sollte deine Freundin tatsächlich schwanger sein, "fällt" sie unter das Mutterschutzgesetz, d.h. sie darf keine Arbeiten ausführen, die sie oder das Kind schädigen können. Dazu gehören u.a. schwere körperliche Arbeit oder z.B. der Umgang mit gefährdenden Stoffen. Auch bzgl. der Arbeitszeit ( Nacht- bzw. Schichtarbeit ) gibt es Einschränkungen.
Sollte sie tatsächlich schwanger sein, muss sie schnellstmöglich dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Ach ja es gilt auch ein besonderer Kündigungsschutz.