Problematik.
Sollte dieses dich aber zu sehr belasten,rede doch mit deinen Freund einmal darüber ob ihr vielleicht nur Freunde bleiben könnt.
Schwitzen und Erkältungstee trinken.Dazu viel Wasser täglich trinken.W A R T E N.
Wenn dein Schlagwort folgende Fragestellung beinhaltet,wie man in die Katholische Kirche wiedereintreten kann,kann ich dir helfen. 0. Vorwort Im Advent 2005 startet die Diözese Speyer zusammen mit den anderen Diözesen in Rheinland-Pfalz eine Initiative zum Eintritt in die katholische Kirche. Angesprochen werden Menschen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten wollen und Nichtchristen, die sich für das Christsein interessieren und sich taufen lassen wollen. Im Blick sind darüber hinaus auch diejenigen, die konvertieren wollen. Der vorliegende pastorale Leitfaden enthält wichtige pastorale und kirchenrechtliche Hinweise und ist eine Ergänzung zur der vom Bischöflichen Ordinariat herausgegebenen Handreichung für das Pfarrbüro. Er ist gedacht für den Pfarrer, die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Pfarrsekretärin. 1. Das erste Gespräch Menschen, die wieder in die Kirche eintreten wollen, konvertieren oder die Taufe empfangen wollen, kommen auf ganz unterschiedlichen Wegen mit der Kirche in Kontakt. Manche wenden sich direkt an die nächstgelegene Pfarrei, andere haben sich an ganz unterschiedlichen Stellen erkundigt und wieder andere haben über das Internet den Weg zur Kirche gefunden. Es versteht sich von selbst, dass diese Menschen bei ihrer ersten Kontaktaufnahme einer offenen und wohlwollenden Atmosphäre begegnen sollten. Wichtig ist, dass nach einer ersten Kontaktaufnahme dieser Interessenten auf jeden Fall ein Seelsorgegespräch mit einem Pfarrer oder einer anderen pastoralen Mitarbeiterinnen bzw. einem Mitarbeitern zustande kommt. So unterschiedlich die Wege sind, so unterschiedlich sind die Biografien und die Motive dieser Menschen. Aus diesem Grund kann die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die Kirche nur ein individueller Vorgang sein. Hauptziel des Erstgeprächs muss es sein, den Menschen aufzuzeigen, dass die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die Kirche weder ein bloß bürokratischer, unmittelbar zu vollziehender Akt sein kann, noch dass es darum gehen darf, rigoros bestimmte Leistungen abzuverlangen. Der Weg des Hineinwachsens in die Kirche und in den Glauben sollte deshalb bei diesem Erstgespräch miteinander besprochen werden. 4 2. Zuständigkeit Der Pfarrer des Wohnorts Zuständig für Erwachsenentaufe, Aufnahme und Wiederaufnahme in die katholische Kirche ist jeder Pfarrer für die zum Gebiet seiner Pfarrei gehörenden Personen. Der Leiter einer Kontaktstelle für den Kircheneintritt Mit der Einrichtung regionaler Kontaktstellen für Kircheneintritt wird zusätzlich eine überpfarrliche Zuständigkeit bei jedem Leiter einer Kontaktstelle begründet. Zuständigkeit bedeutet in beiden Fällen, dass der betreffende Priester nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, den Bewerber, der sich an ihn wendet, auf seinem Weg in die Kirche zu begleiten. Weitere - nicht zuständige - Seelsorger Ein nicht zuständiger Seelsorger kann diese Begleitung ebenfalls vornehmen, er muss das aber nicht tun, sondern kann einen Interessenten auch an den zuständigen Priester verweisen. Wenn ein nicht zuständiger Seelsorger jemanden auf Taufe, Konversion oder Wiederaufnahme vorbereitet, muss er auf jeden Fall den zuständigen Wohnsitzpfarrer ins Benehmen setzen. Seelsorgliche Mitarbeiter der Pfarrei können vom Pfarrer mit der Vorbereitung des Bewerbers beauftragt werden. Menschen, die nicht getauft sind, haben in der Regel auch keinen Kontakt zu einer Pfarrei. Dies gilt meist auch für solche, die aus der Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören. Um ihnen den Weg zur katholischen Kirche zu erleichtern, werden