Na überleg' mal !

Um die Zeit sind ALLE im Netz. Und wenn du in deinen Vertrag schaust, dann wirst du sehen, daß der Provider die Datenrate nur als Mittelwert garantiert, aber keinesfalls dauerhaft während der Stoßzeit.

Und wenn du bei 1&1 bist dann kann es passieren, daß die die verkaufte Bandbreite noch nicht mal um 10 Uhr vormittags bereitstellen können (deshalb habe ich da auch fristlos gekündigt).

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Klingt nach einem Kurzschluß oder Kabelbrand. Werkstatt fahren, Tester anschließen, Fehlerspeicher auslesen.

ABER: GAANZ WICHTIG !

Dem Chef in der Werkstatt sagen, daß man einen fähigen Techniker haben will, der nicht probeweise den Fahrzeugkabelbaum tauscht, weil ein Stecker am Kombiinstrument lose ist.

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Deiner Frage nach hast du vom Hochschulbetrieb Null Ahnung. Aber zwei Beispiele:

1. Zwei anspruchsfreie Laberfächer (wie Sozialpädagogik und Sportethik) kann man problemlos parallel studieren; man muß sich nur für den Nachmittag ein sinnvolles Hobby suchen.

2. Zwei richtige Fächer (wie Jura und Medizin oder Ingenieurwissenschaft und Architektur) brauchen eigentlich schon jedes für sich einen 30-Stunden-Tag.

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Nicht mehr ganz taufrische Werbeartikel weiter benutzen, oder besser doch nicht?

Hi Community,

in meinem Betrieb habe ich ein eher ausgefalleneres Problem.

Ich bin zuständig für Einkauf, Lagerhaltung und Vertrieb von Werbeartikeln. Dabei handelt es sich um kleinere Goodies, die Kunden als Dank für ihre Treue kostenlos erhalten. Darunter befindet sich auch ein USB-Speicherstick, von dem ich in den vergangenen Jahren bereits mehrere, größere Posten eingekauft hatte.

Der Artikel wurde vor etwa fünf Jahren in mein Sortiment aufgenommen. Die erste Charge hatte noch 256 MB, die neueste 2 GB.

Das Problem stellt sich nun so dar, dass ich einen der Sticks aus der vermeintlich letzten Charge selbst benutzt habe und feststellen musste, dass er nur 256 MB Speichervolumen hat :-O

Weiterhin sind die Sticks aus allen Chargen identisch verpackt und unterscheiden sich auch nach dem Entpacken äußerlich in rein gar nichts voneinander.

Warum nun dieser alte Stick aus dem vorderen Karton kam, könnte mehrere Ursachen haben. Entweder der Lieferant hat uns behumpst, oder in meiner Abteilung unterlief mir, oder einem anderen Mitarbeiter, ein Fehler.

Dazu stellen sich mir gleich mehrere Fragen:

  • schadet es dem Renommée meiner Firma sehr, wenn der Kunde heutzutage einen 256 MB USB-Stick als Geschenk erhält?
  • bekomme ich mehrere tausend USB-Sticks mit vertretbarem Aufwand hinsichtlich ihrer Kapazität getestet?
  • wie soll ich weiter vorgehen?

Bereits im Voraus vielen Dank für eure Tipps!

Viele Grüße
Wolle

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Wenn dein Chef erfährt daß du solche Fragen ins Netz stellt wird er dich rausschmeißen weil du deinen Job nicht beherrschst. Zu Recht.

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Und ? Im Kongo hat mal einer gemeint, der Kevin Bacon auf einem Filmplakat wäre der Bruder von meinem Kumpel (der sieht eher aus wie Harald Schmidt). Isser deswegen Rassist ?

Ned immer gleich die Nazlkeule rausholen !

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Ich würde mir mal meine Nebenkostenabrechnung anschauen. Einzelheiten dazu kann man googeln.

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Klar geht das. Du kannst jeden Vertrag durch deinen Anwalt prüfen lassen der dir in die Finger kommt.

Aber du mußt es bezahlen.

Und was das kostet kann dir nur der Anwalt sagen.

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Ein Püschologe hat mal die Theorie aufgestellt, daß hohe Intelligenz oft eine Folge von niedrigem Selbstbewußtsein ist, bedingt durch die Erziehung:

Wer von seinen Eltern pausenlos niedergemacht wird, stellt sich ständig selbst in Frage (er muß sich quasi laufend vor einem virtuellen Strafgericht im Kopf verteidigen, weil er ja immer schuld ist); das kann man durchaus als geistige Behinderung betrachten, ein Bestandteil vom Minderwertigkeitskomplex.

Das Ergebnis ist ein ständiges "Kopftraining"; das im Lauf der Jahre den Verstand schärft und die Intelligenz steigert.

