Das ist die GriP Beschichtung. Mit normalem Badreiniger säubern wie in dem Reinigungs-Anleitung-Video 

https://youtube.com/watch?v=jND_z3S1rs0

oder mit einem Spezialreiniger :
http://www.grip-lifesaver.com/antirutschbeschichtung-reiniger.html


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Hallo,

ich hatte exakt das gleiche Problem. Auch die rudimentäre Anleitung bei Ikea http://www.ikea.com/de/de/assembly\_instructions/maximera-schublade-hoch\_\_AA-763280-6\_pub.pdf hat nicht geholfen. Nach einer Stunden vergeblichen Versuchen habe ich dann völlig abgenervt meine handwerklich  unerfahrene  14 Tochter gebeten, ihr Glück zu versuchen. Und tatsächlich, sie hat alle Schubladen problemlos eingehängt.

Wie es geht, weiß ich zwar immer noch nicht, aber mein Rat: Einfach jemand anderen ran lassen, der sich nicht so viel Gedanken darum macht :-))


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Du musst Deiner Lehrerin unbedingt mitteilen, dass Du Panik bekommst. Panik/Angst Attacken beim Schwimmen lernen sind nicht unüblich und Sie muß als Lehrerin auch angemessen reagieren. Ansonsten wende Dich an den/die Vertrauenslehrer/in Deiner Schule.

Es ist Dein Leben und Deine Gesundheit um die es hier geht!

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Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Antirutschmatten oder Klebestreifen. Diese sollten aber jedem nach Gebrauch gründlich gereinigt und getrocknet werden, da diese sonst modern und schimmeln. Nachteil, diese können wegrutschen/abgehen Vorteil: Kostenpunkt niedrig

2. Eine Antirutschbeschichtung wie www.grip-lifesaver.com Nachteil: teurer, Vorteil: einfach zu reinigen und bei Mietwohnungen wichtig, wieder entfernbar.

3. Eine Säurebehandlung  wie antislide, rutsch-stopp etc: Vorteil günstig und hält einige Jahre, Nachteil, Wannenoberfläche wird verändert/aufgeraut, kommt also bei Mietwohnungen oder hochwertigen Objekten nicht infrage.

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Wo ist es denn passiert? Im Hotel oder zu Hause?

Auf http://www.anti-rutsch.info gibt es eine Liste mit Gerichtsurteilen zu Rutsch-Unfällen, aber dabei geht es in der Regel, ob die Unfallopfer Schmerzensgeld erwarten können und nicht ob sie auch noch zahlen müssen.

Meiner Meinung nach, würde es in diesem Fall darauf ankommen, ob der Boden vor der Wanne rutschsichere Fliesen / rutschfesten Untergrund hatte.

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Hallo,

hätte ich nur die Erfahrungsberichte hier vorher gelesen….

Ich habe im März 2016 bei rc-rollo.de einen Verdunklungsrollo von
Verlux bestellt.

Sie sehr unübersichtliche Webseite hätte mich warnen sollen…
bei einigen Seiten stand unten in kleiner roter Schrift kein Original Velux Rollo weswegen ich sicherstellte,  auf jeden Fall ein Original Verlux Rollo in
der Warenkorb zu bekommen. Nach 2 Monaten (auf lange Lieferzeit wurde nicht hingewiesen) erhielt ich ein Nachahmer Produkt, es sieht anders aus, hat andere Befestigungen und ohne Montageanleitung. Auf meine Reklamation hin, wurde behauptet, ich hätte kein Original bestellt und die Rückgabe wird verweigert mit dem Hinweis auf Maßanfertigung. Auf der Rechnung steht 1 Verdunklungsrollo Velux und die zugehörigen Velux-Bezeichnungen GGL M10.

Der Witz ist, es war genau so teuer wie das Original, ich
hatte den Shop nur gewählt weil angeblich kurzfristig 20% Rabatt gewährt wurde.
100 Euro in den Gully geworfen und ein unverschämtes Antwortschreiben bekommen.
Hat ein RC Sonnenschutz Geschädigter mittlerweile eine Möglichkeit gefunden, sein Geld von rolloworld.de
/rc-rollo.de aka RC Sonnenschutz UG zurückzubekommen?


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Auf http://www.anti-rutsch.info gibt es eine Sammlung zu Gerichtsurteilen bei Rutschunfällen.

Deinem geschilderten Fall entsprechend wäre hier die Aufsichtspflicht verletzt, da verschüttete Speisen oder Scherben auf dem Boden umgehend entfernt werden müssen. Es wäre auch zu klären, ob die Verantwortlichen des Restaurant von der Gefahrenquelle wußten.

Dass der Gastgeber von dem Restaurant "entschädigt" wurde ist irrelevant, auch weil Du die Geschädigte bist und zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß Deiner Verletzung nicht feststehen konnte.

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Antirutschbeschichtung für den Außenbereich wäre eine Möglichkeit.

