- nachbarschaftsstreit - wie kann ich nun weiter vorgehen?

hallo liebe community ,

da ich schon viel von dieser plattform hörte, sah und echt positiv überrascht war dachte ich mir ich versuche es nun auch einmal und hoffe das auch ihr mir den einen oder anderen tipp/rat geben könnt. ich versuche euch mein " problem " kurz und knapp rüber zu bringen sollten irgendwelche fragen aufkommen werde ich sei gerne noch im nachhinein beantworten ...

also folgendes :

wohne in einem kleinen häuschen mit 2 weiteren parteien ( also 3 parteien insg. ) mit zu unserem grundstück gehört ebenso ein kleiner wasch und trocken - raum den ich mit einer der parteien zusammen benutze. da ich im dachgeschoss wohne, der platz für waschmaschine und trockner nicht in der wohnung gegeben ist, im gegensatz zu den anderen wohungen, steht meine wa. in diesem wa. und tr. -raum und ist seither auch verständlicherweise in benutzung.

seit anfang des jahres besitze ich einen trockner den ich ebenso in jenen raum unterbracht habe und benutzen wollte. was derzeit aber zwecks der mitbenutzenden partei nicht möglich ist da sie nach wie vor verschiedene dinge vor unserem trockneranschschluss platziert hat und auch nicht dazu bereit ist diese zu entfernen. eines ihrer kommentare bzw. argumente ist ... das sie dies nicht will da ihre sachen , wenn wir den trockner in benutzung nehmen, anfangen würden zu schimmeln und wir doch eine weitere kabelleitung legen die zur der 3 partei und in deren raum führt. was ich natürlich ablehnte da 1. mir der raum zusteht und 2. ihre sachen eigentlich nichts in einem wa.u.tr. raum zu suchen haben weil sie wirklich anfangen könnten zu schimmeln.

aufgrund der nicht einlenkenden partei habe ich per tele. unsere zuständige hausverwaltung kontaktiert und die sachlage erläutert woraufhin ich deren zustimmung bekam und sie sich dessen annehmen wollten jedoch bis heute ( 3. wochen später ) nichts passiert ist.

daher nun folgende fragen an euch ....

  1. wie kann ich jetzt noch weiter vorgehen ?
  2. ist es mir erlaubt die gegenstände , von der anderen partei , von der einen ecke des raumes nur in eine andere zu legen ?
  3. sollte sich keine einigung finden , die hausverwaltung sich nicht bemüht daran was zu ändern kann ich dann einfach so die miete kürzen ?

es wäre toll wenn jemand einen rat für mich hat vielen dank schon mal im voraus

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Ist hier eine Wohnungseigentümergemeinschaft vorhanden? Das ist wichtig um weiter entscheiden zu können!

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Du kannst deine Immobilie aufteilen, das heißt, du kannst jede Wohnung auch einzeln veräußern sofern dir das ganze Objekt gehört! Dazu werden allerdings kosten bei Notar und Co fällig! Anbei finde ich es sehr lächerlich was zum Teil für Antworten gegeben werden! Ihr solltet nur antworten, wenn Ihr auch Ahnung habt! Bei genauerer Beantwortung einfach PN

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Ich als Verwalter habe keine Rechtsschutz. Auch unsere WEGs nicht. Verwalterhaftpflicht ist wichtig.

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Hallo,

es kommt darauf an was verkauft wurde? War es Sondereigentum oder hatten Sie nur ein Sondernutzungsrecht, dann wäre es Gemeinschaftseigentum.

Freundliche Grüße.