Aber wenn der Patient den Komplex nicht überwindet, dann bleibt ihm bei aller Intelligenz ein Problem: Frauen verzeihen schlechtes Aussehen, fehlende Bildung und Manieren, Schulden oder auch Körpergeruch. Aber niemals mangelndes Selbstbewußtsein. Schau' dir nur mal an, wer mit wem zusammen kommt.

Ich bin kein Psychologe, aber ich finde die Theorie irgendwo plausibel.

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Du solltest mal schauen, welche Unis ggf. einen NC haben.

Wichtig ist auf alle Fälle:

  1. Deutsch (Jura ist zunächst eine Sprachwissenschaft): Textverständnis
  2. Mathe: Logisches Denken und abstrakte Zusammenhänge
  3. Auswendig lernen können
  4. Belastbarkeit und Ausdauer; das Studium ist kein Spaziergang.

Wenn du das mitbringst ist das Abitur zweitrangig. Vielleicht kennst du einen cleveren Lehrer, der etwas Durchblick hat und dich gut einschätzen kann; den solltest du mal fragen.

Oder Papis Anwalt fragen, ob der mal eine Viertelstunde Zeit für dich hat ?

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Schule konfisziert Handy: gibt es ein rechtliches Schlupfloch?

Hallo,

als ich heute in der Cafeteria unserer Schule mit meinem Handy zugange war, kam eine Lehrkraft vorbei, meinte, die Polizei spielen zu müssen, und nahm es mir weg. Auf die Frage, wann ich es zurück bekäme, wurde mir mit morgen Mittag geantwortet. D. h. erst am nächsten Schultag nach der sechsten Stunde.

Nach dem Unterricht heute bin ich dann ins Sekretariat gegangen, habe ein bisschen auf den Putz gehauen und gottseidank mein Handy vorerst wiederbekommen.

Ich habe anschließend recherchiert und herausgefunden, dass das Zurückgeben des Handys laut Schulordnung beim ersten Verstoß dieser Art wirklich erst am nächsten Tag stattfinden soll. Noch schockierter war ich allerdings, als ich feststellte, dass das Schulgesetz NRWs diese Konfiszierung fremden Eigentums deckt und durch den Paragraphen 53 überhaupt erst ermöglicht wird. Nun frage ich mich, wie es so eine Gesetzesregelung in einem Land wie Deutschland überhaupt geben kann. Ich meine, ich als volljähriger Schüler der 13 Jahrgangsstufe, der eine sog. Bringschuld gegenüber der Schule hat, sollte doch selbst entscheiden dürfen, ob ich dem Unterricht folge oder mit meinem Handy spiele, sofern ich damit niemanden störe. Es ist ja quasi eher zu meinem eigenen Nachteil und um mir dessen bewusst zu sein, bin ich alt genug.

Wie dem auch sei, an diesem Paragraphen, der den vorübergehenden Einzug von Gegenständen legitimiert, kann ich nichts ändern, so unsinnig er auch sein mag. Ich frage mich aber trotzdem, ob es bei dieser Regelung nicht ein Schlupfloch gibt, mit dem ich dem längerfristigen Einzug eines Handys entgegentreten kann. D. h. vielleicht ein Recht, auf das ich einen Anspruch habe, welches bei der Konfiszierung meines Handys verletzt werden könnte, so dass jener Paragraph 53 im Endeffekt haltlos ist.

Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen. Danke im Voraus.

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Kein Problem; mache auf der Abendschule Abitur, studiere Medizin, werde Arzt und laß der Schule vom Krankenhaus erklären, daß du für Notfälle erreichbar sein musst; vielleicht braucht ja jemand dringend eine Korrektur der Nase.

Oh Mann, manche Leute haben echt Probleme !

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Kein größeres Risiko als im Mittel dessen, was Stefan Bonner in dem Buch "Generation Doof" beschrieben hat.

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Du bist beim teuersten Anbieter. Die sollen dir verdammt noch mal selber erklären wie ihr Kram funktioniert.

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Billard spielen gehen. Da kann man sich schön von allen Seiten betrachten.

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  1. Dann sollen die dir erst mal beweisen daß du es warst. Vor allem sollen sie erklären, wie du dich beim Kontrolleur ausgewiesen hast.

  2. Du weißt schon, daß man in so einem Fall eine Verlustanzeige bei der Polizei machen soll ? Jetzt weißt du auch warum.

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Das heißt, du kannst deine Behauptungen nicht beweisen ?

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  1. Garnix tun.
  2. Auf Post vom Gericht warten.
  3. Widersprechen.
  4. Wenn keine Post vom Gericht kommt: Siehe 1.
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Auf keinen Fall mit irgendwelchen aus dem Internet auswendig gelernten doofen Sprüchen. Das merkt jedes Mädel !

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Das hängt ganz von der Krankschreibung ab. Eine Sekretärin mit Grippe kann nicht autofahren. Ein Bäcker mit Mehlstauballergie schon.

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