Also ich kann dir nur empfehlen dich mal hier auf der Seite umzuschauen ob in deiner Nähe was angeboten wird.

www.stellenangebote.ws

Gruß

Jürgen

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Hallo auf alle Fälle ist es besser wenn du gekündigt wirst. Das betrifft im besonderen dann auch deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Solltest du selber kündigen bekommst du mit Garantie eine Sperre von bis zu drei Monaten verhängt. Wenn Du dir einen gute Strategie zurechtlegen willst dann geh doch einfach folgender Maßen vor. Lass dich von deinem Hausarzt wegen psychischer Belastung durch Mobbing arbeitsunfähig schreiben. Das bekommst du garantiert durch wenn du dem Arzt die Geschichte von Dir erzählst. Das machst du so bis kurz bevor du an die Krankenkasse ausgemustert wirst ( ca. 6 Wochen) und dann musst du halt aufpassen, dass du dich bis zum Freitag davor Arbeitsunfähig schreiben lässt, und gehst Montag wieder zum Arzt und lässt dich wiederum für die nächste Periode ( ca. 6 Wochen ) krank schreiben. Spätestens dann wird deine Firma auf dich zutreten und sich mit dir unterhalten wollen. Dann machst du Ihnen den Vorschlag dass Sie Dir einen Abfindung zahlen für die 8 Jahre und dich auf die nächste Möglichkeit hin kündigen. Auf keinen Fall darfst du dann eine fristlose Kündigung akzeptieren nur eine reguläre Kündigung. Sobald du die hast musst du zum Arbeitsamt oderder Agentur und dich arbeitssuchend zum Zeitpunkt der Kündigung melden. Das heisst auch wenn Sie Dir 3 Monate kündigen sofort zum Amt und die suchend melden. Dann verpasst du keine Fristen und der Übergang ist nahtlos. Mehr darüber nachlesen kannst du in bestimmten Urteilen der Bundes und Landes Arbeitsgerichten. Eine gute Seite dafür ist http://stellenangebote.ws Da kannst du dann auch gleich in der passenden Stadt für dich einen neuen Job suchen Hoffe ich konnte dir helfen Jürgen

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Richtig was mein Vorgänger geschrieben hat. 

Ein Spieß ist aber auch als MUTTER DER KOMPANIE bekannt. Wie gesagt kein Rang sondern eine Funktion.

Obwohl manche Spieße auch ganz schön spießig sein können. Was für ein Wortspiel

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Hallo das macht absolut gar nichts.

Ich bin Diabetiker und werte zwischen 60 und 120 sind absolut normal. Mach dir keinen Kopf alles im grünen Bereich.

Ich wäre froh hätte ich solche Werte.

Gruß

Jürgen

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Ratenzahlung ohne gültige Ratenzahlungsvereinbarung?

Hallo, ich hoffe mal das wir hier das Problem in den Griff kriegen und jemand eine Antwort darauf hat.

Wenn ich bei einem Gläubiger - der bereits einen gerichtlichen Titel gegen mich erwirkt und eine Lohnpfändung vorgenommen hat, was allerdings fruchtlos bleibt, wegen geringem EK - um eine Ratenzahung bitte und der diese aber ausschlägt (Begündung: der Betrag sei zu gering), kann ich trotzdem von mir allein aus eine Ratenzahlung beginnen?

Schuldsumme beträgt 700irgendwas, Rate wurde 50€ angeboten, Gläubiger verlangt 110€...was momentan allerdings nicht möglich ist.

Der Wortlaut der SB war: "Sie dürfen nicht einfach Raten zahlen, wenn ich ihnen das nicht genehmige! Dann schicke ich Ihnen alle zwei Jahre den GV vorbei und dann kommen noch mehr Kosten hinzu - das kann ja nicht in ihrem Interesse sein" Als der Schuldner daraufhin meinte, dass er trotzdem Raten zahlen wird, weil er ja die Schulden tilgen möchte kam von der SB: "Dann überweise ich Ihnen jeden Monat das Geld umgehend zurück!"

