Hallo das Finanzamt hat unsere Kinderwunschbehandlung nicht als ausergewöhnlich Belastung anerkannt weil ich die Vaterschaft nicht vorher anerkannt habe (wer soll den bei einer künstlichen Befruchtung sonst der Vater sein) wir sind auch über 40 und die Krankenkasse hätte auch nichts bezahl.Könnte mir jemand bitte bei dem Einspruch helfen oder hat jemand auch die Erfahrung gemacht. Kann ich die Vaterschaft immer noch anerkennen, das Kind kommt erst im Juli und wir Heiraten auch im Mai Ein DANKE im vorraus
Erläuterungen Ihres Finanzbeamten
Aufwendungen für eine Kinderwunsch Behandlung sind nur bei verheirateten Paaren oder bei nicht verheirateten
Paaren, die in einer festen Partnerschaft leben und der Mann im vorhinein die Vaterschaft anerkennt, steuerlich abzugsfähig. In diesen Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und nur die darüberhinaus gehenden Kosten können steuerlich geltend gemach