Gerade bei einem Motorrad ist der km Stand nicht so wichtig wie bei einem Auto. 

Wenn der km Stand nirgends angegeben war, wird es schwer fallen dem Verkäufer hier Unredlichkeit zu unterstellen, denn was hätte er davon den km Stand zu manipulieren wenn er doch dann gar nicht damit wirbt.

Ich finde die Differenz ist auch mit 2.500 km nicht besonders hoch, sie könnte außerdem auch andere Gründe (neuer Tacho, der TÜV Bericht Ersteller hat sich verschaut oder verschrieben etc.) haben.

Wenn es keine Einigung gibt, bliebe dir nur der Klagsweg. Dabei müsstest du beweisen, dass der Verkäufer dich getäuscht hat (das wird schwer, weil er ja nicht mit dem km Stand geworben hat) und darüber hinaus dass dir daraus ein Schaden entstanden ist. Das würde wohl im Ernstfall nur mit einem Gutachten möglich sein.

Ein ziemlich teurer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang (der Verkäufer haftet grundsätzlich natürlich schon, selbst wenn er es selbst gar nicht gewusst hat).

Im Endeffekt wird es sich wohl nicht lohnen dieses Risiko einzugehen, du schreibst zwar keinen Preis, aber da wird es nicht um so einen Riesenbetrag gehen oder?

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Es ist natürlich nicht rechtlich verboten, verstößt aber gegen die Ebay-Grundsätze denen man beim Eröffnen eines Ebay Accounts auch zustimmt. Ebay kann demnach - so es bekannt wird - Maßnahmen ergreifen, wie z.B.: eine Verwarnung aussprechen oder aber auch das Konto vorübergehend oder ganz sperren.

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Strafzettel von DB trotz Ticket

Hallo ihr Lieben!

Musste letzte Woche geschäftlich verreisen. Habe mir um 6:48 bei uns am Bahnhof das Baden-Württemberg Ticket gekauft und bin damit nach Heilbronn. Für diese Strecke habe ich allerdings eine Monatskarte. Von Heilbronn aus in ich in dem Zug nach Stuttgart eingestiegen. Dann kam der Schaffner um 7:51 und überprüfte die Fahrscheine. Der Herr konnte leider überhaupt kein deutsch, deswegen wusste ich zuerst nicht einmal wo das Problem genau liegt. "sie nicht kontrolliert? niemand?? " zeigt auf mein BW-Ticket und sagt "ab 9" - d.h. mein Ticket war erst ab 9 Uhr gültig. Das habe ich morgens in der Dunkelheit vor dem Automaten leider nicht gesehen. Man geht eigentlich auch davon aus, dass das Ticket das man kauft auch gleich gültig ist. Dann wollte er wissen, wo ich zugestigen bin. Hab ihm freundlich die Lage geschildert. Meine Monatskarte gezeigt, ihm ebenfalls erklärt dass ich das nicht wusste, weil ich diese Strecke so früh morgens noch nicht gefahren bin. Dann wollte er meinen Ausweis sehen, hat sich meine Daten notiert und mir einen Strafzettel gegeben 40 euro für Fahren ohne gültigen Fahrschein (Strecke HN-Stuttgart um die 14 euro, BW Ticket 21€)

Dann kam der Knüller. "Gehen sie Schalter, ich nix machen kann, die entscheiden wenn sie zahlen oder nicht, sie sagen, zeigen Ticket" Dann war ich unten in Stuttgart am Schalter und die Dame meinte, dass diese Entscheidung ganz und gar nicht bei ihr läge und gab mir einen Zettel mit Faxno. und Emailadresse wo ich meinen Einspruch ablegen kann. Ich finde das einfach nur unverschämt. Wie würdet ihr vorgehen. Lg Silvia

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Also das ist rein rechtlich schon eine sehr schwierige Frage, und weder ist es "unverschämt" was du da gemacht hast, noch würde ich das so pragmatisch sehen dass du "halt kein gültiges Ticket" hattest. Manche machen es sich hier schon sehr leicht finde ich :-)

Also zuerst einmal: ABGs sind KEINE Gesetzte und nur weil etwas in AGBs steht heißt das noch lange nicht dass es rechtswirksam vereinbart werden kann oder worden ist.

