Die Haarfarbe ist nur das erste Signal! Danach kommt es auf Deine weitere Ausstrahlung und Charakter an.
Hayek und Co wissen es nicht, sondern sie "glauben" an ihre Weltansicht. Für jeden Glauben kann man sogenannte "Beweise" anführen, indem andere Dinge ausgeblendet oder als Randerscheinung gesehen werden. Ohne staatlichen Eingriff für Beteiligung der Arbeitgeber an der gesetzlichen Pflichtversicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Invalidität bleibt es Privatsache des Menschen. Es gibt keine Regel, nach der jeder genügend Geld zum Leben einschließlich notwendiger Versicherungen verdienen muss. Wir sollten halt von den Brotkrümeln leben, die vom Tisch der Reichen fallen.
Caritas und Diakonie haben auch Schuldnerberatung und helfen allen. Von Caritas gibt es auch eine online-Schuldnerberatung, siehe unter www.beratung-caritas.de/schuldnerberatung. Nicht verzweifeln, es gibt Wege aus den Schulden.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, für das Alter entsprechende Rücklagen zu haben, um die mindestens gleich bleibenden Krankenversicherungsbeiträge der Privatversicherung zahlen zu können. Für den geschilderten Vorschlag der Krankenversicherung lässt sich ja nachrechnen, ob sich das Angebot tatsächlich lohnt oder eigene Rücklagenbildung erfolgreicher ist. Das Angebot ist so seriös wie die Versicherungsgesellschaft, welche dieses Angebot unterbreitet. Bei großen Krankenversicherern kann unterstellt werden, dass diese nicht insolvent werden und das Geld verloren ist.
Da die AOK in jedem Bundesland anders ist, kann die Frage generell schwer beantwortet werden. Meine Erfahrung mit der AOK Bayern sind zufriedenstellend, bundesweite Krankenkassen wie TK, Barmer-GEK oder DAK sind bundesweit gleich.
Als Freiberuflerin mit Einkommen unter Existenzminimum besteht ein Anspruch auf Aufstockung beim Jobcenter mit ALG II. Dort ist dann auch die Krankenversicherung mit drin und wird vom Jobcenter bezahlt.
Ich würde diesen Antrag nach § 5.1Nr. 13 SGB V bei der TK einfach mal stellen um den Versicherungsschutz zu erhalten. Hintergrund hierzu dürfte sein, dass es in Deutschland eine Pflicht gibt, sich gegen Krankheit zu versichern. Es könnte auch ein erneuter Anspruch auf private Versicherung über den Vater bestehen. Dies würde ich mit dem Vater und dessen Versicherungsvertreter besprechen.
Wenn jemand kein Beamter ist und nicht über ein Einkommen über mehrere 100.000€ verfügt sollte er nur in die PKV gehen, wenn er Single bleibt. Die Ehefrau bleibt bis zur Geburt des Kindes jetzt weiter in der GKV, muss nach der Elternzeit in der Kinderphase auch PKV-versichert werden. Falls mehr als 1 Kind kommt, gehen auch die Kinder im Lauf der Jahre ganz schön ins Geld. Und im Alter müßten noch zusätzliche Rückstellungen für die PKV gebildet werden, da die PKV während des Rentenbezuges nicht deutlich billiger wird, die GKV sich jedoch am verringerten Einkommen orientiert.
Genau das sagst Du deinem Arbeitgeber, dass Du bei der Krankenversicherung deines Vaters bleiben möchtest. Den Namen wirst Du ja sicher wissen, steht auf der Versicherungskarte. Nachdem der Arbeitgeber die Anmeldung vollzogen hast, wird auch die Krankenkasse auf Dich zukommen, du kannst aber auch vorher schon sie anrufen. Keine Sorge und alles Gute!
