mittlerweile ist bekannt das man sich ein zertifikat vom impfarzt ausstellen lässt oder es in der apotheke holt
keine ahnung, kann dir hier keiner sagen. geh zum arzt
das organisieren die gegner der braunen aluhutträger
religion und andere fiktionen haben in der erziehung und schule nichts zu suchen. das sind sachen mit denen kinder sich als erwachsene beschäftigen können und dann für sich entscheiden können ob sie sich einem der märchenclubs der evangelen oder katholen oder was auch immer anschließen oder eben nicht.
ich konzentriere mich auf mich, mach mein ding und sortiere die person aus
ja in den großen ferien
ich hatte das volle spektrum: kopfschmerzen, hohes fieber, schüttelfrost, bleierne müdigkeit, schwindel das ging fast 2,5 tage und war dann wie weg geblasen.
du bist 17 jahre alt und brauchst die einwilligung deiner eltern nicht für die impfung nicht mehr. geh zum arzt, lass dich aufklären und lass dich einfach impfen. das funktioniert komplikationslos.
mit geburt des kindes, wird kv die vaterschaft anerkennen. somit ist er rechtlicher vater des kindes und wird unterhaltspflichtig. er hat dazu das recht auf umgang mit seinem kind: ca. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-so, hälftige ferien u. feiertage, 3 wochen urlaub sind so sein mindestumfang.
dazu hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht. das kann gleich bei vaterschaftsanerkennung gemeinsam erklärt werden, wenn er dich auffordert dazu. verweigerst du es, wird er es zu deinen last beim gericht einklagen und komplikationslos erhalten.
du nennst keinerlei gründe das er es nicht bekommen sollte. weder hat er das kind geschlagen noch schwer missbraucht. das andere sind nur vorgeschobenes leeres blabla um ihn schlecht zu machen.
es wird zeit, dass du die ex-paar-ebene verlässt und den part des erwachsenen übernimmst. konzentriere dich auf deine restschwangerschaft und deinen bauchzwerg, verlier dich in nestchen bauen, sachen einkaufen und auf geburtsvorbereitung. was ex macht, kann dir egal sein und sollte es auch. komm in die einstellung, dass er erwachsen ist und vater wird. als etwas anderes würde ich ihn zukünftig nicht mehr sehen, dass spart dir ein haufen nerven. lass ihn verliebt sein in sein auto, lass ihn verliebt sein in sich selbst. es wird sich zeigen ob er ein guter vater wird, ob er interessiert ist und wie er sich kümmert um das kind. bis dahin genieß dein leben
der vater hat genauso umgangsrecht, wie auch die großeltern des kindes. was dort vor ort vor sich geht, wer das kind betreut etc. bestimmt der vater in seiner umgangszeit alleinig durch seine alleinige alltagssorge und geht dich nichts an.
du hast weder das recht umgangszeiten zu beschneiden, noch dich einzumischen. die schulischen defizite des kindes kläre mit dessen lehrern.
du hast umgangsrecht. das ist in der regel:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
wenn die km den umgnag verweigert, wende dich ans jugendamt und beginne dort eine mediation. bereite vorher eine umgangsvereinbarung vor in der du deine wünsche auf umgang einträgst. verweigert die km sich dort weiter und ist zu gesprächen nicht bereit wirst du klagen müssen.
wieso darfst du ihr nichts per post schicken?
ja warum sollte das nicht erlaubt sein
ja in den nächsten ferien sicher
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=GQBVD8QMLXXV5GLV
nein kannst du nicht
es wird garnichts mehr geprüft. die auflage war, dass du dich um verhütung kümmerst und keine weiteren schwangerschaften kommen. beides hast du ignoriert. du hast es auf eine schwangerschaft mit absicht angelegt. somit kommen alle kinder die noch bei dir sind wieder ins heim und das ungeborene direkt nach der geburt. wie oft willst du das noch hören oder wie oft muss es dir noch vorgekaut werden
ja selbstverständlich - um so vereinter umso besser.
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/physik/artikel/physik-und-alltag
er ist der vater des kindes und somit hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht und das recht auf umgang.
das gemeinsame sorgerecht kann er sich einklagen und die vergangenheit eurer beziehung ist dabei völlig egal. er muss keinen kontakt zu dir persönlich haben, um sein sorgerecht ausüben zu können. seine chancen für gemeinsames sorgerecht stehen sehr gut.
seinen umgang kann er ebenfalls einklagen. er hat dabei das recht sein kind in folgendem mindestumfang zu sehen:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
auch hier ist deine anwesenheit nicht erforderlich. pack dem kind wechselsachen und pflegeprodukte ein und übergib dies samt dem kind kv zum umgang. dazu ist keine große unterhaltung nötig außer guten tag und auf wiedersehen. eventuelle kommunikation kann in einem umgangstagebuch das zwischen den eltern wechselt festgehalten werden.
ich würde dir vorschlagen eine mediation beim jugendamt zu beginnen um den umgang von dir unabhängig zu planen. eventuell kann das auch in einer betreuten einrichtung des jugendamtes oder einer väterinitiative stattfinden. du bringst das kind hin und holst es dort ab. kv kann seine zeit dort mit kind verbringen, bis eine bessere bindung aufgebaut ist.
wenn er nicht mehr als alle 2-3 wochen will, ist das sein problem, nicht mehr deins. außer zu diesen terminen musst du keiner weiteren kontakt halten zu ihm