Also ich sehe das nicht so wie meine Vorredner... Wie das Arbeitsschutzrechtlich aussieht, ob dein Sohn eine Tätigkeit durchführen darf mit der er eine Kongruenz gegen sein eigenes Unternehmen ausübt lasse ich mal dahingestellt. Das könnte Schwarzarbeit sein, da ihr ihn aber nicht bezahlt, weiß ich das nicht genau, da würde ich beim Finanzamt einfach anfragen. Aber zum Hauptthema... Richtig ist, das Unterlagen stimmen müssen, da gibts kein Wischi-Waschi, die Anlage muss Ordnungsgemäß (nach Landesbauordnung) funktionieren und geprüft sein. Die prüfende Person muss für dieses Gebiet/Anlage sachkundig sein. Sachkunde erreicht man z.B. wenn man bei der BG oder beim Hersteller geschult wird etc. Wenn die Anlage also nach Bauordnungsbestimmungen, Brandschutzgesetz, Herstellerbestimmungen etc. abgenommen geprüft und alles dokumentiert ist müsste das reichen. Theoretisch kannst du ja auch selbst entsprechende Lehrgänge, Fortbildungen besuchen und deine Anlagen auch selbst prüfen. Ich würde noch einmal nett beim Vorbeugenden Brandschutz anrufen und noch mal erklären, dazu den Hersteller kontaktieren und die Prüfanforderungen abklären. Wichtig wäre noch zu wissen in welchem Bundesland du wohnst und um was für eine Anlage es sich eigentlich handelt. Grüße Tiger

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Entgegen meinen Vorrednern:

JA! Das darf er! Natürlich!

Sowohl bei Beamten als wie auch Angestellten..

...wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt...

Sicher ist der Ehec Erreger ein Ausnahmefall..

Infektionsschutzgesetz, Bundesbeamtengesetz... steht da überall drinnen...Im Grundgesetzt glaube der 11 Atikel?! da steht auch was von der Bekämpfung bei Seuchengefahr...

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Da du von irgendeiner Lampe sprichst gehe ich davon aus das, dass entgültige Produkt nicht mit dem Helm getestet und geprüft ist! Wie bei 50% der Feuerwehren in Deutschland ist deine Versicherung damit pfutsch! Bedenke das die Lampe auch bei einem Privatkauf jährlich geprüft werden muss. Habt ihr Knickkopflampen in euer Wehr? Die finde ich persönlich sehr gut und sollten reichen.. Wenn ich dich immer noch nicht davon abbringen konnte selbst etwas zu beschaffen, dann würde ich dir eine so eine empfehlen, die kannst du einfach in Tasche der Überjacke stecken.

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Ein gutes Modell für ca. 120€, Wolf LYT ATEX LED (gibts z.B. bei Elspro)

oder

Die Peli Little ED, die gibts schon unter 50€ - (die Led-Version für 70€).

Vielleicht weißt du das schon aber wenn nicht: Achte bei Taschenlampen immer darauf die in der Anleitung vorhandenen Batterien zu verwenden!! - Es gibt da nur zwei oder drei Modelle (ich glaube von Durazell) die geeignet sind! NIEMALS irgendwelche belibigen Akkus verwenden!!

Grüße Tiger

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Hallo, die Stadt wird den Feuerwehreinsatz sicher nicht bezahlen, sie schreibt ja die Rechnung für Ihre erbrachte Dienstleistung (Bergung des PKW durch Feuerwehr). Ganz klar du bist Halter und Verursacher, also musst du die Rechnung bezahlen. Die eigentliche Frage ist aber an wen du die Rechnung weiterreichen kannst, z.B. die PKW-Versicherung wenn du einen Schutzbrief auf dein Auto hast (übernahme Bergekosten), oder wie du erwähnt hast bist du Mitglied im ADAC, im Inland übernimmt dieser die Kosten für die Bergung, das ist Pannen -bzw. Unfallhilfe. Schau mal bei den Leistungen deines ADAC-Vertages nach, da steht das drin.

Grüße Tiger

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  1. Nein CO2 Löscher sind nicht die Feuerlöscher der Zukunft.

  2. Wie schon beschrieben besteht ein CO2-Löscher aus einem druckfesten Metallgefäß mit Abgeabevorichtung sog. Applikationseinrichtung. In dem Löscher befindet sich ein unter druck Verflüssigtes Gas - Kohlenstoffdioxid.