Aber Achtung: keine Säuremittel benutzen, da diese die Fliesen zwar zuerst aufrauhen, auf Dauer die Oberfläche aber glatt machen. Besser eine säurefreie Antirutsch-Beschichtung wählen http://www.grip-antirutsch.com

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In Ausnahmfällen sicher. Bedeutet Du müsstest ein Gymnasium finden und mit dem Schulleiter/in sprechen und Ihn überzeugen, dass Deine Leistungen bei einem Wechsel mindestens befriedigend sein werden. Dann könnte Dir ein Probehalbjahr gegeben werden.

Ein schriftlcher Nachweis über die 120 wird möglicherweise auch verlangt.

Am Besten, Du erklärst den Verantwortlichen (Schulleiter/Klassenlehrer) auch, warum Du 3.2 als Durchschnitt hast, obwohl Du einen IQ von 120 hast. Zudem solltest Du einen Plan haben, wie Du den Unterrichtsstoff im Gymnasium gut schaffst (zB fleissig lernen) und Du solltest erklären wie Du Wissenslücken ausgleichen wirst (Nachhilfe, Nachholen...)

Viel Glück

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Zuerst muß die Frage nach den Ursachen des Rutschunfalls beantwortet werden. Wenn es glatt oder rutschig war, weil der Vermieter seiner Verkehrspflicht nicht nachgekommen ist, ist der Vermieter haftbar und der geschädigte Mieter könnte in diesen Fall Schadenersatz beanspruchen.

Ist der Rutschunfall selbst verschuldeten worden, etwa durch Unvorsichtigkeit, so muß die Haftpflicht des Mieters den Schaden bezahlen. Quelle für Gerichtsurteilen zu Rutschunfälle und Sturzunfälle: http://www.anti-rutsch.info

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Der Betreiber der Kurse muß die Sorgfaltspflichten beachten. War der Boden rutschsicher, bzw hatte dieser eine Rutschsicherheitsklasse? Hier ist eine Liste von Gerichtsurteilen zu Rutschunfällen

http://www.anti-rutsch.info/?q=content/rutschunf%C3%A4lle-und-gerichtsurteile

Hoffe es hilft Euch weiter.

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Ich denke Dein Bekannter hat teilweise recht. Eine Steckdose sollte reichen. Allerdings kannst Du dann möglicherweise nicht alle Herdplatten gleichzeitig nutzen und die Sicherung kann rausfliegen.

Du könntest Deinem Vermieter anbieten auf eigene Kosten einen Elektriker zu beauftragen, damit dieser einen "Starkstromanschluss" legt.

Der Umstieg von E-Herd auf Gasherd wäre wesentlich schwieriger, da eine Gasanschluss vorhanden sein muß.

Im Übrigen rate ich Dir den Gasherd weiter zu testen, die Vorteile sind m. E. enorm.

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Hier könnte es sich um einen eher selten Fall handeln, bei dem der Geschädigte (in dem Fall Du) Schadenersatz geltent machen könnte. Der Vermieters scheint hier seiner Verkehrspflicht nicht nachgekommen zu sein. Du bezahlst einen Mietzins und der Vermieter muß daher sicherstellen, dass Du die Wohnung sicher (innerhalb seines Grundstücks) erreichen kannst.

Hier findest Du eine Urteilsammlung zu Rutschunfällen der vergangen Jahre in Deutschland: http://www.grip-antislip.com/urteile-ausgerutscht-rutschunfall.html

Hoffe Du findest dort etwas, was Dir weiterhilft.

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Es gibt in Deutschland ein Baurecht mit DIN Normen, die für Treppen zuständig sind. Der Vermieter muß seiner Verkehrspflicht nachkommen. Erfüllen die Treppenstufen nicht die forgeschriebene Rutschfestigkeitsklassen kann der Vermieter in Regress genommen werden.

Gehe auf jeden Fall zum Arzt und lass dir Dir Deine Verletzungen schriftlich bestätigen. Nach Deiner Beschreibung genügen die Treppenstufen nicht der vorgeschriebenen Rutschsicherheitsklasse und vermutlich bist Du dann auch nicht der einzige Mieter, der bisher ausgerutscht ist.

Die finanziellen Entschädigungen in Deutschland sind sehr: http://www.grip-antislip.com/referenzen/rutsch-urteile-stuerze.html

Aber es geht ja auch darum, dass in Zukunft die Treppe rutschfest gemacht wird und die Mieter nicht schlittern - auch nicht bei Nässe.

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An Deiner Stelle würde ich eine Perücke nehmen. Tönung/Farbe wäre mir zu riskant. Selbst wenn es sich rauswäscht, hast Du dann ja eine hellschwarze? graue? Haarfarbe bis die Haare wieder blond sind.

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Gehr zu Wikipedia oder http://www.planet-schule.de. Beide haben alle Inhalte, die für einen Vortrag zu dem Thema benötigt werden. Wieviel Informationen Du in Deinem Vortrag verwendest, hängt davon ab, in welcher Schule / Klassenstufe Du bist.

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Die Verkehrssicherheit scheint in diesem Fall nicht gewärleistet zu sein. Hier ist eine Liste zu Rutsch-Sturz-Urteilen

Ich denke, Du hättest Chancen bei einer Klage, wenn Du einen "höheren" Schaden (zB körperl Verletzungen) davongetragen hätttest. Kaputte Schuhe könnten als nichtig angesehen werden.

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