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Hallo,

Soweit der Schaden an der Steigleitung vorhanden ist, wird die Gebäudeversicherung dies übernehmen. (LV beachten) In der Teilungserklärung der WEG ist immer klar definiert, wie die Kosten und Lasten verteilt sind. Alle Rohre, die innerhalb der Wohnung verlaufen sind in den meisten Teilungserklärungen dem Sondereigentum zugeteilt. Der Verwalter ist ausschließlich für das Gemeinschaftseigentum zuständig, weshalb der Verwalter auch nur die Steigleitung über die Versicherung repariert hat. Allerdings ist der ganze Schaden versichert, wobei aber der Eigentümer selbst die Instandsetzung innerhalb der Wohnung mit der Versicherung klären muss. Auch die Fließen sind hierbei versichert. Eine außerordentliche Eigentümerversammlung ist diesbezüglich auch nicht nötig, da auf Grund des Wasserschadens Gefahr im Verzug war und der Schaden ohnehin von der Versicherung übernommen werden sollte. Notfalls wird ein Gutachter eingeschaltet, erfahrungsgemäß ist dies aber nicht nötig.

Folgend eine übliche Vorgehensweise nach der Beseitigung der Leckage: -Kostenvoranschlag der Wiederherstellung zur Prüfung an die Versicherung schicken und auf die Freigabe warten. Nach der Freigabe ausführen lassen und die Rechnung mit der Bitte um Prüfung und direkten Ausgleich an die Versicherung schicken.-

Allerdings muss ich anmerken, das im Zuge meiner Verwaltertätigkeit die Regulierung der Schäden auch im Sondereigentum aus kulanzgründen und der Einfachheit halber ausgeführt werden. Der Eigentümer sollte Eventuell mal über einen Verwalterwechsel nachdenken J

Freundliche Grüße.

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Du kannst dein Haus verkaufen und mit dem Betrag des Käfers deine Restschuld tilgen. Allerdings wird neben den üblichen Steuern auch die Spekulationssteuer fällig, da du das Haus noch keine 10 Jahre besitzt.

Gruß

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Klemmmarkise installieren bei Wohnungseigentümergemeinschaft

Hallo. Wir wohnen in einer Mietwohnung in einem Haus mit 18 Wohnungen die alle vermietet sind. Es gibt mehrere Wohnungseigentümer also auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach Wohnungseigentumgesetz. Jetzt haben wir bei unserem Vermieter, der hier im Haus eine Wohnung besitzt, in der wir zur Miete wohnen, einen Antrag zum aufstellen einer sog. Klemmmarkise gestellt. Diese Klemmmarkise wird auch wirklich nur zwischen Fußboden und Decke geklemmt und ist mit wenigen Handgriffen auf und wieder abgebaut. Jetzt hat unser Vermieter den Antrag abgelehnt weil sie angeblich mit einer fest angebrachten Markise gleichgestellt ist. Außerdem würde das ausgeklappte Markisendach das äußere Erscheinungsbild der Fassade einer Wohnanlage verändern und deswegen rechtlich als bauliche Veränderung gelten. Von der Wohnungseigentümergemeinschaft läge auch keine Genehmigung zur Veränderung des Erscheinungsbildes vor. Jetzt unsere Fragen: Haben wir dem Vermieter gegenüber einen Anspruch auf Bekanntgabe der Quelle für die Ablehnung? Er hat nämlich mit keinem Wort erwähnt ob das Verändern des äußeren Erscheinungsbildes in der WEG-Satzung nach Paragraph soundso verboten ist oder ob das Verbot auf einer Eigentümergemeinschafts-Versammlung beantragt und ausgesprochen wurde. Irgendwo muß das Verbot ja schriftlich niedergelegt sein. Einfach nur zu schreiben "Das ist verboten" ist ja einfach. Ferner würde uns auch interessieren ob das aufkleben von Werbung für Fußpflege im Fenster zur Hauptstraße hin nicht auch eine Veränderung des Erscheinungsbildes ist welche genehmigungspflichtig ist. Im gleichen Wohnblock wohnt nämlich eine Frau die in Ihrem Fenster Werbung für Ihre Fußpflege eingeklebt hat. Und diese Werbung verschandelt unseres Erachtens die Fassade aber mehr als eine Klemmmarkise. Die Werbung ist nämlich das ganze Jahr von der Hauptstraße zu sehen. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen H. Hatesohl.