  3. Die Hauptlöschwirkung ist das Ersticken des Feuers durch verdünnen des Luftsauerstoffs (ein Feuer benötigt ca. 15% Sauerstoffanteil in der Luft damit es selbstständig brennen kann. Die Minimale und zu vernachlässigende Nebenlöschwirkung ist die des Kühlen (Der Versuch die Temperatur der Brennden Flüssigkeit unter die des Brennpunktes zu kühlen).

  4. Leider kann ich meinen Vorrednern nicht ganz Recht geben das der CO2 Löscher nur für Brände der Klasse B geeignet ist. - Ja man kann damit sehr schwer Flüssigkeitsbrände bekämpfen, die Flamme ist zwar aus durch fehlenden Luftsauerstoff um das Feuer, aber die Temperatur der erwärmten Flüssigkeit wird evtl. nicht unter die des Brennpunktes sinken (Der Punkt an dem eine brennde Flüssigkeit ohne eine Zündquelle zu brennen beginnt). wenn nicht ausreichend CO2 nachgeführt wird, kommt es nach dem Löscher sofort wieder/ bzw. zum erneuten Aufflammen der brennbaren Flüssigkeit). Natürlich schaffen es CO2 Löscher eine bestimmte Menge an brennender Flüssigkeit abzulöschen (Menge ist auf dem Löscher angegeben z.b. 50B -> bedeutet Co2-Löscher kann 50L brennende Flüssigkeit in einem genormten Gefäß ablöschen, aber dafür wurde der Löscher nicht konzipiert. CO2-Handfeuerlöscher dienen hauptsächlich zum Löschen von Elektrobränden im Niederspannungsbereich (also bis 1000 V.) Vor allem in Bereichen wo durch Flüssig -oder Pulverförmige Löschmittel erhöhter Sachschaden an elektrischen Anlagen entstehen würde z.B. bei der Entstehungsbrandbekämpfung in Computerräumen -oder Serverräumen.

  5. Vorteile: Beim Löschen bleibt das CO2 in seiner urspünglichen Form (also als Gas) erhalten und verteilt sich somit Rückstandslos in der Luft) -> damit werden z.B. anliegende nicht betroffene Bauteile, z.B. Festplatten, durch das Löschmittel nicht beschäigt. Ein Weiterer Vorteil liegt in der Bauart des Löschers, ein CO2-Löscher ist von Fachkundigen viel einfacher zu prüfen, somit sind die Unterhaltungskosten des Löschgerätes geringer.

  6. Nachteile: CO2 ist ein Atemgift mit Wirkung auf das Blut die Nerven und Zellen des Körpers. Bei Einsatz von viel CO2 in geschlossenen kleinen Räumen kann es in schädlichen Mengen in den Körper gelangen. Es kann die Atemaufnahme verhindern, die Atemfrequenz verändern, es führt zu Atemlähmung und zum Tod. Außerdem ist es schwerer als Luft und sammelt sich in Kellern oder Kanälen an.

Grüße Tiger Als persönliche Anmerkung noch, auch wenn das mit dem Atemgift schlimm klingt, ein einzelner CO2 Löscher bei Elektrobrandbekämpfung wird dir keinen Schaden zufügen, jedenfalls nicht mehr als das Feuer - da ist auch CO2 drinnen und noch andere gefährlich Gase, also nicht zögern, ablöschen ;-)

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Wegen der Dunkelziffer gibt es da keine genaue Zahlen, aber ich habe eine andere evtl. hilfreiche. Ein Faustregel besagt das es alle 10.Jahre in jedem Haushalt einmal nichtbestimmungsgemäß brennt. Ein Beispiel dafür wäre: Kerze fällt um, Serviette brennt, wird sofort ausgepustet oder Öl brennt in der Pfanne, sofort Deckel drauf oder Holzscheitel fällt aus Kamin, wird sofort wieder hineingeworfen - das ist schon mal der größte Teil der Brände.

Bei einem Prozenteil davon werden vom Bewohner selbstständig und erfolgreich Löschmaßnahmen durchgeführt, mit einer Löschdecke, oder einem maximalen Löschmittelvolumen bis 10L Wasser(also der Größe eines Wassereimers).

Von diesem kleinen Prozenteil an Bränden wird ein noch Kleinerer Anteil an Bränd nicht Entdeckt (z.B. defektes Elektrogerät bei Nacht), kann vom Eigentümer nicht selbstständig gelöscht werden, wird falsch gelöscht und dabei breitet sich das Feuer aus oder es wird kein Löschversuch unternommen (aus Angst oder ähnlichem).

