Guck mal hier...Weiß aber nicht genau, ob man da auch vermieten, oder nur selber mieten kann. http://www.immonet.de/
Also, generell gehe ich nicht aufs Männerklo... Aber mal ganz ehrlich, in Kneipen KANN man nicht anders. Frauen sind absolute SCHWEINE...Auf Frauenklos sieht es immer so schlimm aus, dass mir mein letztes Bier wieder hochkommt... Von wegen Männer sind Schweine. Dort hab ich wenigstens keine Angst mir nen Pilz einzufangen... Bisher hab ich es auch noch nicht erlebt, dass sich irgendwer daran gestört hätte.
Ganz einfach, weil der Inhalt der Tube vor Sauerstoff geschützt ist.
Also, lassen wir mal das ganze BGB Geschwafel...Ich spreche aus eigener Erfahrung. Mein Ex Vermieter hat Eigenbedarf auf seine Wohnung angemeldet und mir eine Frist von 3 Monaten gesetzt. Damit bin ich zum Anwalt und wir haben geklagt. Bei Eigenbedarf ist eine Frist von minimum 6 Monaten einzuhalten. Egal, ob man seit einem Monat oder einem Jahr in der Wohnung lebt.
Erstmal meine größten RESPEKT!!! Diesen Artikel hab ich gerade gefunden. Vielleicht hilft dir das weiter.
Der Besitzer muss aber auch erwarten, daß ihm das Tier abgenommen wird, wenn es zur Anzeige kommt, daß er ein Tier unsachgemäß behandelt hat. Tiere sind keine Sache mehr. Der Gesetzgeber hat den staatlichen Schutzauftrag für Wirbeltiere im Gesetz verdingt. Es ist ein Fall von Tierquälerei die mit Ordnungsgeld bedroht ist.
Hier käme wohl ein rechtfertigender Notstand, welcher die Rechtswidrigkeit des Einbruchsdeliktes "entfallen" lässt (§34 StGB), in Frage. Dazu muss befunden werden, ob das Einschlagen der Scheibe das mildeste Mittel war, aber das würde man in einem solchen Fall wohl annehmen - man hätte aber auch auf die Polizei warten können. Da es sich im Sachverhalt so darstellt, daß es wohl recht dringend war, steht dem Einschlagen der Scheibe als mildestes Mittel nichts im Wege. Was die zivilrechtlichen Ansprüche anbelangt, so käme hier der §228 Satz 1 BGB in Frage, da dieser mit dem §34 StGB identisch ist. Damit würden die Ansprüche auf Schadenersatz wegen der zerstörten Scheibe ebenfalls entfallen. Da es sich um ein Tier handelt trifft die Alternative "anderes Rechtsgut" aus §34 StGB bzw. §228 BGB zu. Somit wäre die Handlung des Täters hinsichtlich des Zerstörens der Scheibe gerechtfertigt und bleibt strafrechtlich Straffrei und zivilrechtlich frei von Schadensersatzpflicht.
Das ist die derzeitige Datei...Zumindest zeigt mein PC mir das unter Eigenschaften an. RAR-Datei (.rar) Doppelklink klappt nicht. Dann frag er mich nur, mit welchem Programm ich die Datei öffnen will. Runtergeladen hab ich es bei warez-load.com Fehlermeldung bei Mediaplayer: dieses Format wird nicht Unterstützt. Bei VLC passiert gar nichts.
Das Leben macht keinen Sinn
Was ist studi-vz?
Frankfurt hab ich auch mal gelebt:) Aber nur 1 Jahr. Das mit dem Brand ist schon eine Weile her:) Alleine ins Pub? Hm, dass sieht aber echt blöd aus:D Naja, einen Versuch ist es wert. Dankeschön
Ich bin erstmal grundsätzlich gegen Abtreibung. Klar, es gibt Ausnahmen. Vergewaltigung, Schwangerschaft bei Kindern, Leute die alleine schon nicht lebensfähig sind. Aber eine Behinderung ist definitiv kein Grund. Ich habe zwar zum Glück gesunde Kinder und somit keine eigenen Erfahrungen diesbezüglich, aber meine Schwiegermutter hat behinderte Kinder adoptiert. Ein Junge ist zu ihr gekommen, da war er gerade Mal 1 Jahr alt. Die Ärzte haben ihr gesagt, dass er höchstens 5 wird und mit spätestens 3 Jahren im Rollstuhl sitzt. Sie hat ihn nie wie ein behindertes Kind behandelt. Inzwischen ist er 7, quietschfidel und kann super laufen. Er ist halt nur in Sprache und Motorik etwas eingeschränkt. Also, du solltest nicht zu viel darauf geben, was die Ärzte dir jetzt sagen. Man wächst mit den Aufgaben. Und falls du später wirklich völlig überfordert bist und auch mit Hilfe von außen nicht mehr weiter kommst, kannst du dich immernoch für eine Pflegefamilie oder Adoption entscheiden.
Da kannst du jetzt gar nichts mehr gegen machen:) Ich hab 3 Kids, bin aber zum Glück verschont geblieben. Habe nur 2 Streifen und die seit12 Jahren. Sie verblassen zwar, aber verschwinden nicht. Hättest du in der Schwangerschaft was gegen machen müssen:(
Wie du fragst, was er will:) Das weiß er doch selber nicht:) Vergiss ihn. Wenn das schon so losgeht, bevor ihr ne Beziehung habt, kann es später nur noch schlimmer werden.
Ach so, hab ich vergessen:) Du brauchst WinRAR und ne Menge Geduld:D