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Hallo stoffratte1,

ich kenne ihren Vermieter nicht, wenn er bei der Verwaltung einen Antrag gestellt hat, wird auf der Eigentümerversammlung darüber beschlossen. Eine Bauliche Veränderung ist laut §22 Abs. 1 auf jeden fall gegeben also ist eine Allstimmigkeit bei diesem Beschluss Vorraussetzung. Das ist sehr schwer zu bekommen da meist nicht alle Eigentümer anwesend sind. Das ist auch der Grund warm viele Hausverwaltungen von Anfang an sagen geht nicht.

Das Schild stellt meiner Meinung eine Bauliche Veränderung dar, ob diese Beschlossen wurde oder dies in der Teilungserklärungen fixiert wurde kann ich natürlich nicht beantworten.

Ich kann nach passenden Urteilen in meinem Archiv suchen, bei Interesse einfach benachrichtigen!

Gruß Suedwild

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Hallo Sanierung77,

diese Information findest du in der Teilungserklärungen der WEG.

Gruß suedwild

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Hallo elmaton,

Wenn Sie Mieter sind ist Ihr Ansprechpartner immer der Vermieter und nicht die Hausverwaltung. Diese hat auch keine Rechtsbeziehung mit Ihnen sondern nur mit dem Eigentümer. Der Eigentümer also Ihr Vermieter muss hier handeln.

Gruß suedwild

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Hallo,

Sie sind Eigentümer einer Wohnung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Verstehe ich das richtig, das die Erhöhung von 15 cm in der Wohnung ausgeführt werden soll? Falls ich Ihnen helfen kann können Sie mir auch gern eine persönliche Nachricht schreiben.

Gruß suedwild

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Hallo heorine

Die Hausverwaltung hat keine Rechtsbeziehung mit dem Mieter, sodass er Ihn nicht abmahnen kann. Die HV kann sich nur an den Eigentümer wenden und diesen unter Umständen abmahnen. Dies kann bis zur Zwangsversteigerung gehen, was aber sehr selten ist.

Gruß suedwild

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Für den Anfang ist ein etwas preiswerteres Produkt völlig ausreichend allerdings solltest du darauf achten das die Chips einen Zahlenwert haben da es doch eine große Erleichterung ist wenn ihr gleich auf einen Blick seht was die Chips wert sind.

Bei häufigerer Benutzung der Chips solltest du dann schon etwas teurere Produkte kaufen. Achte dabei darauf das die Chips evtl. aus Keramik besteht....solche Chips werden auch in Casinos verwendet.

Noch ein interessanter Link: http://www.pokershop.de/Ceramic-Pokerchips:_:9.html

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Zu Beginn eines Turniers sollte jeder Spieler mindestens 50 Big Blinds bekommen. Bei noch weniger Chips passiert es oft, dass die Blinds schon nach kurzer Zeit so hoch sind, dass es kaum noch möglich ist, vernünftig zu pokern.

Natürlich kann man auch mit mehr Chips beginnen. Als Richtwert kann man hier 100 Big Blinds nehmen. Ein wichtiger Aspekt ist zudem, wie lange das Turnier dauern soll. Je mehr Chips jeder Spieler am Anfang hat, desto länger dauert natürlich die Runde.

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Das ist ganz klar ein geteilter Pot da die, wie du schon richtig in Bsp. zwei beschrieben hast, fünf besten karten beim Poker gewertet werden und es keine höhere als die 10 gab.

mfg

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Online Poker ist in Deutschland momentan in einem grau Bereich was die rechtlichen Fragen an geht. http://www.pokerolymp.com/articles/show/news/11906/ist-online-poker-in-deutschland-verboten-poker-recht-und-steuer#.UTY2DzBhXLI

Die besten Seiten um Poker zu lernen: Pokerstrategy Intellipoker Cardcoaches

Poker Traker oder Holdem Manager sind die gängigsten Software tools allerdings sind diese nicht ganz preiswert und erst ab einem bestimmten Limit zu empfehlen. Diese Programme sind allerdings legal.

Bei weiteren Fragen schreib mir einfach: simonrichert@gmx.de

mfg

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