Stell dir mal vor ein Kinobetreiber würde vor der Vorstellung Tickets verkaufen, nach der Vorstellung beim Verlassen des Kinosaals diese kontrollieren und dann 20 Euro "Bußgeld" kassieren, weil das Ticket erst morgen gültig ist und in den AGBs ausdrücklich steht dass man nicht ohne gültigem Ticket ins Kino darf ..... da würde jetzt jeder schreien NIEMALS. Das ist jetzt sicherlich überzogen, aber im Prinzip ist dir nix anderes passiert ...

Kern dieser AGB Geschichten ist meistens die Frage ob Teile dieser AGBs für den Verbraucher "unerwartet" waren er "mit ihnen nicht rechnen musste" oder sie gar sitttenwidrig sind. Das ist natürlich eine Frage die man so pauschal nicht beantworten kann, das kommt auf die spezielle Situation an so dass ich es von hier aus auch nicht wirklich beurteilen kann. Du fährst offensichtlich viel Bahn, das würde eher gegen dich sprechen, wie deutlich sieht man beim Kauf oder am Ticket den Gültigkeitsbeginn, wie weit weiß "Otto Normalverbraucher" davon usw...

Letztlich würde im Falle einer Klage ein Zivilrichter diesen Sachverhalt beurteilen müssen und dann auf dieser Basis dir oder der Bahn Recht geben.

Ich würde es aber nicht so weit kommen lassen. Wie du ja selbst schreibst ist es schwierig bei solch großen Gesellschaften den "richtigen" Verantwortlichen zu finden. Das ist meiner Meinung auch zum Teil beabsichtigt. Versuch mal bei einem Mobilfunkbetreiber jemand anderen ans Telefon zu bekommen außer den Callcentermitarbeitern ....

An deiner Stelle würde ich ein Einschreiben an den Vorstand der Bahn richten in dem du den Sachverhalt erklärst. als Mindestmaß an Kulanz würde ich meinen dass man dir die 21,- Euro für das BW Ticket zurückerstattet.

Ich mein ganz ehrlich: nach dem Grundsatz semper audiatur altera pars, man höre immer auch die andere Seite muss man fairerweise natürlich hinzufügen dass es meistens die ehrlichen und dummen wie dich trifft :-) Allerdings würde ich nicht meine Hand ins Feuer dafür legen, dass manche ABSICHTLICH ein BW Ticket kaufen, vor 9:00 Uhr fahren weil es wahrscheinlich BILLIGER ist. Das will man als Bahnbeteiber natürlich verhindern, und wie soll der Zugbegleiter jetzt wissen zu welcher "Sorte" sein Schwarzfahrer gehört .......

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Das ist eine schwierige Frage, einerseits gibt es die Möglichkeit ein PATENT anzumelden. Darin legst du genau Zusammensetzung, Zutaten etc. fest. Dieses "Rezept" wird dann als Patent angemeldet und in einem Register geführt. Wenn nun ein Anderer mit dem gleichen Gtränk auf den Markt kommt könntest du ihn zivilrechtlich wegen der Verletzung deines Patentes belangen. Solche Streitereien sind in der Regel langwierig, sehr teuer weilin der Regel immer mit ein oder mehreren Sachverständigengutachten verbunden, und schwer einschätzbar. Dazu kommt das der Patentschutz nur national seine volle Wirkung entfaltet. Andere Länder haben zum Tiel Abkommen, wo es keine gibt muss man sich in den betreffenden Ländern ebenfalls um etnsprechenden Schutz kümmern. Da so etwas für einen "Neuling" in der Regel gar nicht zu bewerkstelligen ist gibt es eigene "Ideenagenturen" die dabei helfen können. (Einfach mal danach googeln).

