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Als Haus bezeichnet man allgemein ein Wohngebäude.Zur Unterscheidung verschiedener Haustypen kann zum Beispiel nach Nutzung, Baukonstruktion oder Stellung zu Nachbargebäuden und Art des Grundrisses differenziert werden. Nachfolgend einige Beispiele:

* nach Nutzung: Wohnhaus (Einfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus), Bauernhaus, Austragshaus (Haus des Altbauern)
* nach Material: Glashaus, Holzhaus, Energiesparhaus, etc.
* nach Baukonstruktion: Blockhaus, Fachwerkhaus, Umgebindehaus, Grubenhaus, Erdhaus etc.
* nach Ausstattung und Komfort: Hütte, Baude, Baracke, Datsche, Bungalow, Chalet, Villa, Palais, auch temporäre Wohngebäude: Laube, Almhütte und Jagdhaus, Schutzhütten, Schrebergartenhaus, usw.
* nach Stellung zu Nachbargebäuden
      o Freistehendes Haus: Ein Wohnhaus auf einem Grundstück mit Abstand zu den Nachbargebäuden, als Bauernhaus Einhof
      o Doppelhaus: zwei Wohnhäuser haben an der Grundstücksgrenze eine gemeinsame Seitenwand, als Bauernhaus Zwiehof (alte Erbteilungsform)
      o Reihenhaus: Mindesten drei Wohnhäuser haben an den Grundstücksgrenzen gemeinsame Seitenwände: Typisch im Stadtgebiet und anderen geschlossenen Siedlungen, als Dorfform insbesondere im Straßendorf: Hakenhof, Streckhof
      o Bei mehreren Bauten auf einem Grundstück

Man unterscheidet auch, je nachdem, ob die Wirtschaftsräumlichkeiten im Wohngebäude untergebracht sind, das Eindachhaus oder, wenn sie als eigenständiges Gebäude stehen, verschiedene Gebäudeensemble: Paarhof, Haufenhof. Sind einzelne Bestandteile aneinander gebaut entstehen Flügel, traditionelle Formen: Zweiseithof, Dreiseithof, Vierseithof. Bei modernen Wohnhäusern sind solche Differenzierungen ungebräuchlich.

Grundrisskonfigurationen:

* Punkthaus: Als Punkthäuser bezeichnet man Gebäude mit einem um einen Mittelpunkt zentrierten Grundriss. Meist werden mit dem Begriff Punkthaus mehrstöckige Wohnhochhäuser mit innerem Erschließungskern und außenliegenden Wohneinheiten bezeichnet. Im Gegensatz zu anderen Gebäudetypen reagiert die Form von Punkthäusern nicht auf umgebende Formen von Landschaft oder städtebaulichen Bestand.
* Einraumhaus: Einfachste Aufteilung des Grundrisses
* Bei aneinander gebauten oder verschmolzenen Bauten wird von Gebäudeflügel gesprochen. Eine dreiflügelige Anlage umgibt zumeist einen Ehrenhof, der in der Regel zur Erschließungsseite hin offen ist. Eine vierflügelige Anlage umschließt wie der bäuerliche Vierseithof oder der klösterliche Kreuzgang einen zumeist rechteckigen, geschlossenen Innenhof.
* Hofhausmit Innenhof: Das altorientalische Hofhaus (z. B. der Sumerer) stellt einen der frühesten Vertreter dieses Bautyps dar. Die Grundrisse sind oft unregelmäßig und entwickeln viele Varianten, die im Westen an der ganzen Mittelmeerküste zu finden sind und im Osten in ganz Asien bis hin zu den Chinesischen Formen, zum Beispiel dem Siheyuan. Zu diesen Bauformen zählen auch der Vierkanter, die südländische Villa: die Patio- und Atriumhäuser.

Der Begriff „Villa“ steht ursprünglich für ein vornehmes Haus auf dem Lande. Im Gegensatz zu Bauernhöfen dienten Villen allerdings nur selten landwirtschaftlichen Zwecken, und deren Besitzer hatten ihren Hauptwohnsitz häufig in einem Stadthaus. Die italienischen Villen der Antike und Renaissance bildeten als Landsitze des Stadtadels ein Pendant zu deren Stadtpalästen. Die Villenkultur hat seit der Antike ihre Tradition. Bereits Plinius der Jüngere (61-113 n. Chr.) zog das zurückgezogene Leben auf dem Lande dem Stadtgeschehen vor.

Eine Villa gilt als Ausdruck repräsentativer Wohnkultur und verfeinerter Lebensart, der Begriff ist entsprechend positiv besetzt. Daher wird der Ausdruck „Villa“ oft auch als Synonym für andere Gebäudeformen verwendet: So werden Herrenhäuser als Mittelpunkt von landwirtschaftlichen Gütern oder kleinere Schlösser nicht selten als Villa bezeichnet.

In jüngerer Zeit wird der Begriff in der Werbesprache irreführend auch für freistehende Mehrfamilienhäuser mit gehobener Ausstattung verwandt.

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