Hallo, ich habe wieder eine Geldfrage.
Habe Bescheid für Lohnsteuererklärung für 2012 bekommen.
Da wurden mir nur 200 Tage an Werbekosten für Fahrten zur Arbeit berücksichtigt (35 km einfache Fahrt)
Ich bin Altenpfleger in Vollzeit bei offiziell im Vertrag 5Tage Woche und habe an 289 Tagen gearbeitet (kein Krankheitsausfall schon seit Jahren, hatte nur Urlaub und freie unter der Woche), und wir müssen ja auch stets wenigstens je zweites WE und natürlich an Feiertagen arbeiten, plus einspringen bei Krank von Kollegen und Personalnotstand etc....
Dadurch wurden nur 2160 € angerechnet statt über 3000 und ich muss 455 € nachzahlen.
Dann bin ich stutzig geworden und hab in Bescheid für 2011 geschaut genau gleich - nur für 200 Tage statt 275 und nur 2160 € und Nachzahlung von 420 €!
Ist mir nur im 2011 nicht aufgefallen, nur durch die gleiche 2160 € bin ich aufmerksam geworden.
Als Begründung steht drin: die Werbekosten des Ehemannes können ohne Nachweis für nur 200 Tage berücksichtigt werden, aber es war KEIN HINWEIS AUF EINE RECHTSNORM!
Ich habe mit 2010, 2009, 07, 06 vergleichen - es wurden immer volle Tage, mind. 254 und max. Im Jahr 2009 -301 Tage berücksichtigt, und habe immer Geld zurück bekommen, OHNE DAS ICH IRGENDWELCHE NACHWEISE SCHICKEN MÜSSTE!
Nur seit 2011 auf einmal nicht mehr, aber es war jetzt letzte zwei Jahren anderer Sachbearbeiter als in Jahren zuvor.
Meine Fragen?
Auf Grund von welcher Rechtsnorm werden die Werbekosten ohne Nachweis nur für 200 Tage berücksichtigt? Oder sind das nur subjektive Überlegungen bzw. Zweifel vom Sachbearbeiter? Muss er bei Zweifel nicht die Nachweise anfordern bevor er Bescheid abschließt?
Ich glaube, er wollte nur nicht zahlen, warum auch immer.
Kann ich jetzt zusammen mit dem Widerspruch für 2012 auch den für 2011 einreichen?
Alle Nachweise kann ich selbstverständlich einreichen, kostet aber wieder Zeit bis ich den Neuen Bescheid bekomme ( habe je 4 Monate daran gewartet) und nerven. Habe sie nur nie in Jahren zuvor gebraucht, daher dachte auch nie daran, nur die Einsatztage in meinem Kalender zusammen gezählt und so eingereicht.
Den Bescheid für 2011 hatte ich nicht genau überprüft, weil ich dachte, dass die Steuernachzahlung mit Gehaltserhöhung am Anfang des Jahren zusammenhängt, ist es noch nicht zu spät für Widerspruch?
Vielen Dank an Alle!!!!