Ihr könnten zum Beispeil spazieren gehen ... ich hab dir Erfahrung gemacht, dass unspektakuläre aber doch schöne Tätigkeiten am besten sind. Eine Kleinigkeit essen oder trinken, ein Spaziergang oder zusammen was kochen - all das ist sehr gut geeignet. Und nimm dir bitte genug Zeit dafür - nichts ist schlimmer als ein Date, das nach 1 Stunde vorbei ist weil man wo hin muss oder so...
viel erfolg!!

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Ach denk nicht so viel nach...
Probiere aus was dir spaß macht und genieße es...
In ein paar jahren wirst du mehr wissen wie es um dich steht :)

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Die Frage ist wohl ob du dich überhaupt outen solltest... deine sexualität ist doch deine privatsache. Sag es vorerst den menschen, die dir wichtig sind und schau dann weiter wie sie umgehen.
Outen kannst du dich dann immer noch...

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Problem bei der Steckdose ist, dass die Stromstärke hübsch "unbegrenzt" verfügbar ist ... sprich jedenfalls im 2 stelligen ampere bereich.

Diese Taschenlampe mag vielleicht 3,6 mio volt haben, aber die stromstärke bewegt sich im bereich von wenigen millionstel-ampere... tödlich wären jedenfalls 100 milliampere, je nach dem wo sie dich erwischen. dh selbst wenn du die taschenlampe über deinen körper kurzschließt, erreichst du mit den millionstel ampere niemals eine lebensgefährliche stromstärke mehr.

durch diese geringe leistung dieser quelle bricht dann außerdem die spannung zusammen, wodurch keinenfalls mehr die 3,6 mio volt anliegen, sondern "nur" mehr ein paar hundert bis tausend volt... 

Errechenbar ist das ganze nach dem Ohmschen Gesetz, I (Stromstärke) = U (Spannung) / R (Widerstand)

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Bäume und Komposthaufen nah an Grundstücksgrenze

Liebe Community,

habe im Internet viel recherchiert, jedoch keine direkte Antwort auf meine Problemstellung gefunden.

Hier die Situation: Durch den Neubau zweier Häuser auf einem zuvor als Garten benutzten Grundstück ergeben sich neue (störende) Punkte bei Betrachtung des Nachbargrundstückes. Zum einen befinden sich 3 etwa 15m hohe Nadelbäume (vermtl. Fichten) im Abstand von ca. 50cm zur Grundstücksgrenze auf Nachbars Seite und ebenfalls dort, allerdings direkt an die Grenze anschließend, ein recht großer Komposthaufen (3x1,5m),

Beides hat bislang wenig gestört, da der Garten so gestaltet war, dass es in diesem Bereich nie zu Problemen kam. Nun sollen jedoch Stellplätze, Terrassen und Außenanlagen im genannten Bereich entstehen, sodass mit erheblicher Verschattung, Nadelfall und Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Da der Nachbar alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um gegen die Baumaßnahme vorzugehen, möchte ich mich im Vorfeld über meine Rechte informieren. Ihn einfach zu bitten, die genannten Punkte zu ändern, wird vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Im NachbG NRW finde ich zwar Grenzabstände von 2 - 4m (§41f), jedoch ist mir nicht klar, ob diese sich auf Neupflanzungen beziehen oder auch Altbestand einschließen.

Kann ich den Nachbarn überhaupt verpflichten, die Bäume zu fällen (Kürzen macht wenig Sinn) und den Komposthaufen zu verlegen?

Bitte um eine kleine Beratung in Sachen Nachbarrecht! Vielen Dank!!

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Nein ... also den Nachbarn dazu zwingen dass er die Bäume fällt kannst du keinenfalls machen. Du darfst lediglich die Teile kürzen, die über die Grenze herüberragen.

Schatten oÄ musst du leider in Kauf nehmen, zumal das ja schon immer so ist und nicht erst jetzt. In der neueren Rechtsprechung ist auch der Entzug von Licht oÄ. nicht immer zulässig, aber wie gesagt: das ist doch immer schon so ... dh da wirst du eher wenig Chancen haben.

