Im handelsüblichen Mietvertrag steht folgendes drin: Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann die Mieträume nach mündl. oder schriftl. Ankündigung in angemesser Frist betreten, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Maßnahmen festzustellen. Auf ein persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

Da der Verm. die Wohnung ja vermutlich nahtlos weiter vermieten will, musst du ihn und den Makler reinlassen, sonst stellt er Dir noch mehr in Rechnung.

...zur Antwort

haben uns in der Baywa eine Pumpe besorgt, der Berater kannte sich gut aus, unsere Pumpe läuft super. Da wir sie aber draußen haben, wird sie im Winter immer abgebaut und in den Keller gestellt.

...zur Antwort

nach einer so langen (Miet-)Zeit gelten längere Kündigungsfristen. Die längste Frist beträgt, glaube ich, ein Jahr. Also können Eure Kinder frühestens Juni/Juli 2010 dort einziehen.

...zur Antwort

Licht fürs Treppenhaus, Fußweg zum Haus und (meistens) Keller muss extra bezahlt werden (=Allgemeinstrom), das geht über den Hausstrom. Steht bei den Servicegebühren noch was dabei?

...zur Antwort

lass deine Freundin doch einfach ein paar Tage in Ruhe Urlaub machen. Die Mädels werden sicher nur den ganzen Tag auf dem Deck liegen und sich sonnen wollen, damit sie hinterher schön braun sind. Wenn du so weitermachst wie jetzt, wird sie dich bald abschießen. (also ich habe meine exfreunde nach so einer Nerverei auch immer abserviert)

...zur Antwort

jeder weitere Tag krank zu hause muss zwingend mit einer Krankmeldung belegt sein (oder Urlaub), ansonsten nennt sich das Arbeitsverweigerung und der Arbeitgeber kann Dir darauf kündigen.

...zur Antwort

wir wohnen sehr gerne auf dem Land (2500 Einwohner). Die Dorfgemeinschaft bei größeren Festen ist toll. Man kann und darf da gerne mitmachen/mithelfen. Mann kennt vor allen Dingen die Leute, z.B. im Kindergarten und Schule und daher ist man nicht so anonym wie in der Stadt.

...zur Antwort

wieso stellst du deinem Kind einen PC zur Verfügung? Das ist ja Verführung pur! Er steht rum und soll aber nicht benutzt werden. Pack den PC weg, dann ist er außer Sichtweite und nicht mehr ganz so interessant. Geh mit deinem Kind raus, mach Sport mit oder Ausflüge, dann ist dein Kind am Abend auch müde.

...zur Antwort

Ist dein Kind satt? Hat es eine volle Windel? Muss es noch ein Bäuerchen machen? Wenn alles ausgeschlossen werden kann, dann ist dein Kind wohl nicht müde und will unterhalten werden. Sollte man nachts aber auf keinen Fall machen, sonst lernt es den Tag-Nacht Rythmus nicht kennen. Lass sie kurz schreien, danach beruhigst du dein Kind wieder. Auch nicht aus dem Bett nehmen, die kleinen Racker merken das schnell. Unsere schläft jetzt schon seit der 8. Woche, weil ich es so, wie oben beschrieben, gemacht habe.

...zur Antwort

was meint eigentlich dein Kind dazu? schließlich wird das kind konfimiert und nicht du! und wenn dein Kind immer fehlt, wird es das auch nicht so spaßig finden. zudem hat der Unterricht ja auch einen gewissen erzieherischen Wert. Wenn sie da schon nicht hin muss, was passiert in ein paar Jahren? Mann kann sich nicht immer vor Terminen drücken.

...zur Antwort

beim handelsfachwirt werden fünf Fächer geprüft(zumindest war es in Bayern vor drei Jahren so), und zwar Unternehmensführung, Marketing, Personal, Beschaffung und Logistik, Volkswirtschaft. Den AdA musst du separat ablegen.

...zur Antwort