Es gibt beim neuen Arbeitgeber keine Probleme, er wird ganz normal als Arbeitnehmer zu allen Zweigen der Sozialversicherung angemeldet. Hierzu benötigt er seine Sozialversicherungsnummer und die Karte der Krankenkasse. Die Krankenkasse wird dann später auf ihn zukommen, wegen der fehlenden Versicherungszeit. Hier kann er ja sagen, dass er in dieser Zeit arbeitssuchend aber nicht beim Arbeitsamt gemeldet war. Dann kann eine günstigere Tarif-Einstufung mit etwa 160€ monatlich erfolgen, die auf Antrag sicher in Raten abgezahlt werden können.
Es bleibt bei der Rente in der EU. Eine zusätzliche Auslandsversicherung ist wünschenswert, da staatliche Versorgung in GB manchmal schwierig ohne private Zusatzversorgung. Alles Gute!
Welche Krankenkasse steht auf dem Bescheid über das Arbeitslosengeld? Dies ist die Krankenkasse wohin die Beiträge aus den Arbeitslosengeldleistungen abgeführt werden und dort besteht die Krankenversicherung. Auf jeden Fall mit der anderen Krankenkasse klären, damit die Bescheid wissen über die eventuelle Doppelversicherung. Eine Kassenmitgliedschaft muss dann aufgehoben werden.
Der Grundsatz gilt immer noch, aber wie es den Antworten zu sehen ist, gibt es immer wieder "Trickser". Für die Zukunft können diese Tricks aber nicht garantiert werden. Für die Frau als Beamtin ist die Privatversicherung uneingeschränkt gut. Als Angestellter würde ich mir privat eine Zusatzversicherung nach meine konkreten Bedarf individuell zusammen stellen lassen. Falls diese Zusatzversicherung einmal nicht mehr bezahlt werden kann besteht die Grundversorgung zu einem vom Entgelt abhängigen Beitrag weiter.
Es gibt kein besser oder schlechter. Für Beamte und Bestverdiener zeigt die Privatversicherung deutliche Vorteile. Für große Familien ohne Beihilfe und großen Verdienst schaut es anders aus, auch wenn Arbeitslosigkeit oder Rente (nicht Beamtenpension) ansteht.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen i.d.R. Doppeluntersuchungen ohne Probleme.
Seriöse Schuldnerberatungen vom Diakonischen Werk, Caritas, AWO etc. arbeiten im Prinzip ähnlich. Nimm also alle Unterlagen mit, aus denen die Schuldenproblematik ersichtlich ist. Anfangs wird gefragt, ob Miet- und Energieschulden bestehen und der Lebensunterhalt gesichert ist. Also auch Lohnbescheinigungen und Sozialbescheide sowie Kontoauszüge mitbringen. Wichtig sind auch Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontenpfändungen. Detailgetreu möchte ich den Ablauf nicht weiter schildern, weil es hier den Rahmen sprengt. Aber nach der Klärung der Schuldensituation wird der Schuldnerberater einen oder mehrere Vorschläge zur Regulierung machen. Alles Gute!
Wenn ein Anspruch auf Familienversicherung wie in dem beschriebenen Fall wieder besteht gibt es kein Problem. Die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern muss die Familienversicherung wieder kostenfrei durchführen.
Meine Antwort siehe oben!
Ein Vergleich mit einem Gläubiger wird in der Regel nicht der Schufa gemeldet, da dies auch Inhalt des Vergleichs sein kann. So ein Vergleich z.B. mit einer Bank könnte allerdings schon wegen eines gekündigten Kredits o.ä. der Schufa gemeldet sein. In so einem Fall sollte die Löschung des Eintrags mit in den Vergleich eingeschlossen sein. Bei privaten Gläubigern oder Handwerkern erfolgt nur Schufa-Eintrag, wenn bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gelaufen sind. Auch bei erfolgter Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist dies amtlich vermerkt. Auf jeden Fall den Gläubiger darauf ansprechen, damit hier keine Frage offen bleibt.
Wenn es ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung ist, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Therapie. Wenn es jedoch ein freier Psychotherapeut ist ohne Kassenzulassung übernimmt die Krankenkasse nichts! Bei dem Stundenpreis vermute ich, dass es sich um einen Therapeuten nach dem Heilpraktikergesetz ist und diese Ausbildung wird von den Krankenkassen nicht anerkannt.