Klar das gibt es - 4,- für 1000 Ballons erscheint mir schon (zu) günstig - klar dass die dann über die Versandkosten ihre Preise wieder nach oben korrigieren können - Und: Ja, das gibt es wirklich - die versenden dann zwar nicht 20 Pakete - berechnen aber die Versandkosten 20mal - rechtlich ist das leider absolut zulässig - zumal auch nichts verschleiert oder verheimlicht wird - kannst ja bei dem Anbieter mal direkt anrufen, ob er da nicht entgegen kommen kann mit dem Versandkostenanteil?.

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Generell ist die Nutzung des deutschen Luftraumes genehmigungspflichtig. Die bundesweit dafür zuständige Behörde ist die DFS in Frankfurt/Main (Deutsche Flug Sicherung). Dabei ist es egal, ob Du mit vergleichsweise kleinen heliumgefüllten Latexballons oder mit einem 400-Plätze großen Airbus den deutschen Luftraum nutzt. Sogar die in den Luftraum reichende Aufhängung von Flaggen ist (theoretisch) genehmigungspflichtig. Die Anzahl der Ballons spielt dabei keine Rolle. Umgekehrt: Die Nutzung des Luftraumes verweigern, darf Dir diese behördenähnliche Institution aber auch wieder nicht !!! Das ist das schizophrene Paradoxum deutscher Behördenherrlichkeit !!!! Denn der Luftraum über Deutschland gehört schließlich allen Bürgern - und eben nicht nur der Lufthansa, Air Berlin oder anderen privaten Luftverkehrsgesellschaften!! Die einzige spontan vorstellbare Ausnahme, die zur Verweigerung einer Genehmigung führen kann, wäre wenn z.B. Frau Merkel oder der US-Präsident genau in Deiner Gegend zu Besuch ist und gerade zu Deiner Wunschzeit mit einem Helikopter das Gebiet überfliegen will - dann tatsächlich haben diese "höheren Interessen" Vorrang vor Deiner privaten Party. Also wenn Du Dein Gewissen beruhigen willst, dann "melde" Deine Ballonaktion bei der DFS an - wenn Du es nicht tust, wird es auch niemandem auffallen. Allerdings: Wunderkerzen oder metallische Gegenstände dürfen offiziell nicht an Ballons angebunden werden - angeblich könnten diese Teile den Radar der DFS (Fluglotsen) stören. Tatsächlich stimmte das mal für Radaranlagen in den 40er Jahren (2.ter Weltkrieg) - die neuen Anlagen lassen sich davon kaum beeindrucken - das Gesetz dazu ist aber seitdem nicht an die neue Zeit angepasst worden und hat darum noch immer Geltung, d.h. muß beachtet werden - auch wenn es längst überholt ist.

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die meisten antworten hier passen schon - achte nur darauf, dass die ballons so groß wie möglich sind - unter 25cm durchmesser fliegt ein ballon kaum 1 - 2 stunden / bei 30cm durchmesser sind es rund 12-14 std / bei 40cm durchmesser rund 18 std / die billigen ballons aus dem 1-euro-shop sind meist unter 25cm durchmesser - darum sind die auch so billig

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Am einfachsten www.gelbe-seiten.de unter "Ballons" / "Ballongase" schauen - da ich nicht weiß in welcher Region des Landes Du suchst macht es keinen Sinn Dir was raus zu suchen. Das von den anderen hier raus gesuchte Geschäft "eifel-großhandel" macht nur dann Sinn, wenn Du irgendwo auf dem Dorf wohnst, fernab eines Ballongeschäftes - die Flasche mag bei "eifel-großhandel" tatsächlich 3-4 € günstiger sein - dazu kommen dann aber immense Versandkosten, denn so eine Gasflasche hat ein enormes Gewicht - und die Versandkosten kommen doppelt drauf, denn es handelt sich immer um Mehrwegflaschen - d.h. die müssen auch wieder zurück geschickt werden. Wir haben hier in Düsseldorf einen Anbieter der bringt und holt die Flaschen innerhalb des Stadtgebietes ohne Aufpreis. Den habe ich schon öfters zu Geburtstagsparties dafür gebucht. Vielleicht hast Du ja so einen Service auch in Deiner Gegend. Denn als ich das letzte Mal übers Internet verglichen habe, haben die Versandkosten den Preisvorteil wieder zunichte gemacht - mal davon abgesehen, daß ich keinen Bock habe mit einer 40kg schweren Gasflasche zur Post oder UPS rennen / schleppen zu müssen....

