Ich denke die Chemie zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer sollte stimmen. Wenn du jetzt schon mit Magenschmerzen etc. zu den Fahrstunden gehst ist das eher kontraproduktiv. Das dein Fahrlehrer dir sagt was du falsch machst und worauf du achten musst ist natürlich richtig und wichtig. Es kommt dabei jedoch auf das "wie" an. Ich würde dir empfehlen das vielleicht mit deinem Fahrlehrer zu besprechen und ggf., wenn keine Besserung eintritt, die Fahrschule zu wechseln. Kostet nur eventuell Geld. Neue Anmeldegühr für die neue Fahrschule  und eventuell (falls der Antrag beim Straßenverkehrsamt schon gestellt wurde) eine TÜV-Gebühr.     

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Der verantwortliche Leiter einer Fahrschule ist dazu verpflichtet sich davon zu überzeugen, ob jemand ausreichend gelernt hat und für die theoretische Prüfung "fit" ist. Wie eng das von dem jeweiligen verantwortlichen Leiter ausgelegt wird ist gesetzlich nicht klar definiert. Von daher ist das Verhalten deiner Fahrschule korrekt.

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Rechtlich gesehen wenn die Witterungsbedingungen das zulassen. Natürlich muss die Fahrschule das Fahrzeug zugelassen haben und der Fahrlehrer die nötige Zeit haben. Denk nur daran, dass du vernünftige Motorradkleidung mit Protektoren benötigst.

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Hallo, vom Tage der bestandenen theoretischen Prüfung hast du ein Jahr Zeit die praktische Prüfung abzulegen. Würde ich aber nicht zu sehr ausreizen, da man ja durch die praktische Prüfung durchfallen kann (2 Wochen Pause bis zur nächsten praktischen Prüfung usw.). Solltest du es in diesem Zeitrahmen nicht schaffen die praktische Prüfung zu bestehen, verfällt sowohl der Antrag beim Straßenverkehrsamt als auch deine schon bestandene theoretische Prüfung. Es müsste dann sowohl der Antrag als auch die theoretische Prüfung neu gestellt bzw. abgelegt werden. Beispiel: Am 15.1.2017 hast du die theoretische Prüfung bestanden, dann musst du bis zum 14.1.2018 deine praktische Prüfung bestanden haben. Eventuell reicht auch der 15.1.2018. Würde ich aber lieber zuvor beim zuständigen TÜV erfragen. LG.

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