PersFw fragen ist die beste Variante. Könnte mir vorstellen dass darin alle Stellen aufgeführt sind, auf die Du aufgrund Deines Werdeganges besetzen könntest. "V" könnte vakant heißen = nicht besetzt und somit frei. "E" sagt mir jetzt auch nicht mehr. Nur so ein Gedanke. PersFw fragen ist da also die beste Wahl.
Die Frage allein ist schon komisch! Von mir aus können die täglich nen Drogentest machen. Es gibt nur einen Grund Angst davor zu haben..... Somit wäre es nicht schlecht mal was grundlegendes in Deinem Leben zu überdenken - und das ist nicht die Bw!
wenn Du beantworten kannst, wieviel man bei Siemens verdient - dann kennst Du auch die Amtwort für Deine Frage.
Ein Ehe- oder auch Freundschaftsring ist erlaubt. Halskette darf prinzipiell getragen werden, wenn nicht sichtbar - also auch nicht erlaubt ;o). Beim Arbeiten mit Maschinen gar keinen --> Arbeitsschutz
Genaugenommen hat das nur mit Schlamperei zu tun! Aber es macht eben einen Unterschied ob man seinen Radiergummi verschlampt, oder vielleicht ne Panzerfaust oder ein G36! Sollte eigentlich jedem einleuchten.
Würdest Du diese Frage stellen wenn Du Bäcker wärst? Antwort: Esliegt nicht am Beruf, sondern an Dir!
- abhängig vom Dienstgrad
- abhängig vom Dienstgrad
- abhängig vom Dienstposten und Deiner Einstellung zur Arbeit/ Dienst
- Manchmal ja, manchmal nein
Erstens ist ein Soldat kein Beamter. Zweitens wird man nicht schnell bzw. leicht Berufssoldat. Beispiel Pioniertruppe/ Uffz m.P: Pro Jahr 10 Ernennungen zum BS. Zur Info: Uffz m.P Pionier = 5000 Mann. Wenn da jetzt 10 viel sind?????
Nur Berufssoldaten sind mit dem Beamtenstatus vergleichbar. Ersichtlich auch daran, dass nur Beamte, Richter und Berufssoldaten Pensionen erhalten und keine Rente.
Erst mal mußt Du Feldwebel werden. Du wirst nicht nach der Realschule als Fw eingestellt, sondern mußt erst mal Deine Eignung nachweisen und die Lehrgänge schaffen. Dann kannst Du nach 12 Monaten zum Fw befördert werden. Besoldungstabellen für Beamte können zwar als Anhalt zum Verdienst hergenommen werden, unterscheiden sich aber in gewissen Dingen. Wenn Du Deine Lehrgänge nicht schaffst, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Soll heissen dass man auch beim Bund ohne Leistung nix geschenkt bekommt!
wer den neuen BFT nicht schafft sollte sich von der Krankenkasse für den Rest seines Lebens krank schreiben lassen. Wie bitte kann man den nicht schaffen?
Es kann sich für 4, 8, 12 und in besonderen Fällen für 15 Jahre verpflichtet werden!!! 12 Jahre hat den großen Vorteil, dass die Fortbildungsstufe B (Techniker) über die Bw gemacht werden kann. Ab 8 Jahren ist Stufe A (Meisterebene) möglich.
Kannst genau so gut nach dem Tagesablauf bei Siemens fragen. Kommt immer darauf an in welcher Verwendung Du Dich befindest. Alles andere was hier gepostet wird ist - zivil gesagt - totaler Bullshit!!! Verallgemeinernde Bemerkungen bezügl. Gammeln usw. verbitte ich mir aus Respekt vor den gefallenen Kameraden im Einsatz die durch hinterhältige IED etc. umgekommen sind!!!
als Ergänzung der guten Ausführungen möchte ich noch hinzufügen, dass die ersten drei der letztn fünf Zahlen der Kennbuchstabe des Kreiswehrersatzamtes sind, an dem der jeweilige gemustert wurde. Z.B. 070882-B-60118 -->601= Kreiswehrersatzamt Ansbach. Bei den letzten beiden Zahlen muss ich allerdings auch passen.
Der Spieß/ Kompaniefeldwebel erhält die normale Besoldung für seinen entsprechenden Dienstgrad und Dienstalter PLUS die Kompaniefeldwebelzulage. Reicht aber gerade für´s Kaffeegeld ;o)
Wie Mojito Tom schon richtig angeführt hat, steht Dir TG nur bei Versetzung oder Kommandierung zu. Das betrifft also alle NACH Anerkennung Deines Hausstandes und hat nichts mit Deinem derzeitigen Standort zu tun, da Du ja schon vor Anerkennung des Hausstandes dorthin versetzt wurdest. Schwach ist allerdings, dass der ReFü keine Quellenangaben machen kann. Bw-Dienstleistungscenter ist da dann wirklich die bessere Info-Quelle. Beschwerde macht keinen Sinn, da das defakto so ist. Mojito Tom hat eigentlich schon alles gesagt!
Den Kontakt über die Bundeswehr kannst Du Dir sparen. Es werden generell keine Datenschutzrechtliche Informationen über Soldaten aktiv oder ehemalige gegeben! Könntest genau so gut jemand suchen von dem Du weißt dass er Bäcker ist.
Auch wenn die Frage noch nicht konkretisiert ist, noch ein paar Richtigstellungen. Aktueller Sachstand ist, dass Feldwebelanwärter so in die Laufbahn eingesteuert werden müssen, dass sie noch vor Ablauf von 12 !!! Monaten zum Fw befördert werden können. Die Regelstehzeit vom Fw zum OFw beträgt 2 Jahre. Zum HFw wiederum 2 Jahre. Zum StFw kann dann befördert werden, wer 16 Fw-Dienstjahre abgeleistet hat. Beförderung zum OStFw nach weiteren 12 Mon möglich, wenn man die entsprechenden Beurteilungen vorweisen kann und frühzeitig die "Perspektive" bzw. Einplanung zum OStFw erhalten hat.
Um hier die vielen verschiedenen Antworten richtig zu stellen: - natürlich kann jeder im Armyshop o.ä. Tarndruckuniform kaufen und darf diese auch (Richtig: ohne DstGrd) in seiner Freizeit tragen. Hier spielt es überhaupt keine Rolle ob derjenige Wehrdienst leistet, Zeit- oder Berufssoldat ist. - als Soldat (in welcher Form auch immer) darf natürlich die dienstlich gelieferte Uniform in der Freizeit nicht getragen werden, da man durch die entstehende Abnutzung dem Dienstherrn einen "Vermögensschaden" zufügen würde. -@billll: die ZDv gilt nur für Soldaten und hat mit dem was der Bürger in seiner Freizeit trägt aber nun rein gar nix zu tun. Siehe Aufdruck auf jeder ZDv, HDv, AnwFE....: VS-nfD =nur für den Dienstgebrauch!!!!! - mit o.g. Einschränkungen dürfte somit auch ein Oberteil getragen werden
mach für Dich und diejenigen aus Deiner Klasse, die das selbe denken, einen Termin beim Therapeuten. Oder Du liest Dir Deine Frage nochmal durch und überlege ob Deine Gedankengänge für einen Jugendlichen in der 10. Klasse üblich sind. Wenn ja, dann wird es Zeit dass die Menschheit untergeht! Wenn nein, dann hast Du Dir damit die Antwort bereits gegeben.