Im handelsüblichen Mietvertrag steht folgendes drin: Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann die Mieträume nach mündl. oder schriftl. Ankündigung in angemesser Frist betreten, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Maßnahmen festzustellen. Auf ein persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.
Da der Verm. die Wohnung ja vermutlich nahtlos weiter vermieten will, musst du ihn und den Makler reinlassen, sonst stellt er Dir noch mehr in Rechnung.