ab Dezember 2005 in der Diözese Speyer “Kontaktstellen für den Kircheneintritt” eingerichtet und Priester mit der Leitung dieser Stellen beauftragt. Diese sind über ihre eigene Pfarrei hinaus generell für diese drei Intessentengruppen zuständig. Die Kontaktstellen für den Wiedereintritt haben immer nur eine ergänzende Funktion und ersetzen keinesfalls die Zuständigkeit der 5 Ortspfarrer. Von diesen regionalen Eintrittstellen wird immer auch auf die zuständige Heimatpfarrei der Bewerberinnen und Bewerber hingewiesen. - Umgekehrt können in bestimmten Fällen (z.B. wenn ein Pfarrer aus zeitlichen Gründen nicht anwesend sein kann) Menschen von einer Pfarrei an eine Kontaktstelle für den Kircheneintritt weiter vermittelt werden. In unserem Bistum gibt es acht Kontaktstellen für den Kircheneintritt. Die Anschriften finden Sie am Ende des Leitfadens unter 10.1. 3. Vorbereitung Dem begleitenden Seelsorger stellt sich meist schon im ersten Gespräch die Frage: Welche Schritte der Vorbereitung sind nötig? Was ist der Bewerberin oder dem Bewerber abzuverlangen? Diese Frage ist je nach Fall und individuellen Voraussetzungen unterschiedlich zu beantworten. Von Belang ist insbesondere, ob es sich um eine Wiederaufnahme, eine Erwachsenentaufe oder eine Konversion handelt.
Das kannst du zwar machen,aber die Täter müssen auch ihr Geständnis abgeben. So brutal es klingt:Lasse dich vor Zeugen schlagen,denn diese können dann auch bei Polizei mit ihrer Aussage belasten.Generell ist dein Vorhaben zwar erlaub aber ist als Beweismittel laut meines Wissens nicht geeignet.Unser Gott hat leider mir nicht die Allwissenheit gegeben.Sofern ich hier falsch liege ,ist es im Interesse der Community mich zu berichtigen.
Der jetzt zur Zeit amtierende Papst Benedixt XVI soll nach Vorstellungen von der katholischen Christenheit mit seinem Tode das Amt aufgeben. Doch hier hat ein noch lebender Papst einen Schlussstrich gezogen bevor er Tod ist.
Lieber TFreak 90 die Polizei geht dem ganzem schon nach.Dieses macht sie mit der gleichen Priorität.Es wird hier wegen Einbruches ermittelt,da es nach §135 StGB ein Straftatbestand ist ich zitiere den Paragraphen
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Auffor- derung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt
Das heißt jetzt für dich :
Dieser Einbruch oder auch Hausfriedensbruch wird verfolgt werden,wenn du dementsprechend eine Anzeige gegen Unbekannt erstattest .Solltest du einen Verdacht haben,wenn du diese Person gesehen hast,so erstatte eine Anzeige gegen diese Person.Sollte dir der Name nicht bekannt sein so gebe eine Täterbeschreibung der Polizei,damit die Polizei den Straftäter dingfest machen kann.
Viel Erfolg noch mit deinen Arbeiten wünscht:
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Wo bist du denn geboren? Wenn du hier in Deutschland geboren bist,bist du eine Deutsche mit russischem Migrationshintergrund. Du bist,sofern du dann in Deutschland geboren bist,hier lebst und/oder einen deutschen Pass hast eine Russlanddeutsche aber dann definitiv keine Russin. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Du kannst es doch erzählen.Sage es am besten ohne weitere Überlegungen dem Leiter der Psychatrie oder einem Ansprechpartner. Außerdem kannst du auch mal in einer Sitzung das Thema ansprechen ohne dass du Namen nennst vorerst. Halte die Ohren steif und freue dich dass du lebst.Das Leben ist kostbar
Wenn die Spermien in die Vagina deiner Freundin eingedrungen sind ist dann kann es möglich sein,dass sie schwanger ist.Ich würde mit diesem Fall aber erst einmal zu einem Gynäkologen gehen,der einen eindeutigen Schwangerschaftstest geben kann. Bevor ihr beziehungsweise deine Freundin zu einem Gynäkologen geht habe ich folgende Frage:
Ist die Menstrutation ausgeblieben oder schon ein Schwangerschaftstest erfolgt oder woher kommt die Vermutung.