Gleiches gilt für den Komposthaufen: man spricht von Immissionen die entweder zulässig sind oder nicht. Keinenfalls zulässig sind direkte Zuleitungen (Regenrohr oÄ), grobkörperliche Einwirkungen (fliegende Steine, etc.) und gesundheitsgefährdende Immissionen. Feine Einwirkungen müssen geduldet werden, solange sie das ortsübliche Maß nicht übersteigen.

Das kommt im Ernstfall auf den Richter an, aber um ehrlich zu sein ist der Geruch nach Kompost in einem Garten nach h. A. soweit ich weiß ortsüblich.

Also da müsste schon altes Fleisch oder so verwesen, - dann hätte man bestimmt Spielraum ... 

Viel Erfolg!

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Die Frage ist zunächst mal ob deine Schwiegereltern Unternehmer sind, oder ob dein Mann Unternehmer ist, sprich ob das über das Depot einer Firma gekauft wurde oder über ein Privates Depot.

Beim Kauf über ein Privatdepot traue ich mir mal behaupten dass das ganze schlichtweg harmlos und unbedenklich ist, denn du kriegst das Geld ja sofern es Gewinne gab erst abzüglich der Steuern in die hand. Dh. es bleibt dir ja keine andere Wahl als die Steuern zu zahlen, weil das ja die verrechnende Bank für dich tut.

Aber auch als Unternehmer sehe ich keine Anhaltspunkte für eine Hinterziehung.... ich meine wenn man Verluste aus dem Wertpapiergeschäft zu beklagen hat, dann sinkt dadurch der steuerpflichtige Gewinn... Aber das ist keine Hinterziehung sondern schlicht und einfach dein gutes Recht, Verluste gewinnmindernd geltend zu machen.

Durchaus etwas komisch ist die Sache, dass sie es im Namen deines Mannes gekauft haben, aber ich meine wenn aus eurer Sicht eine Vollmacht für den Kauf gab, und die gab es ja allein schon wenn er es mündlich erlaubt hat, ist die Sache meiner Ansicht nach unbedenklich. Sprich einfach nicht mehr drüber nachdenken!

LG,

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Also ob die Vorhaut trocken sein wird, hängt davon ab wie viel drangelassen wird bzw wie radikal du beschnitten wirst. Aber da ärzte aus Gründen der häufigen Komplikationen eher von Teilbeschneidungen absehen, wird der Penis wohl eher trockener sein.

Ja also Selbstbefriedigung funktioniert definitiv mit und ohne Gleitgel, vor allem wenn du eh zu großen lusttropfen neigst. Du solltest halt dem Arzt sagen, dass du nicht extrem straff beschnitten werden willst, sprich dass ein bisschen lose Haut bleibt.

Die Sache mit den Erektionen an der Unterhose wegen der Reibung ist vielleicht anfangs unangenehm, aber daran gewöhnst du dich sehr sehr schnell... also einfach möglichst weiche wäsche anfangst nehmen, und nichts zu enges... dann wird das schon.

Die Menge des Lusttropfens hängt nicht von der Vorhaut ab... das ist halt anatomisch so bedingt, dass deine Prostata und deine Samenblasen entsprechend große Mengen an Flüssigkeit freisetzen... das hängt eher mit dem Grad der Erregung zusammen.

Und was das mit dem "etwas zeit lassen" bei der Erektion angeht kann ich dir sagen, dass vielleicht die Beschneidung sogar von Vorteil ist, da du dann etwas mehr mit dem Kopf bestimmen kannst wann er steif wird... aber das ist eher subjektiv... also wie gesagt ... Kopfsache

Viel Erfolg und alles Gute

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Naja je nach gesetzeslage ist muss es nicht unbedingt legal sein im siedlungsgebiet aggregate zu betreiben... kommt jetzt natürlich auch drauf an ob du aus Österreich oder aus Deutschland bist.

Zusätzlich geht es natürlich um die Frage bezüglich der Abgaswerte mit dem "modifizierten" Treibstoff und die Lärmemissionen die dann halt auch deine Nachbarn betreffen...

Rein technisch ist es wahrscheinlich meines wissens nach möglich mit allen möglichen Ölsorten Dieselaggregate insbesondere ohne Lademodul, Turbo oder Kompressor zu betreiben.

ich unterstelle jetzt nur mal, dass wenn du dieses Gerät nicht unsagbar günstig bekommst, du wahrscheinlich eine amortisationszeit von jahren haben wirst, wobei sich natürlich die Frage stellt ob der motor beim betrieb mit irgendwelchem Fett überhaupt viele Jahre hält...