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Ja die Möglichkeit gibt es - aber nur wenn Du im Inland eine SELBST GENUTZTE Immobilie vorhälst - d.h. sie darf keinesfalls fremdvermietet sein! Es ist übrigens gar nicht so unüblich, dass dies z.B. von vielen reichen Russen praktiziert wird - die haben in diversen Städten Premiumimmobilien LEER STEHEN für die etwaige Eigennutzung, damit sie sofort ausreisen können, sollte im eigenen Land der politische Frieden mal wieder durcheinander geraten. Wenn Du allerdings Deine Objekte fremdvermietet hälst, ist es auch nicht nachvollziehbar, warum die Klärung etwaiger Unregelmäßigkeiten der Mieter mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen sollte. Was jetzt kommt ist reine Spekulation, aber eine denkbare Möglichkeit, die Du rechtlich überprüfen lassen solltest: Überführe Deine Immobilien doch in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder ähnlichem). Der Kaufpreis/Wert der Immobilien stellt das notwendige Stammkapital der Gesellschaft/en dar. Dann wählst Du Dich selber zum Geschäftsführer/Aufsichtsrat der eigenen Gesellschaft/en und hast damit einen dauerhaften Arbeitsplatz hier - Dein (selbst bestimmtes - möglichst geringes) Gehalt das Dir Deine Gesellschaft zahlt ist dann zwar lohnsteuerpflichtig - darum sollte es unter der steuerlichen Bemessungsgrenze bleiben also zwischen 401 - 750 € monatlich - aber als Mehrheitsgesellschafter der über 50% der Anteile hält ist es sozialabgabenfrei. Auf die Art hast Du meiner Meinung nach dauerhaft das Recht jederzeit zu Deinem Arbeitsplatz zurück zu gelangen.

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Hi Stella0485 ! Hier stehen ja schon ein paar Antworten, die sich zum Teil komplett widersprechen. Und tatsächlich: Alle haben ein wenig recht ! Fakt ist: Nehme ich Dienstleistungen in Anspruch - ganz egal ob ich die mündlich, schriftlich, telefonisch oder per e-mail bestelle, muß ich diese bezahlen - und zwar im Gegensatz zu Warenlieferungen, die ich 14 Tage lang widerrufen/zurück schicken kann, wenn telefonisch oder per e-mail bestellt wurde. Für Dienstleistungen gelten andere Rechte für den Erbringer der Leistung. In Deinem Fall würde ich den Vorgang aber anders bewerten. Du hast Dich zwar verbindlich für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung verabredet - diese wäre aber bei Zustandekommen des Termins KOSTENFREI für Dich gewesen. D.h. der Vermieter-Service hatte eh nicht eingeplant für diesen Termin ein Entgeld zu vereinnahmen. In diesem Fall würde ich es für fragwürdig ansehen, ob der Anspruch von 35,- € durchsetzbar ist. Wenn ich dagegen mit einem Arzt, Masseur, Personal-Trainer, Friseur oder sonstwem einen Termin vereinbare, hat dieser feste Einnahmen durch das Zustandekommen des Termins. Kommt der Termin mit solchen Dienstleistern nicht zustande, werde ich ersatzpflichtig - und zwar in voller Höhe des entgangenen Umsatzes - auch wenn dies in der Praxis von den wenigsten Dienstleistern so praktiziert wird, weil sie ihre Kunden nicht verprellen wollen, wären sie aber dazu berechtigt. In deinem Fall konnte der Vermieter-Service aber (wenigstens von Dir) nicht mit einer Einnahme/Umsatz durch die Wahrnehmung des Termins rechnen. Oder wurde vorher mündlich eine Gebühr für diesen Termin vereinbart (das wäre jedenfalls unüblich, zumal du ja noch nicht einmal wußtest, ob dir die Wohnung überhaupt gefällt)?Vermutlich aber könnte der Vermieter-Service einen Spesen- und Auslagenersatz verlangen. Immerhin hat sich jemand in ein Auto oder anderes Verkehrsmittel gesetzt und dafür Fahrtkosten verursacht. Einen solchen Auslagenersatz fordert aber der Vermieter-Service nicht - sondern nennt es (deinen Angaben nach) "Ausfallentschädigung". Jetzt bewegen wir uns zwar im Bereich der juristischen Wortklauberei - aber eine Ausfallentschädigung beinhaltet mehr als nur den Kostenersatz für Fahrtkosten - und damit wäre eine solche Forderung mutmaßlich ungerechtfertigt. Selbst wenn eine geringe Anspruchsgrundlage herzuleiten wäre, liesse sich aber trefflich über die Höhe dieser 35,- € streiten. Ich weiss ja nicht wie weit der Firmensitz des Vermieter-Service von dem verabredeten Treffpunkt entfernt liegt - aber um allein 35,- € Fahrtkostenersatz geltend zu machen, müssten wir uns schon im Bereich von ca. 70km Entfernung bewegen. Ist dies der Fall? Andernfalls solltest Du den Vermieter-Service einfach auffordern, doch bitte die Höhe des geforderten Betrages zu belegen, bzw. nachvollziehbar zu begründen. Gleichzeitig aber das Bestehen einer Forderung seitens des Vermieter-Service natürlich nicht kommentieren - also weder bestreiten noch anerkennen. Halt mich doch mal auf dem Laufenden wie der Spaß weitergeht. lg

