Hallo,
als ich heute in der Cafeteria unserer Schule mit meinem Handy zugange war, kam eine Lehrkraft vorbei, meinte, die Polizei spielen zu müssen, und nahm es mir weg. Auf die Frage, wann ich es zurück bekäme, wurde mir mit morgen Mittag geantwortet. D. h. erst am nächsten Schultag nach der sechsten Stunde.
Nach dem Unterricht heute bin ich dann ins Sekretariat gegangen, habe ein bisschen auf den Putz gehauen und gottseidank mein Handy vorerst wiederbekommen.
Ich habe anschließend recherchiert und herausgefunden, dass das Zurückgeben des Handys laut Schulordnung beim ersten Verstoß dieser Art wirklich erst am nächsten Tag stattfinden soll. Noch schockierter war ich allerdings, als ich feststellte, dass das Schulgesetz NRWs diese Konfiszierung fremden Eigentums deckt und durch den Paragraphen 53 überhaupt erst ermöglicht wird. Nun frage ich mich, wie es so eine Gesetzesregelung in einem Land wie Deutschland überhaupt geben kann. Ich meine, ich als volljähriger Schüler der 13 Jahrgangsstufe, der eine sog. Bringschuld gegenüber der Schule hat, sollte doch selbst entscheiden dürfen, ob ich dem Unterricht folge oder mit meinem Handy spiele, sofern ich damit niemanden störe. Es ist ja quasi eher zu meinem eigenen Nachteil und um mir dessen bewusst zu sein, bin ich alt genug.
Wie dem auch sei, an diesem Paragraphen, der den vorübergehenden Einzug von Gegenständen legitimiert, kann ich nichts ändern, so unsinnig er auch sein mag. Ich frage mich aber trotzdem, ob es bei dieser Regelung nicht ein Schlupfloch gibt, mit dem ich dem längerfristigen Einzug eines Handys entgegentreten kann. D. h. vielleicht ein Recht, auf das ich einen Anspruch habe, welches bei der Konfiszierung meines Handys verletzt werden könnte, so dass jener Paragraph 53 im Endeffekt haltlos ist.
Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen. Danke im Voraus.