Hallo an alle!
Ich hatte die Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel angefangen. Vor Ende des zweiten Lehrjahres erfolgte die Zwischenprüfung und am Ende des dritten Jahres die Abschlussprüfung. Diese habe ich leider nicht bestanden. Kein Problem, denn diese Prüfung darf man ja ein halbes Jahr später wiederholen. Hatte mich auch sofort noch bei der mündlichen Prüfung hierfür angemeldet. Alles gut! Optimal und weitere Gedankengänge waren weg.
Ca. 1 Woche später kam ich in die Bildungseinrichtung (kooperative BaE) und mir wurde die erschreckende Botschaft verkündet, dass ich eine neue Einrichtung bis zu meiner Kauffrau im Einzelhandel Abschlussprüfung bräuchte. Meinen Kooperationsbetrieb behielt ich. Hatte meine Aufgaben auch wie bisher. War entsetzt aber gab keine andere Möglichkeit.
Nach langem rumtelefonieren hat mein Ausbilder nur eine eine Einrichtung ausfindig machen können, die bereit war mich aufzunehmen. Ich dachte alles schön und gut, es ist ja nur für ein halbes Jahr.
Bin dann hin und habe erst später mitbekommen, dass diese Einrichtung nur Verkäufer ausbildete. Grund habe einen nochmaligen Ausbildungsvertrag unterschrieben ohne genau durchzulesen. Es kam wie es dann kommen musste und ich musste die Verkäuferprüfung ablegen. Warum haben die bei mir keine Ausnahme gemacht. War doch alles bereits unter Dach und Fach. Hatte ja auch die Kenntnisse für den Einzelhandel. Ich verstand die Welt nicht mehr. Mir wurde der Kauffrau im EH Abschluss verwehrt nur weil ich diese Einrichtung wechseln musste.
Warum hatte die IHK kein Auge drauf. Kann man diese nicht extern noch machen? Es ist ja nicht mal meine Schuld. Klar ich habe einmal die Prüfung nicht bestanden, aber das passiert vielen! Würde auch einen Externen Kurs besuchen, die gibt es ja auch wie Sand am Meer.