LG u viel erfolg

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Ich hätte es auch so gesehen, dass die Darstellung des Charts an sich, halt der Durchschnittswert aus den Angeboten und Nachfragen darstellt. Allerdings für eine spezielle Order von dir, muss ja eine entgegengesetzte Order vorliegen, um beide Wünsche befriedigen zu können. Wenn du jetzt also Nebenbedingung "niedrigster verfügbarer Kurs" sagst, und 0,031 ist nunmal das billigste Angebot, dann kann das schon passieren. Das liegt einfach daran, dass du wahrscheinlich an einer vollelektronischen Börse, mit einem XETRA handelssystem agieren möchtest... da passieren solche Vorgänge ganz automatisch

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Ja also mal erstens brauchst du natürlich jemanden, der dir das organisatorische übernimmt. Man spricht von sogenannten "Handelsmitgliedern" an der Börse. Das sind idR Banken, Broker, etc. Direkt privat ohne Broker und ohne Bank kannst du nicht an der Börse handeln.

Du musst also bei einer Bank, oder einem Broker im internet (comdirekt uÄ.) ein Depot eröffnen, in welchem dann die Wertpapiere liegen. Zum Depot an sich wird ein Verrechnungskonto eröffnet, auf welchem das geld liegt mit dem das Depot gespeist wird, bzw wohin die Gewinne fließen falls es welche gibt.

Wann du willst handeln ist so eine sache: es gibt gewisse Handelszeiten, zu denen der Handel möglich ist. Eine Order stellen kannst du natürlich auch außerhalb der Handelszeiten, nur ausgeführt wird sie dann halt erst während der Börsenzeiten.

und noch etwas: vertraue niemals, und damit meine ich wirklich niemals, auf Tipps bezüglich Wertpapieren die du in irgendeinem Forum (zB auch hier) liest, schon gar nicht wenn du nicht weißt warum jemand den Tipp gibt.

zB die pauschale Auskunft einfach irgendwelche Zertifikate oder Optionen zu kaufen ist sehr gefährlich: Beides zählt zu den sogenannten derivativen Wertpapieren, sprich Wertpapiere die ihren Wert im Bezug auf ein anderes Wertpapiert, einen Index, oder einen Rohstoff entwickeln. ein Vorteil ist der meist der geringere kapitaleinsatz, aber unberechenbar wird das ganze durch den extremem Hebeleffekt!!! Bei einem Hebel von 50 heißt das, dass wenn der Basiswert (ZB die Aktie, der DAX, oÄ) um 10 Euro /Punkte sinkt, verlierst du 500 Euro!!

Grundregel: kaufe bzw verkaufe nur das, was du momentan verstehst, und lass die finger von allem anderen bis du es verstehst!!

Viel erfolg u LG

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http://www.menshealth.de/love/penis-im-einsatz/ziehen-schneiden-fertig.18632.htm

ich halte diese magazin doch für relativ seriös, und auch hier belegen studien dass kein Unterschied bestehen sollte. Es besteht halt folgendes Problem: die die es freiwillig gemacht haben, werden es gut finden. die dies nicht freiwillig gemacht haben werden es wahrscheinlich eher schlecht finden. Der Orgasmus an sich findet ja dann doch irgendwo im Kopf statt, und natürlich kann es die sache schlecht machen wenn man nicht ganz unvoreingenommen auf die sache zugeht...

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Das ist einfach beantwortet: eine sehr sehr schlechte idee das zu tun.

Man spricht in Verbindung mit Selbstverteidigung immer von "mannstoppender" wirkung.

