Da du dich weder in Schule noch in Ausbildung befindest, hast du weder Anspruch auf Unterhalt noch auf Kindergeld, versuch es mal mit arbeiten
Beide Eltern sind ab 18 zum Barunterhalt verpflichtet, warum ist hier immer nur von den Vätern die Rede, du hast einen Anspruch von 735 Euro, das Kindergeld wird voll angerechnet, damit hast du keinen Anspruch, übrigens den Abzug von 90 Euro ausbildungsbedingtem Mehrbedarf erkennen nicht alle OLGs an
Wenn schon Unterhalt dann wären beide Eltern in der Pflicht, hier wäre Grundsicherung zu beantragen. Verdienen die Eltern mehr als 100.000 Euro, dann sind sie unterhaltspflichtig, ansonsten nicht
Volljährige dürfen ausziehen, und brauchen sich nicht auf Naturalunterhalt verweisen zu lassen, die Eltern müssen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zahlen, Selbstbehalt pro Elternteil 1300 Euro. Unterhalt für jüngere Geschwister geht vor. Der Volljährige hat Anspruch auf sein Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Bafög und Ausbildungsbeihilfe werden voll auf den Unterhaltsbedarf von 735 angerechnet
Das Gesetz erlaubt dass, aber das Jugendamt ist dazu nicht befugt, dass darf nur ein Gericht machen
Es müssen für dich selbst mindestens 1800 Euro bleiben
ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, auch deine Mutter, auch wenn du bei ihr wohnst, solange du zur Schule gehst und unter 21 bist, haben beide Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu tun, um deinen Unterhalt zu sichern. Auch kann das Taschengeld dass dein Stiefvater deiner Mutter auszahlen muss, zu deinem Unterhalt heran gezogen werden
Das minderjährige Kind steht unterhaltsrechtlich an 1. Stelle, die Ehefrau an 2. Stelle und das volljährige Kind in Ausbildung an 4. Stelle, ob im Elternhaus wohnend oder nicht, es ist nicht mehr priviligiert. Erst wenn der Unterhalt von minderjährigem Kind und Ehefrau gesichert ist und 1300 Euro abgezogen sind , bekommt das volljährige Kind Unterhalt
Deine minderjährigen Kinder kommen unterhaltsrechtlich zuerst, der Auszubildende steht im 4. Rang laut §1609.
Auch deine Ehefrau kommt unterhaltsrechtlich vor dem volljährigen Azubi. Wenn alle Unterhaltberechtigten ihr Geld haben und deine Fahrtkosten abgezogen sind und 4% Altersvorsorge , dann müssen dir noch 1300 Euro verbleiben, erst dann bekommt der Volljährige Unterhalt, falls dann was übrig ist
Ab 18 sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet auch deine Mutter, auch wenn du bei ihr wohnst. Dein Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern, das Kindergeld mindert den Unterhaltsanspruch
Dein Vater hat 4 weitere Kinder und ist arbeitslos. Zuerst ist er seinen minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Da ihr volljährig seid, ist deine Mutter nicht mehr allein erziehend und die minderjährigen Kinder gehen im Unterhalt euch vor. Ich sehe hier keine Chance für Unterhalt, dein dein Vater ist nicht in der Lage allen Unterhalt zu zahlen
Die Ausbildungsvergütung wird bis zur Volljährigkeit je zur Hälfte auf den Barunterhalt des Vaters und zur Hälfte auf den Betreuungsunterhalt der Mutter angerechnet, so dass der Barunterhalt sinkt. Ab 18 wird die Ausbildungsvergütung voll angerechnet wie das Kindergeld
Der Vater ist beiden Kindern zum Unterhalt verpflichtet, beide Kinder Stehen im gleichen Rang §1609. Sein Selbstbehalt ist 1080 Euro, er muss alles tun , um den Mindestunterhalt zu zahlen, dass kann bedeuten wenn der Vater nicht genug verdient, dass das 1. Kind weniger bekommt an Unterhalt
Ohne Anwalt kommt ihr hier nicht weiter, ihr müsst darauf achten Fristen ein zuhalten, besonders wenn es um einen Vollstreckungsbescheid geht. Sofort Widerspruch einlegen
Überlege es dir gut, zu heiraten, denn dein Einkommen wird indirekt mit eingerechnet, in dem man seinen Selbstbehalt absinkt, um mehr Unterhalt zahlen zu können für sein Kind
Da ihr ein gemeinsames Kind habt, ist er euerm gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, d. h wenn er nicht bei euch gemeldet ist, muss er Barunterhalt leisten. Er zieht sich geschickt aus der Affaire, lass dir dass nicht gefallen.Geh zum Jugendamt und klag den Unterhalt ein, dazu bist du gesetzlich verpflichtet als Mutter. 200 Euro ist viel zu wenig, sein Einkommen muss auf drei Kinder verteilt werden
Dein Vater hat 900 Euro zur Verfügung, sein Selbstbehalt ist 1300 Euro und die beiden minderjährigen Kinder kommen unterhaltsrechtlich vor dir. Das Einkommen seiner Frau ist ohne Bedeutung. Du musst neuen Bafögantrag stellen
Beide Eltern sind zum Barunterhalt verpflichtet, der Selbstbehalt jedes Elternteil 1300 Euro. Der Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern, das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung werden voll angerechnet. Neue Ehepartner ohne Einkommen und jüngere Geschwister gehen vor. Beim Einkommen des Volljährigen bist auch du nur in geringem Maß zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn überhaupt, dann müssen beide Eltern zahlen, nicht nur der Vater
Wenn es keinen Unterhaltstitel oder kein Gerichtsurteil gibt, dar niemand vollstrecken. Das Jugendamt oder die Jobbörse sowieso nicht