Wie groß ist die WEG denn? Gruß
Ist die Hausverwaltung denn dein Vermieter?
Ist hier eine Wohnungseigentümergemeinschaft vorhanden? Das ist wichtig um weiter entscheiden zu können!
Du kannst deine Immobilie aufteilen, das heißt, du kannst jede Wohnung auch einzeln veräußern sofern dir das ganze Objekt gehört! Dazu werden allerdings kosten bei Notar und Co fällig! Anbei finde ich es sehr lächerlich was zum Teil für Antworten gegeben werden! Ihr solltet nur antworten, wenn Ihr auch Ahnung habt! Bei genauerer Beantwortung einfach PN
Ich als Verwalter habe keine Rechtsschutz. Auch unsere WEGs nicht. Verwalterhaftpflicht ist wichtig.
In der Probezeit ist das kein Problem.
Hallo,
es kommt darauf an was verkauft wurde? War es Sondereigentum oder hatten Sie nur ein Sondernutzungsrecht, dann wäre es Gemeinschaftseigentum.
Freundliche Grüße.
Hallo,
Soweit der Schaden an der Steigleitung vorhanden ist, wird die Gebäudeversicherung dies übernehmen. (LV beachten) In der Teilungserklärung der WEG ist immer klar definiert, wie die Kosten und Lasten verteilt sind. Alle Rohre, die innerhalb der Wohnung verlaufen sind in den meisten Teilungserklärungen dem Sondereigentum zugeteilt. Der Verwalter ist ausschließlich für das Gemeinschaftseigentum zuständig, weshalb der Verwalter auch nur die Steigleitung über die Versicherung repariert hat. Allerdings ist der ganze Schaden versichert, wobei aber der Eigentümer selbst die Instandsetzung innerhalb der Wohnung mit der Versicherung klären muss. Auch die Fließen sind hierbei versichert. Eine außerordentliche Eigentümerversammlung ist diesbezüglich auch nicht nötig, da auf Grund des Wasserschadens Gefahr im Verzug war und der Schaden ohnehin von der Versicherung übernommen werden sollte. Notfalls wird ein Gutachter eingeschaltet, erfahrungsgemäß ist dies aber nicht nötig.
Folgend eine übliche Vorgehensweise nach der Beseitigung der Leckage: -Kostenvoranschlag der Wiederherstellung zur Prüfung an die Versicherung schicken und auf die Freigabe warten. Nach der Freigabe ausführen lassen und die Rechnung mit der Bitte um Prüfung und direkten Ausgleich an die Versicherung schicken.-
Allerdings muss ich anmerken, das im Zuge meiner Verwaltertätigkeit die Regulierung der Schäden auch im Sondereigentum aus kulanzgründen und der Einfachheit halber ausgeführt werden. Der Eigentümer sollte Eventuell mal über einen Verwalterwechsel nachdenken J
Freundliche Grüße.
Du kannst dein Haus verkaufen und mit dem Betrag des Käfers deine Restschuld tilgen. Allerdings wird neben den üblichen Steuern auch die Spekulationssteuer fällig, da du das Haus noch keine 10 Jahre besitzt.
Gruß
Hallo stoffratte1,
ich kenne ihren Vermieter nicht, wenn er bei der Verwaltung einen Antrag gestellt hat, wird auf der Eigentümerversammlung darüber beschlossen. Eine Bauliche Veränderung ist laut §22 Abs. 1 auf jeden fall gegeben also ist eine Allstimmigkeit bei diesem Beschluss Vorraussetzung. Das ist sehr schwer zu bekommen da meist nicht alle Eigentümer anwesend sind. Das ist auch der Grund warm viele Hausverwaltungen von Anfang an sagen geht nicht.
Das Schild stellt meiner Meinung eine Bauliche Veränderung dar, ob diese Beschlossen wurde oder dies in der Teilungserklärungen fixiert wurde kann ich natürlich nicht beantworten.
Ich kann nach passenden Urteilen in meinem Archiv suchen, bei Interesse einfach benachrichtigen!
Gruß Suedwild
Hallo Sanierung77,
diese Information findest du in der Teilungserklärungen der WEG.
Gruß suedwild
Hallo elmaton,
Wenn Sie Mieter sind ist Ihr Ansprechpartner immer der Vermieter und nicht die Hausverwaltung. Diese hat auch keine Rechtsbeziehung mit Ihnen sondern nur mit dem Eigentümer. Der Eigentümer also Ihr Vermieter muss hier handeln.
Gruß suedwild
Hallo,
Sie sind Eigentümer einer Wohnung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Verstehe ich das richtig, das die Erhöhung von 15 cm in der Wohnung ausgeführt werden soll? Falls ich Ihnen helfen kann können Sie mir auch gern eine persönliche Nachricht schreiben.
Gruß suedwild
Hallo heorine
Die Hausverwaltung hat keine Rechtsbeziehung mit dem Mieter, sodass er Ihn nicht abmahnen kann. Die HV kann sich nur an den Eigentümer wenden und diesen unter Umständen abmahnen. Dies kann bis zur Zwangsversteigerung gehen, was aber sehr selten ist.
Gruß suedwild
Für den Anfang ist ein etwas preiswerteres Produkt völlig ausreichend allerdings solltest du darauf achten das die Chips einen Zahlenwert haben da es doch eine große Erleichterung ist wenn ihr gleich auf einen Blick seht was die Chips wert sind.
Bei häufigerer Benutzung der Chips solltest du dann schon etwas teurere Produkte kaufen. Achte dabei darauf das die Chips evtl. aus Keramik besteht....solche Chips werden auch in Casinos verwendet.
Noch ein interessanter Link: http://www.pokershop.de/Ceramic-Pokerchips:_:9.html
Zu Beginn eines Turniers sollte jeder Spieler mindestens 50 Big Blinds bekommen. Bei noch weniger Chips passiert es oft, dass die Blinds schon nach kurzer Zeit so hoch sind, dass es kaum noch möglich ist, vernünftig zu pokern.
Natürlich kann man auch mit mehr Chips beginnen. Als Richtwert kann man hier 100 Big Blinds nehmen. Ein wichtiger Aspekt ist zudem, wie lange das Turnier dauern soll. Je mehr Chips jeder Spieler am Anfang hat, desto länger dauert natürlich die Runde.
Das ist kein Problem nur ein einem Tisch könnt ihr nicht spielen da ihr für gewöhnlich mit der gleichen IP Adresse im Internet Spielt. An sonnsten ist das kein Problem.
nur den einen Chip.
Das ist ganz klar ein geteilter Pot da die, wie du schon richtig in Bsp. zwei beschrieben hast, fünf besten karten beim Poker gewertet werden und es keine höhere als die 10 gab.
mfg
Online Poker ist in Deutschland momentan in einem grau Bereich was die rechtlichen Fragen an geht. http://www.pokerolymp.com/articles/show/news/11906/ist-online-poker-in-deutschland-verboten-poker-recht-und-steuer#.UTY2DzBhXLI
Die besten Seiten um Poker zu lernen: Pokerstrategy Intellipoker Cardcoaches
Poker Traker oder Holdem Manager sind die gängigsten Software tools allerdings sind diese nicht ganz preiswert und erst ab einem bestimmten Limit zu empfehlen. Diese Programme sind allerdings legal.
Bei weiteren Fragen schreib mir einfach: simonrichert@gmx.de
mfg