Da du dich weder in Schule noch in Ausbildung befindest, hast du weder Anspruch auf Unterhalt noch auf Kindergeld, versuch es mal mit arbeiten

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Beide Eltern sind ab 18 zum Barunterhalt verpflichtet, warum ist hier immer nur von den Vätern die Rede, du hast einen Anspruch von 735 Euro, das Kindergeld wird voll angerechnet, damit hast du keinen Anspruch, übrigens den Abzug von 90 Euro ausbildungsbedingtem Mehrbedarf erkennen nicht alle OLGs an

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Wenn schon Unterhalt dann wären beide Eltern in der Pflicht, hier wäre Grundsicherung zu beantragen. Verdienen die Eltern mehr als 100.000 Euro, dann sind sie unterhaltspflichtig, ansonsten nicht

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Volljährige dürfen ausziehen, und brauchen sich nicht auf Naturalunterhalt  verweisen zu lassen, die Eltern müssen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zahlen, Selbstbehalt  pro Elternteil 1300 Euro. Unterhalt für jüngere Geschwister geht vor.  Der Volljährige hat Anspruch auf sein Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Bafög und Ausbildungsbeihilfe werden voll auf den Unterhaltsbedarf von 735 angerechnet

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ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, auch deine Mutter, auch wenn du bei ihr wohnst, solange du zur Schule gehst und unter 21 bist, haben beide Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu tun, um deinen Unterhalt zu sichern. Auch kann das Taschengeld dass dein Stiefvater deiner Mutter auszahlen muss, zu deinem Unterhalt heran gezogen werden

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 Das minderjährige Kind steht unterhaltsrechtlich an 1. Stelle, die Ehefrau an 2. Stelle und das volljährige Kind in Ausbildung an 4. Stelle, ob im Elternhaus wohnend oder nicht, es ist nicht mehr priviligiert. Erst wenn der Unterhalt von minderjährigem Kind und Ehefrau  gesichert ist und 1300 Euro abgezogen sind , bekommt das volljährige Kind Unterhalt

 

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Untethalszahlung für mein Sohn. Er ist Volljährig und in der Ausbildung. Jetzt werde ich verklagt. Was kann ich tun?

Hallo, mein Sohn verklagt mich mit seiner Mutter(EX) auf Unterhalt. Es ist so, Ich habe all die Jahre immer und Regelmäßig den Vollen Unterhalt bezahlt. Jetzt ist er 18 Jahre geworden und hat eine Ausbildung angefangen und Verdient 475€, dazu kommt noch, dass er einen Nebenjob hat und bei den auch noch 150-200 € im Monat verdient.

Vor 9 Monaten kurz nach beginn seiner Ausbildung (damals 17 Jahre) bin ich vom Jugendamt neu berechnet und eingestuft worden. Da Ich jetzt eine Familie habe in dem Ich zwei weitere Kinde habe (17 und 6 Jahre) bin ich auf der Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft worden.

Der von mir zuzahlende Betrag lag dann bei 333€/Monat. (Abzüglich 70€ Eigenbedarf und 150 € Ausbildungsaufwand).

Jetzt ist er 18 Jahre in steht vor dem 2 Lehrjahr und das Jugendamt ist nicht mehr zuständig. Da ich immer mit dem Jugendamt sehr kooperiert habe stehe ich bei Frage auch mit ihn in Verbindung. Da das Jungendamt jetzt nicht zuständig ist müssen wir uns (mein Sohn und Ich) selber einigen. Unser Kontak ist sehr schwierig und die Mutter macht es noch Komplizierter.

Spreche ich das Thema Geld an wird sofort geblockt oder nicht Reagiert. Ich habe es sehr oft versucht mit Ihm eine Einigung zu finden, er will sich nicht auf das Thema einlassen. Auf Grund der Tatsachen (das er eigenes Geld verdient, Ausbildung und Nebenjob) 18 Jahre ist und das Kindergeld in Voller höhe bekommt habe ich den Unterhalt um 100 € gekürzt. Es gab keine Möglichkeit mit Ihm darüber zu sprechen, werde immer geblockt. Von 333€ auf 233€. Ich habe die Differenz von 100€ nicht für mich behalten sondern überweise es auf ein extra Konto mit Überweisungsvorlage "Differenz Unterhalt" um nicht Zahlungunwiilig zu sein, bis die ganze Sache geklärt ist.

Jetzt will mein Sohn und seine Mutter aber alles an Betrag haben und haben mich verklagt. Ich verdiene 3000€ netto im Monat und seine Mutter hat ein 450€ Job und bekommt Harz 4 (die Mutter hat noch nie eine Steuerpflichtige Arbeit gehabt).

Wie soll ich jetzt am besten weiter reagieren???? Und wieviel Unterhalt steht meinem Sohn zu, Ich habe ja noch zwei weitere Kinder. Und es ist ja nicht so das ich gar nichts Zahle und Zahlen will, all die Jahre hieß es bei jeder kleinigkeit Zahl....., aber nach 18 Jahren würde ich mich auch mal über eine Erleichterung freuen. Vielen Dank für die Hilfe

Mike

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Deine minderjährigen Kinder kommen unterhaltsrechtlich zuerst, der Auszubildende steht im 4. Rang laut §1609.