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Du bist ja lustig: In Deiner Frage gebrauchst Du sogar schon ein Wort, das mit einem "B" endet: Nämlich das "OB" ......es Wörter mit B am Ende gibt........und das scheint Dir nicht einmal aufgefallen zu sein!!! Darüber hinaus gibt es noch den Begriff für sogenannte Tuwörter, nämlich: das "Verb", oder auch das "LOB", oder die Imperfektform des Verbes GEBEN also "GAB", der "ÖLSTAB", das Adjektiv "HERB" bzw. auch "DERB".......e.t.c. Ansonsten fallen mir spontan auch nur Eigennamen oder ausländische Begriffe ein, wie (Stefan) "RAA_" der TV-Moderator, die Automarke "SAAB", das eingedeutschte englische Wort "JOB" - Gibt zwar nicht sooo viele - aber wenn man ein wenig nachdenkt fallen einem sicher noch mehr ein........

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Der Gesetzgeber hat ja nicht ohne Grund die EHE vor jeder anderen Lebensgemeinschaft privilegiert. Also die Antwort ist klar nein. Im Gegenteil: Der Partner kann sogar nach der Trennung noch Forderungen für gegebenenfalls mietfreie Mitnutzung seiner Räume an Dich stellen. Also wäre ich vorsichtig schlafende Hunde zu wecken !!

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Die Wirkung hält eh nur wenige Augenblicke lang - nämlich längstens bis zum nächsten Atemzug - der sorgt für die Verdrängung des Heliums aus der Lunge und danach müsstest Du sofort wieder neu inhalieren ! In der Tat empfiehlt sich die Lunge komplett von Atemluft zu evakuieren um einen optimalen Effekt zu erzielen: Also komplett Ausatmen vorher bis keine Luft mehr in der Lunge ist. Aber bitte nicht direkt in den Mund sprühen. Selbst mit aufgeschraubtem Druckminderer-Ventil auf einer Gasflasche ist der Druck noch zu heftig und zerfetzt Dir Deine Lungenbläschen. Mal davon abgesehen, daß damit das Ventil mit Speichelsäure zusetzt und in Zeiten von EHEC man eh besser nicht so viel Fremdstoffe in den Mund nehmen sollte! Also erst in einen Ballon abfüllen und nach Evakuierung der Lunge einen Atemzug aus dem Ballon nehmen! Danach so lange nicht atmen wie man es aushält und dabei reden, singen, reimen.......Zwei Gefahren beachten: Die Unterversorgung der Lunge mit Atemluft kann zu Schwindel führen (ähnlich wie beim Tauchen - also nicht übertreiben) und beim Gashändler des Vertrauens immer technisch reines Helium verlangen und das "verunreinigte" Helium was unter dem Handelsnamen "Ballonium" erhältlich ist vermeiden. In letzterem sind Fremdstoffe wie Erdgase und andere ungesunde Beimischungen nicht herausgefiltert worden. Darum ist es in der Regel etwas günstiger aber leider auch nicht empfehlenswert für den Partygebrauch.

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Von den mathematisch-physikalischen Ungenauigkeiten der "hilfsreichsten" Antwort einmal abgesehen, unterstellt diese aber als gröbsten Fehler, daß es ein Behältnis OHNE EIGENGEWICHT gäbe, dass 1 Kubikmeter Helium faßt. Tatsache aber ist, daß auch selbst Ballons ein Eigengewicht haben, daß erst einmal überwunden werden muß, bevor der schwebende Ballon dann noch einen Ballast tragen kann! Am zweckmäßigsten benützt Du einen Ballon mit 450cm Umfang = ca. 115cm Durchmesser. Der faßt aber ca. 2,3 Kubikmeter Helium entspricht 15 Liter Helium bei 200bar Druck abgefüllt. Die Tragkraft dieses Ballons beträgt dann etwa 1500 - 1800 Gramm (je nach Luftdruck und Außentemperatur schwankend). Bei dieser Rechnung ist das Eigengewicht des Ballons schon eingerechnet.

