Entscheidend ist, dass sie wie du schreibst selber sofort raus möchte. Kinder und Jugendliche, die selber um Inobhutnahme bitten, werden auch in Obhut genommen. Allerdings darf das Jugendamt dies ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten nur für 24 Stunden. Danach müssen die entweder ihr Einverständnis geben oder das Jugendamt wird - wenn es ausreichend Gründe dafür sieht - das Familiengericht hinzuziehen.

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Du schreibst nicht besonders viel dazu, was konkret zuhause los ist und von außen kann ich das natürlich nicht beurteilen. Schlagen ist jedoch definitiv nicht normal und auch absolut nicht okay. Wenn du dich zuhause nicht wohl und sicher fühlst, kannst du dich natürlich an das Jugendamt wenden. Für dich zuständig ist das Jugendamt an deinem Wohnort, bzw. dem Wohnort deiner Eltern. Du kannst dort anrufen und schildern, was zuhause los ist. Die werden dann zusammen mit deinen Eltern und dir nach einer Lösung suchen.

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17 Jahre ist noch minderjährig - deshalb kann der Junge noch in Obhut genommen werden. Ob das tatsächlich passieren wird, kann ich nicht sagen. Eine Meldung an das Jugendamt kann man natürlich immer machen, wenn man das für richtig hält.

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Das Jugendamt kann dich nur vorübergehend (ca. 24 Std.) in Obhut nehmen, und das auch nur wenn du in unmittelbarer Gefahr bist, die nicht anders abgewendet werden kann. Eine längere Inobhutnahme geht nur mit Einverständnis deiner Eltern oder wenn nötig auf Grundlage Entscheidung des Familiengerichts. Auch das Familiengericht ordnet dies nur bei unmittelbarer Kindeswohlgefährdung an.

Wenn es nur um kiffen geht, wird das also sicher nicht passieren.

Was passieren wird, ist dass das Jugendamt sich einen Eindruck von dir und deiner Familie machen will, Gespräche führen und evtl. einen Hausbesuch machen wird, und dann mit euch zusammen entscheiden, wie es weitergeht. Vermutlich werden sie euch Hilfen anbieten, z.B. Beratungsangebote.

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Fragt das am besten direkt beim Jugendamt nach und bittet dort um Beratung, ganz grundsätzlich. Dann könnt ihr gemeinsam die Lage besprechen, und wie es weitergehen kann. Wichtig ist natürlich: Du bist volljährig, hast also nicht mehr grundsätzlich Anspruch auf Hilfem vom Jugendamt (ist aber möglich, muss gut begründet werden). Deine Schwester ist minderjährig, sie also schon - wenn die Situation für sie zuhause tatsächlich so schlimm ist, wird sie vom Jugendamt Hilfe bekommen. In welcher Form, das kann ich dir nicht sagen. Es wäre möglich, dass eure Mutter Beratungsangebote bekommt, oder auch eine Unterstützung zu euch in die Familie kommt. Falls deine Schwester tatsächlich aus dem Haushalt raus "muss", kann auch das unterschiedlich aussehen, z.B. betreute Wohngruppe. Eine rein finanzielle Unterstützung ist wohl eher nicht drin (vom Jugendamt! Das wäre die falsche Behörde)

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Zunächst einmal: Wenn die Polizei zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen wird, und es sind Kinder im Haushalt, dann sind sie verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Das ist Standard, und keine Schikane gegen euch persönlich.

Das Jugendamt ist dann vorbeigekommen, um sich ein Bild von der Lage zu machen - ist der Meldung der Polizei also nachgegangen. So wie ich es verstehe, haben sie deine Schwester nicht mitgenommen, sondern nur gesagt, dass deine Mutter Hilfe bei der Erziehung braucht. Das ist ein Leistungsangebot und genau das: eine Unterstützung / Hilfe für eure Familie, die ihr durchaus annehmen könnt. 

Das Jugendamt hätte diese nicht angeboten, wenn es keinen Grund dafür gesehen hätte. Ob berechtigt oder nicht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Wenn es nun auch so ist, wie du schreibt, dass sie angekündigt haben, vor Gericht zu gehen, wenn deine Mutter nicht kooperiert, ist es so, dass das Jugendamt eine Gefährdung für deine Schwester sieht, die mit Hilfen zur Erziehung abgewendet werden könnte. In dem Fall, dass die Hilfen nicht angenommen werden, besteht die Gefährdung weiter, und das Jugendamt wendet sich ans Familiengericht. Was dabei herauskommt, kann ich dir nicht sagen. Das Familiengericht kann z.B. anordnen, dass die Hilfe vom Jugendamt angenommen werden muss. Das Kind in Obhut nehmen, darf es nur, wenn es eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung feststellt, die nicht anderweitig zu beheben ist.

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Wenn deine Kinder schon lange in der Pflegefamilie leben, dann vermutlich entweder mit deinem Einverständnis oder auf Grundlage einer familiengerichtlichen Entscheidung. Auf jeden Fall müssten ca. alle sechs Monate Hilfeplangespräche stattfinden, an denen du auch teilnimmst? In diesen wird der aktuelle Stand diskutiert und die Ziele für die Zukunft. Ich würde zunächst einmal dort ansprechen, dass du dir mehr Umgang wünscht, bzw. langfristig eine Rückführung. Wenn es tatsächlich so ist, dass du mit deinen Anliegen ohne Grund ignoriert wirst, ist der nächste Schritt das Familiengericht.

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Es gibt jede Menge Hilfe- und Beratungsangebote für Frauen in solchen Situationen, bei denen bist du sicher besser aufgehoben als bei fremden Leuten im Internet :)

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Wie wärst wenn du einfach zum Arzt gehst wenn du dir sorgen machst statt wildfremde Leute im Internet um ne Ferndiagnose zu bitten? Würde ich aber bei dem einzigen Symptom "Kopfschmerz" persönlich noch nicht machen, musst du aber selber wissen, wie wichtig dir das ist

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Du solltest halt beim "auswählen" des Pferdes nicht nur danach gehen welches Pferd du am hübschesten oder so findest, sondern eben auch, mit welchem du gut klarkommst, zu welchem du eine Bindung findest. Und da gibt dir das Pferd natürlich auch ein gefühl

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Ziehs an, wir leben im 21. Jhd, jeder darf jede Farbe tragen die er möchte :)

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Nein das geht nicht. Du bist schulpflichtig. Versuch es mit Schülerjobs wie Zeitungen austragen, Babysitten, Hunde ausführen...

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Das ist ne Halsentzündung/Mandelentzündung. Aber ganz ehrlich, Kind: wenn du dir echt Sorgen machst, was solltest du dann wohl tun? Fremde Leute im Internet fragen? Nein. Zum Arzt gehen. Schon mal auf die Idee gekommen?

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