Die hast du mit einer Waffe dieser Art bestimmt nicht. Selbst eine Kaliber .22 Lfb, welche immerhin sozusagen scharfe Munition darstellt ist je nach dem wo du triffst definitiv nicht mannstoppend. Dh wenn der jenige selbst bewaffnet ist, siehts für dich dann sehr schlecht aus

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lorazepam kann definitiv starke entzugssymptome hervorrufen!!! Benzodiazepine sind eigentlich medikamente die nur kurzfristig zur symptomatischen behandlung eingesetzt werden sollten. Das gehirn bildet sofort zahlenmäßig rezeptoren nach, und schon reichen die körpereigenen hormone und neurotransmitter nicht mehr aus um alle rezeptoren zu besetzen. Der effekt davon ist die von dir genannte abhängigkeit. dieser vorgang ist allerdings zu weiten teilen reversibel ... du solltest unbedingt mit einem arzt darüber sprechen, wie du das zeug wieder los wirst ... aber am besten mit einem anderen.. nicht mit dem der es dir so "großzügig" verschrieben hat

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Naja ... also das mit der Deliktsfähigkeit unter Alkoholeinfluss ist so eine Sache... das stimmt... wenn man unter Alkoholeinfluss steht fehlt einem grundsätzlich die Einsichtsfähigkeit für rechtmäßiges Tun und Handeln (abhängig von Situation und Stärke des Einflusses)

Die Sache hat aber einen Haken: Wenn du dich absichtlich betrunken hast, was ja, ich unterstelle mal der fall gewesen sein wird, dann ist das allein ein grob fahrlässiges Handeln, das dir nicht unbedingt helfen wird.

ohne jetzt zu wissen wie die Rechtsprechung in so einem Fall in der Praxis genau vollzogen wird, würde ich sagen dass das Argument mit dem Alkohol nur dann funktioniert, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du nicht willentlich betrunken warst, sondern dass dich jemand betrunken gemacht hat. Das zu beweisen wird wahrscheinlich eher schwer, und die Beweislast obliegt natürlich dir.

derartige Strategien würde ich aber eher mit einem Rechtsanwalt besprechen, der mit genau diesen Fällen erfahrung hat - ohne RA kann sowas schrecklich nach hinten los gehen

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Hatte ich in teils noch jüngeren Jahren wie mit 19 auch ein paar mal sogar ... tat richtig weh darauf zu liegen wenn ich mich auf den Bauch gedreht habe um zu schlafen...

Natürlich gibt es auch bei Männern sowas Brustkrebs, aber die Wahrscheinlichkeit daran mit 19 zu erkranken ist doch eher mehr als gering. Meistens sind harmlose Hormonschwankungen der Auslöser - oder eben eine Entzündung der Brustdrüse.

Wenn es nicht besser wird oder du wirklich ernsthaft beunruhigt bist einfach irgendeinen Arzt fragen.

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Wichtig ist, dass du die ganze Sache wertfrei siehst. Denk dir einfach, dass es so wie es ist gut ist, denn ändern kannst du es ohnehin nicht. Mit 14 kann noch relativ viel passieren, auch im hinblick auf deine Sexualität. In meinem Bekanntenkreis kenne ich beides: Leute die Phantasien hatten, die aber nie zu etwas geführt haben, aber auch die, die schon mit 14 wussten in welche Richtung die Reise gehen würde...

Pauschal zu behaupten, dass deine Gedanken nichts zu bedeuten haben, würde ich also nicht tun.

Probiers einfach mit möglichst gleichaltrigen Mädels u Jungs aus, was dir am besten gefällt, und mach dir keinen stress wenn bis zu den ersten richtigen Erfahrungen noch ein paar Jahre vergehen... Egal was am ende passiert, für dich ist es immer gleich gut

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Das hängt zum einen vom Versicherungsvertrag ab, sprich Haftpflicht, Teil/ Vollkasko und zum anderen von deinem Verhalten.

Man unterscheidet dabei zwischen leicht fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich.

Leicht fahrlässig handelt man, wenn man eine Unachtsamkeit begeht, die einem grundsätzlich pflichtbewussten Menschen passieren kann. Grob fahrlässig handelt man dann, wenn man so agiert, dass es einem pflichtbewussten Menschen keinenfalls passieren darf. Und von Vorsatz spricht man dann, wenn man entweder eine aktive Tat begeht, die einen Schaden hervorruft, oder zumindest billigend dem Schadenseintritt entgegenblickt, sprich man den Schaden am anderen halt einfach so hinnimmt, obwohl es leicht verhindert werden könnte.

Letzteren fall wird nie eine Versicherung decken, wenn sie Kenntniss von den Umständen hat, egal ob Teil oder Vollkasko.

Bei leichter u schwerer Fahrlässigkeit kommt es eben auf die Versicherung an.

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