Wenn du etwas nicht verstehst frag halt nach. Schadet niemanden. Lehrer sind dafür eigentlich da, die sind nicht genervt

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In jedem Fall bezieht sich ein “das” auf ein Nomen und lässt sich durch “dieses”, “jenes” oder “welches” ersetzen. Da sich das “dass” auf kein Nomen bezieht, sondern als Konjunktion einen Nebensatz einleitet, lässt es sich durch kein anderes Wort ersetzen.

Daher ist es „dass“.

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Der Vorname …

  • … muss als Vorname erkennbar sein
  • … muss nicht mehr wie bis 2008 eindeutig männlich oder weiblich sein, sondern darf auch neutral sein.
  • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie durch die Namensgebung Judas oder Kain. Der Vorname Adolf ist hingegen in Deutschland trotz der starken Belastung durch den Diktator Adolf Hitler abhängig von den Beweggründen der Eltern möglicherweise eintragungsfähig.
  • … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, zum Beispiel Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).
  • … darf kein weitverbreiteter Orts- oder Markenname sein.
  • … darf kein Familienname sein. Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (zum Beispiel „ten Doornkaat“ BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (zum Beispiel Wannek, Birkenfeld) gemacht worden, sowie natürlich bei den Familiennamen, die hauptsächlich als Vornamen bekannt sind (wie Gerhart).
  • … darf keinen Titel wie Lord oder Prinzessin bezeichnen.
  • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 22 Abs. 1 Personenstandsgesetz).
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Du musst sie INNERHALB VON sieben Tagen abholen, nicht in sieben Tagen. D.h. du hast sieben Tage Zeit, sie zu holen.

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