Es funktioniert definitiv nicht, Du wärst nicht der erste der von mir oder meinen Kollegen aus dem WC geholt wird. Wie hier bereits erwähnt sind dann nicht nur 40 Euro fällig, sondern auch eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen. Warum versuchst Du es nicht einfach legal und kaufst Dir eine Fahrkarte???
Nach 9:00 Uhr ja :)
yep, ich begleite einen davon...
Du willst es aber unbedingt wissen... Wir haben oft gemeinsame Kontrollen mit Polizei in Zivil. Dann lassen wir eine Selbstauskunft - auf dieser wird auf den Straftatsbestand der falschen Angabe von Personalien hingewiesen - ausfüllen und geben diese dann einem Polizisten zur Überprüfung. Zu mir sagte mal einer dem das passiert ist: "Lieber bezahle ich die 40 Euro als dass ich nochmal falsche Angaben mache..."
Ich hoffe Dir ist jetzt der Spass am Schwarzfahren vergangen!
Das kommt auf den Verbund an. Einigen Verbünden "genügen" die 40 Euro, der Bahn und den anderen Verbünden nicht, denn die 40 Euro sind für die bereits zurückgelegte Strecke zu bezahlen - wenn der normale Fahrpreis über 20 Euro ist, dann sind es auch mehr als 40 Euro. Zusätzlich ist für die Weiterfahrt ein Fahrschein zum Bordpreis zu lösen (i.d.R. Fahrpreis + 2 Euro).
Der Weg den Du nehmen darfst ist auf der Karte als Abkürzungen vermerkt. Gibt es zwei oder mehr Wege die nur unwesentlich länger sind kannst Du einen davon wählen, auch das ist auf der Karte vermerkt. Bei Strecken für die es nur einen direkten Weg gibt (z.B. wenn Du nur zwei bis drei Stationen fahren willst) musst Du diesen nehmen. Willst Du Umwege fahren musst Du eine Umwegkarte lösen und die Differenz zwischen der ursprünglichen und der neuen Strecke zuzahlen. Das bedeutet, Du darfst schon von Deinem Wohnort in den Nachbarort über Hamburg fahren, Du musst dann aber diesen weiteren Weg bezahlen.
In den Südwestdeutschen Verbünden gilt die Monatskarte (nicht die variablen z.B. vom 12.5.-12.6.) "...bis zum dem letzten Geltungstag folgenden Werktag, ist dies ein Samstag gilt die Karte bis zum darauf folgenden Werktag." Ist dies dann ein Feiertag - so wie diesen Monat - gilt sie noch einen weiteren Tag und zwar bis 24 Uhr. Maximal kann die Karte des Vormonats bis zum 4. des Folgemonats gültig sein (z.B. 1. Mai am Freitag)
Hallo, noch eine Vermutung, die Lautsprecher könnten aufgestellt worden sein um Arbeiter die im oder am Gleis arbeiten vor herannahenden Zugfahrten zu warnen. Achte doch mal drauf ob in der Nähe nicht schon Baumaschinen rumstehen oder irgendwo Schienen oder Schwellen zum Einbau gelagert werden und auch darauf, ob kurz davor oder danach ein Zug die Stelle passiert hat. Die "Baustellenlautsprecher" werden automatisch von ankommenden Zügen aktiviert.
Er ist MANAGER! Er wird weder für die Kunden, noch die Eigentümer (uns alle) noch die Mitarbeiter wesentliche Verbesserungen bringen :(
Normalerweise setzt sich das "erhöhte Beförderungsentgelt" so zusammen: Doppelter Fahrpreis, mindestens 40 € bis zu dem Halt vor dem festgestellt wurde, dass Du kein gültiges Ticket vorweisen kannst, ab dort kommt der Fahrpreis plus "Nachlösegebühr" (i.d.R. 2 €) dazu. Bei glaubwürdigen Begründungen kann ein Widerspruch den Preis drücken (muss aber nicht), die Adresse steht auf dem Zettel den Du bekommst, auch die Bankverbindung an die Du den geforderten Betrag überweisen kannst ist dort vermerkt. Wenn Du gaaaanz viel Glück hast, hat der Schaffner Dir geglaubt und nur so getan als ob und Du wirst nie mehr was von der Bahn hören... :-)