 Auch deine Ehefrau kommt unterhaltsrechtlich vor dem volljährigen Azubi. Wenn alle Unterhaltberechtigten ihr Geld haben und  deine Fahrtkosten abgezogen sind und 4% Altersvorsorge , dann müssen dir noch 1300 Euro verbleiben, erst dann bekommt der Volljährige Unterhalt, falls dann was übrig ist

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Dein Vater hat 4 weitere Kinder und ist arbeitslos. Zuerst ist er seinen minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Da ihr volljährig seid, ist deine Mutter nicht mehr allein erziehend und die minderjährigen Kinder gehen im Unterhalt euch vor. Ich sehe hier keine Chance für Unterhalt, dein dein Vater ist nicht in der Lage allen Unterhalt zu zahlen

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Die Ausbildungsvergütung wird bis zur Volljährigkeit je zur Hälfte auf den Barunterhalt des Vaters und zur Hälfte auf den Betreuungsunterhalt der Mutter angerechnet, so dass der Barunterhalt sinkt. Ab 18 wird die Ausbildungsvergütung  voll angerechnet wie das Kindergeld

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Der Vater ist beiden Kindern zum Unterhalt verpflichtet, beide Kinder Stehen im gleichen Rang §1609. Sein Selbstbehalt ist 1080 Euro, er muss alles tun , um den Mindestunterhalt zu zahlen, dass kann bedeuten wenn der Vater nicht genug verdient, dass das 1. Kind weniger bekommt an Unterhalt

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Wir zweifeln an der Richtigkeit eines Anwaltsschreiben

Also wie folgt. Es geht um Unterhaltsrückstände Anforderungen. Mein Mann hat eine Brief von einem Anwalt erhalten, dass sein nun volljähriger Sohn Unterhaltsrückstände einfordert. Also es geht nicht darum, dass wir das nicht zahlen wollen, wir vermute nur, dass nicht der Sohn sondern die Mutter hinter dem ganzen steckt und sein Sohn davon gar nichts weiss. Mein Mann hat seit 2009 vollumfänglich Zahlung geleistet hatte aber vor 2009 selbst finanziell Schwierigkeiten hatte und da haben sich die Rückstände gebildet. Uns wurde eine Frist gesetzt. Wir haben auf das Schreiben reagiert und wollten eine gütliche Lösung finden. Ohne Antwort. Der Anwalt beantwortet nur telefonisch und gibt uns aber nie schriftliche Antworten, was schon suspekt ist. Kurze Zeit später kam einfach ein Zwangsvollstreckungsbescheid. Hier waren ein ganz anderer Betrag vermerkt. Eigentlich sollte dieser ja höher sein, er war aber um eine enorme Summe tiefer. Also war das Anwaltsschreiben ja schon falsch ausgestellt, weil der Betrag nach unseren Berechnungen auf dem Vollstreckungsbescheids nun der richtige war. Dann die Unterschrift des Anwalts. Ausserdem vermuten wir noch eine Falschaussage. Leider können wir den Sohn nicht auffinden um Klarheit zu schaffen. Da die Mutter als Rechtsanwaltsgehilfin arbeitet, vermuten wir das hier irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Der Obergerichtsvollzieher ist informiert. Mit dem Anwalt kommen wir einfach auf keinen Nenner. Auch die Vollmacht die uns mit dem Schreiben geschickt wurde und angeblich von seinem Sohn unterschreiben ist, weisst eine Schrift auf, die nicht von einem 20jährigen stammen kann. Schreibschrift nämlich. Die Datumszahlen deuten auch eher auf alte Schrift zu. Ich vermute wir müssen da ein Anwalt mit hin zu ziehen. Wir wollen eine gütlich Lösung, stossen aber nur auf Granit. Die Mutter hat dem Sohn übrigens all die Jahre verschwiegen dass mein Mann Unterhalt gezahlt hat und sogar die Krankenkasse seit Geburt an. Und komisch ist auch, dass das Schreiben jetzt genau vor seinem 21. Geburtstag kommt, wo er sein Recht noch geltend machen kann.

Weiss jemand ein Rat? Können wir den Anwalt zwingen uns eine schriftliche Antwort zu geben, damit wir auch was in der Hand hat. Unsere monatlichen Abzahlungsvorschlag hat er uns im Auftrag seines Mandates telefonisch abgelehnt, wollte uns aber keine Angabe zum gewünschten Betrag machen.

Ich meine wie sollen wir denn reagieren, wenn uns nichts schriftliches vorliegt auf das wir reagieren können?

Besten Dank

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Ohne Anwalt kommt ihr hier nicht weiter, ihr müsst darauf achten Fristen ein zuhalten, besonders wenn es um einen Vollstreckungsbescheid geht. Sofort Widerspruch einlegen

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Überlege es dir gut, zu heiraten, denn dein Einkommen wird indirekt mit eingerechnet, in dem man seinen Selbstbehalt absinkt, um mehr Unterhalt zahlen zu können für sein Kind

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Da ihr ein gemeinsames Kind habt, ist er euerm gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, d. h wenn er nicht bei euch gemeldet ist, muss er Barunterhalt leisten. Er zieht sich geschickt aus der Affaire, lass dir dass nicht gefallen.Geh zum Jugendamt und klag den Unterhalt ein, dazu bist du gesetzlich verpflichtet als Mutter. 200 Euro ist viel zu wenig, sein Einkommen muss auf drei Kinder verteilt werden

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Dein Vater hat 900 Euro zur Verfügung, sein Selbstbehalt ist 1300 Euro und die beiden minderjährigen Kinder kommen unterhaltsrechtlich vor dir. Das Einkommen seiner Frau ist ohne Bedeutung. Du musst neuen Bafögantrag stellen

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Beide Eltern sind zum Barunterhalt verpflichtet, der Selbstbehalt jedes Elternteil 1300 Euro. Der Unterhalt errechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern, das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung werden voll angerechnet. Neue Ehepartner ohne Einkommen und jüngere Geschwister gehen vor. Beim Einkommen des Volljährigen bist auch du nur in geringem Maß zum Unterhalt verpflichtet.

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Wenn es keinen Unterhaltstitel oder kein Gerichtsurteil gibt, dar niemand vollstrecken. Das Jugendamt oder die Jobbörse sowieso nicht

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