Meine Frage: darf der Schuldner auch ohne Vereinbarung Raten bezahlen? So wie es im Interesse des Schuldners steht dass sich die Kosten nicht erhöhen, muss es doch auch gleichzeitg dem Gläubiger daran liegen, dass die Schulden bezahlt werden, oder? Und: darf die SB das Geld tatsächlich einfach zurück überweisen?

Dazu noch: einen Teil der Summe von ehemals 600€ wurde bereits bezahlt. Da aber keine gültige Ratenvereinbarung getroffen wurde (eben schon zu der Zeit wegen zu geringem Betrag) ging die Sache weiterhin seinen Lauf und trotz Zahlung des Schuldners wurde ein Mahn.-Vollstreckungsbescheid angestrebt, was die Kosten wieder nach oben trieb. Aber: viel schlimmer als jetzt kann es doch gar nicht mehr werden, oder? Ich meine rein finanziell? Sollte die Dame tatsächlich den GV beauftragen, wird er eine fruchtlose Pfändung vornehmen und dann hat doch der Schuldner rein theoretisch genug Zeit dieses Geld zu zahlen, oder?

Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich freuen und Fragen beantworte ich natürlich so gut ich kann...

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Ganz einfach wenn der Gläubiger uneinsichtig ist einfach die Zahlung einstellen, Kontakt mit Ihm aufnehmen und anbieten entweder einen Vergleich den du dann mit 50 Euro im Monat abbezahlst oder garnichts, weil du ja zahlungswillig bist und er nicht darauf eingehen will. Wichtig immer den Schriftverkehr aufbewahren und abheften damit du nachweisen kanst dass du zahlungswillig warst er aber nicht wollte. Und ausserdem wenn du Ihm die 50 Euro schickst monatlich kann er dir den Gerichtsvollzieher garnicht schicken, weil die Summe ja schon ausgeglichen ist nach 14 oder 15 Monaten. frag mal wo dein Gläubiger rechnen gelernt hat.

Wenn er sich so verhält wie du geschildert hast ist er nämlich gar nicht an einer gütlichen Einigung interessiert. Er kann das zwar sagen aber er ist dabei nicht im Recht und du musst auch die Erklärung beim GV nicht abgeben, dann muss er nämlich einen Prozess anstrengen den er verliert, weil er deine zahlungswilligkeit nicht anerkannt hat Ergo schneidet er sich ins eigen Fleich damit 

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Lass die Puddingcreme etwas erkalten dann leg die Erdbeeren drauf, und dann den Gußß darauf sollte nichts passieren.

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Du musst zuerst im Konltrolcenter der Domain ( 1und1 Kundencenter) eine Datenbank anlegen oder wenn du eine 1 click Installation gemacht hast, gehst du in den Dateimanager und dann in das Verzeichnis in dem dein Wordpress installiert ist und öffnest die Datei wp-config.php dort findest du die nötigen Angaben. Oder du beauftragst jemanden das für dich zu tun. Ich könnte das für dich erledigen, muss aber dann die Zugangsdaten zu deinem 1und1 Account haben. Gruß Jürgen

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Bei wem hast du denn die domain gekauft? weil das kannst du nur in den DNS Einstellungen ändern, bzw richtig eingeben. Andere Möglichkeit ist, in der wp-config.php bei dem Passwort oder dem Datenbanknamen oder dem Nutzernamen eine Leerstelle mit hineinkopiert. Das sind alles Fehler die ich schon ausgebügeld habe ;-) Oder eine andere Möglichkeit wäre Du beauftragst jemanden damit die Installation für dich zu übernehmen. Ich könnte das für dich übernehmen. Du müsstest mir dann deine Zugangsdaten geben oder einen entsprechenden FTP Account einrichten. Für die domain bräuche ich ebenfalls Zugang zu der Administration. Gruß Jürgen

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