Unter Umständen kannst du Unterstützung erhalten. Du musst dich dafür an den sozialpsychiatrischen Dienst wenden.

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Du kannst mit Deinen Eltern ein ruhiges Gespräch führen, vielleicht hilft es. Ansonsten kannst Du so früh wie möglich ausziehen und wenn Deine Eltern dann mal im Alter irgendwas von Dir wollen, sag ihnen, sie sollen sich an Deine Schwester wenden.

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Du musst beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Wenn Du irgendwo Automaten aufstellen willst, benötigst Du natürlich noch die Erlaubnis des Besitzers der Örtlichkeit und der wird das sicherlich kostenlos machen. Im öffentlichen Raum wirst Du sicher die Erlaubnis des Ordnungsamtes benötigen.

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Die Gleichungen sind linear abhängig.

Wenn Du die 2. Gleichung mit 6 multiplizierst, hast Du folgendes:

I: 2x + 3y = 4

II: 2x + 3y = 6

Das ist ein Widerspruch. 2x+3y kann nicht gleichzeitig 4 und 6 sein.

Deswegen kann es keine Lösung geben.

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nein, darf sie nicht. Wenn es nicht bewertbar ist, weil Du zu wenig da warst, darf das nicht in die Note einfliessen. Dann müsste die schriftliche Leistung genommen werden.

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Dem Handy-Anbieter geht es darum, daß er sicher sein kann, sein Geld zu bekommen. Wenn Deine Mutter bezahlen soll und einen Schufa-Eintrag hat, ist es doch logisch, daß der Handy-Anbieter das Risiko nicht eingeht.

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