Die meisten Brandopfer oder Schwerstverletzen gibt es bei den nicht-rechtzeitig entdeckten Bränden - umso wichtiger ist es die Wohnung mit einer ausreichenden Anzahl und sinnvoll plazierten Rauchmeldern auszustatten.

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Hallo, die Länge der Arbeitszeit hat nichts mit der Ruhezeit zwischen zwei Diensten zu tun. Nach einer 24h-Schicht muss man mindestens 11h frei haben.

(Die Ruhezeitdauer kann z.B. bei der Feuerwehr in einem Monat auf 10h verkürzt werden, jedoch muss dann in einem anderem Monat die Ruhezeit auf 12h verlängert werden. Das steht im Arbeitszeitgesetz §5 - Ruhezeit.)

Wenn man im 24h Schichtmodell arbeitet darf man im Jahresdurchschnitt maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche haben.

Wie oben geschrieben und um deine Frage direkt zu beantworten, 11h - muss die Ruhezeit betragen.

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Öffentlich

Natürlich ist das Feuerwehrhaus, Gerätehaus oder Feuerwache ein öffentliches Gebäude. In dem entsprechenden Brandschutzgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrgesetz_(Deutschland) kannst du nachlesen, das die Kommune für die Aufstellung, Ausrüstung und auch das Feuerwehrhaus zuständig ist. Somit ist klar das das Rauchen in Öffentlichen Gebäuden (und auch Fahrzeugen) verboten ist. Auch das Nichtraucherschutzgesetz obliegt der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Je nach Bundesland ist möglich in Öffentlichen Gebäuden Raucheräume vorzusehen. Besonders in einer Freiw. Feuerwehr kann das für die Motivation der Truppe Sinnvoll sein.

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Die Institutionen machen alle einen Einstellungstest, den du unter den Besten Bewerbern bestehen musst um dort eine Stelle zu bekommen. Wenn du zu dem Einstellungstest gut abscneidest und dich beim Vorstellungsgespräch ordentlich verkaufst wird nur nebenbei auf den Schulabschluss geschaut.

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Habe ich schon ausprobiert: normalen Stützkrümmer nehmen!

Ganz einfach, in der FwDV 1 - das sind die Grundtätigkeiten, steht geschrieben: "Bei Verwendung eines B-Hohlstrahlrohres, soll ein Stürzkrümmer verwendet werden, oder ein dritter Feuerwehrangehöriger hinzugezogen werden.."

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Hilfeleistung 3 ist kein Einheitlicher Begriff wie in der Feuerwehr in Deutschland verwendet wird. Ein einheitlicher Begriff ist die "Technische Hilfeleistung" dies ist die Abwendung von Gefahren durch Mannschaft und/oder Gerät für Leben, Gesundheit oder Sachwerten.

Jede Kommune, Landkreise oder Leistellenbereiche besitzt eigene Einsatzstichworte für die Alarmierung von Einsatzkräften, also hier der Feuerwehr. So werden die Feuerwehren nach Stichworten wie z.B. Brandeinsatz, Technischer Hilfeleistungseinsatz oder Umwelteinsatz alarmiert. Viele Leistellen ergänzen diese Stichworte mit Zahlen oder Buchstaben wie 1,2,3 oder A, B.. Damit führen Sie eine Ersteinschätzung der zu erwartenden Einsatzgröße fest oder eine für diese Zahl/Buchstabe fest vorgegebenen alarmierte Fahrzeugauswahl.

Das Stichwort "Hilfeleistung 3" ist somit ein eigener Begriff einer Stadt oder eines Landkreises in Deutschland, es ist Abkürzung aus "Technischer Hilfeleistungseinsatz" und der Erwartenden Einsatzgröße bzw. den alarmierten Fahrzeugen.

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Da es schon passiert ist, das Leute beim Schüssel suchen im Gully stecken geblieben und verstorben sind, kann man durchaus die Feuerwehr anrufen und nachfragen ob die jemanden rauschicken, sowas liegt im ermessen des Disponenten bzw. interne Regelungen der Kommune. Sollte die Feuerwehr das nicht machen, gibt es am Telefon zumindest Nummern der Stadtwerke bzw. der dafür zuständigen Behörde. Nebenbei glaube ich nicht das es erlaubt ist den Gullideckel selber zu entfernen und nach dem Schüssel zu suchen. Könnte mir vorstellen das das als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden könnte..

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