Steuerberater ist kein Ausbildungsberuf.

die Steuerberaterprüfung können ablegen:

  • Studium (Regelstudienzeit mind. 4 Jahre) + 2 Jahre praktische Tätigkeit
  • Studium (Regelstudienzeit mind. 3 Jahre) + 3 Jahre parktische Tätigkeit
  • Ausbildung zum SteuFa oder anderer kaufmännischer Beruf und 8 Jahre praktische Tätigkeit
  • Ausbildung SteuFa, Weiterbildung Steuerfachwirt (oder Bilanzbuchhalter), 6 Jahre Praktische Tätigkeit

als praktische Tätigkeit gilt Ausschl. eine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltenden Steuern, der wöchentliche Umfang muß mind. 16 Stunden umfassen.

Dann, und NUR dann (Beamter außen vorgelassen!) wird jemand zur Prüfung zugelassen.

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auf dem Fahrzeugschein stehen die Schlüßelnummer und das Modell, welche auch für die Versicherung verwendet werden ...

mit diesen Daten können die Teile genau für das Modell bestellt werden ....

erst vor kurzem wieder erlebt:

Mein Kfzler hat Zündkabel bestellt für meinen Benziner ...

haben nur nicht gepasst, da falscher Typschlüßel, da er nicht in den Kfz-Schein geschaut hat ...

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