Die andere Seite ist der Markenschutz - also der Name. hier kannst du ebenfalls einen bestimmten Namen (allenfalls auch in Verbindung mit einer bestimmten Schrift - Musterschutz - etc.) eintragen und schützen lassen. Damit darf niemand unter diesem Namen irgendein Getränk verkaufen, auch wenn es eine völlig andere Zusammensetzung hat. Diese Form des Schutzes ist die meist viel einfacher durchsetzbare.

Ein Beispiel: jedem ist klar dass er kein Getränk namens Red Bull auf den Markt bringen darf, auch wenn es nach Orangensaft schmeckt, weil der Name geschützt ist.

Mit der Zusammensetzung ist das schon so eine Sache. Obwohl dieser Energy Drink patentrechtlich geschützt ist gibt es hunderte von Nachahmungen. Eine kleine Änderung in der Rezeptur reicht da schon und selbst wenn nicht müsste man erst beweisen dass es genau die gleiche Zusammensetzung ist. Das leistet sich wie du siehst nicht einmal dieses große Unternehmen mit zweifellos genug finaziellen Mitteln um einen solchen prozess zu führen. Da spielt auch ein wenig Marktpolitik mit denke ich. Wenn publik wird dass man den Konkurrenten verklagt hat weil er das gleich verkauft sieht man sich schnell unangenehmen Fragen ausgesetzt, z.B. warum der Konkurrent das für 70% weniger verkaufen kann - wo doch das selbe drinnen ist :-)

Da sagt man lieber man sei das Original und diese nachgemachten Sachen schecken doch bei weitem nciht so gut....

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Du hast sicher an Hand der - teilweise sehr polemischen - Antworten hier schon gemerkt, dass das was du gemacht hast MORALISCH nicht sonderlich anerkannt ist. Ich möchte mich dem auch anschließen! Aber ich möchte auch kurz auf die rechtliche Seite, und die hast du ja angesprochen - eingehen:

Luftgewehre sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetztes. Ob du sie besitzen darfst hängt von deinem Alter ab. Sofern ja, darfst du damit auch schiessen wenn du niemanden gefährdest! Also auf einem Schiessstand, natürlich auch auf eigenem Grund und Boden und sogar auf freiem Gelände (obwohl das mit der Gefährdung dort wohl nur sehr schwer in den Griff zu kriegen ist :-), aber es gibt ja auch z.B.: Schottergruben)

Und ja, du darfst eine Amsel erschiessen (obwohl ich es nicht gut finde!). Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf WIRBELTIERE und nicht auf Vögel (siehe z.B.: Italien, Singvögel fangen)

Wenn du also dabei niemanden gefährdet hast, no Problem. Wenn du in Richtung des Nachbarn geschossen hast und der sich gefährdet fühlt, und dich deswegen angezeigt hast, könnte es Probleme geben. (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, eventuell Waffenverbot, Beschlagnahme der Waffe, etc.) Wenn er dich nur deswegen angezeigt hast WEIL du die Amsel erschossen hast, und bei dem Schuss niemand gefährdet werden konnte, passiert gar nix. Aber nochmal: hör auf mit dem Schmarrn! Waffen sind nix gutes, das ist meine persönliche Meinung :-)

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Ach vergiss es! Dieses ekelhafte Zeugs mit der Mindesthaltbarkeit.... Heisst doch MINDESTENS oder? Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft. Um die Umsätze am Leben zu erhalten erfindet man halt sowas wie "Mindesthaltbarkeit" die im Übrigen gesetzlich geregelt ist. Da können die Hersteller gar nix dafür. Viele Lebensmittel sind viel länger haltbar, viele werden aber nur deshalb entsorgt weil das Ablaufdatum abgelaufen ist. Mal von Ausnahmen abgesehen ist es ein Schritt auf dem Weg zum Polizeistaat und besachwalterten Bürger. Mal ehrlich: wo ist das Problem? Es hat geschmeckt, war OK also was solls? Es ist doch nur das Datum das dir jetzt Sorgen macht, nicht die Sauce oder? Als normal riechender, schmeckender und denkender Bürger kann man verdorbene Lebensmittel unschwer selbst erkennen :-) Da brauchts nicht den Staat dazu, auch wenn der das glaubt :-)

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