Steuerberater ist kein Ausbildungsberuf.
die Steuerberaterprüfung können ablegen:
- Studium (Regelstudienzeit mind. 4 Jahre) + 2 Jahre praktische Tätigkeit
- Studium (Regelstudienzeit mind. 3 Jahre) + 3 Jahre parktische Tätigkeit
- Ausbildung zum SteuFa oder anderer kaufmännischer Beruf und 8 Jahre praktische Tätigkeit
- Ausbildung SteuFa, Weiterbildung Steuerfachwirt (oder Bilanzbuchhalter), 6 Jahre Praktische Tätigkeit
als praktische Tätigkeit gilt Ausschl. eine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltenden Steuern, der wöchentliche Umfang muß mind. 16 Stunden umfassen.
Dann, und NUR dann (Beamter außen vorgelassen!) wird jemand zur Prüfung zugelassen.