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Nicht dehnbares Gummi (meistens aus PVC) wird ein zu hohes Eigengewicht haben, um durch Helium getragen zu werden. Das "Geheimnis" warum Ballons überhaupt schweben, ist ganz einfach deren physikalische Eigenschaft dehnbar zu sein. Da sie aus Naturlatex bestehen wird die Wand beim Befüllen immer dünner (bis sie so dünn ist, dass sie kollabiert, was wir als Platzen bezeichnen). Diese Eigenschaft der Dehnbarkeit aber verdankt der Ballon überhaupt seine Flugtauglichkeit. Auf diese Weise kann man so viel Gas einfüllen, dass der Auftrieb das Eigengewicht des Ballons überwindet. Eine Gummipuppe wird sicher zu schwer sein - und da sie zudem gar nicht dehnbar ist, wird es nicht funktionieren. Insofern sind die teils abenteuerlichen Liter-Angaben der benötigten Helium-Mengen der bereits abgegebenen Antworten absolut unfundiert. Die Puppe mittels gasgefüllter Ballons fliegen zu lassen wird auch nicht ganz billig: Ein standardgroßer Ballon mit einem Durchmesser von ca 30cm trägt gerade einmal 5 Gramm. Teile also das Eigengewicht der Puppe durch 5 und du erhälst die Anzahl der gasgefüllten Ballons, die du zum Tragen der Puppe benötigst. Zudem diffundiert aus den standardgroßen Ballons das Gas binnen 12-16 Stunden hindurch - d.h. nach dieser Zeit fliegen die nicht mehr. Eine letzte Alternative wären sogenannte Riesenballons - die gib es bis 220cm Durchmesser. So ein großer Ballon trägt auch bis zu 2 Kilogramm und hält sogar mehrere Tage das Gas. Einziger Haken: So ein Ballon braucht bis zu 9 Kubikmeter Gas = 45-50 Liter unter 200 bar Druck abgefüllt, was einer kompletten Gasflasche zu 50 Liter entspricht - die liegen im Handel im Schnitt bei 180 bis 350 Euro Einkaufspreis - je nach Region in Deutschland unterschiedliche Preise. Das muss Dir der Spass wert sein - günstiger wirst Du nicht davon kommen.

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Hier stehen ja schon ein paar "atemberaubende" Antworten, die sich auch wild widersprechen. Sogar von einer Frau die danach in Ohnmacht gefallen sein soll.....Also diese Frau hat sicher ein anderes Problem - wohl eher mit dem Kreislauf oder eine labile Psyche - aber kausal kann das Helium nicht die Ursache für die Ohnmacht gewesen sein!!! Helium ist in der Tat ein Edelgas und reagiert mit keinem auf der Erde vorkommenden Element. Die Inhalation von reinem Helium ist völlig unschädlich. Wohl sollte darauf geachtet werden, dass solange Helium in der Lunge ist, kein Sauerstoff-Austausch mit dem Blut stattfindet. Das kann bei längerer Dauer der Übung zu einer Sauerstoffunterversorgung führen, ähnlich dem Luft anhalten unter Wasser. Das kann auch Schwindel auslösen - ist aber auch nicht tödlich - kann sogar zu Ohnmacht führen, aber auch nur dann, wenn man sowieso schon labil und psychisch schwach ist (und darum in Panikattacken verfällt). Jetzt gibt es am Markt immer häufiger nur grob gereinigtes Helium, dass dann unter der Produktbezeichnung "Ballongas" gehandelt wird. In der Tat enthält dieses Gas auch SPUREN anderer Gase wie Erdgas oder auch andere Verunreinigungen. Diese Verunreinigungen sind eben nicht zu empfehlen. Sie dürften auch nicht schädlicher sein, als an einem Nachmittag an einer Hauptverkehrsstrasse einer deutschen Großstadt die Abgasluft zu inhalieren - aber eben ist auch nicht gesund. Darum bitte vor solchen Spielchen immer beim Ballonhändler oder Gashändler reines Helium verlangen anstatt Ballongas (ist in der Regel kaum oder höchstens 10% teurer als das schlechter gereinigte Ballongas). Kann man aber auch auf der Gasflasche sehen: Wenn "Helium technisch" drauf steht, dann hat man das reine Edelgas. Ansonsten steht Ballongas oder Ballonium auf der Flasche - das kann (muss aber nicht einmal) Rückstände enthalten, die nicht gesund sind !!!

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Richtig! Die Eigenheimzulage ist schon seit vielen Jahren abgeschafft. Wenn Du Selbstnutzer bist, dann gibt es gar keine direkte Förderung. Es gibt aber noch indirekte Förderungen, wie günstige KfW-Darlehen, Wohnriester, oder gemäss EEG (Engergieeinspeisegesetz), wenn Du das Dach mit Photovoltaic-Anlage oder Solarthermie ausstattest. Die wertvollste Förderung aber ist die noch immer die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, die dir aktuell noch immer zu so niedrigen Zinssätzen verhilft, dass die auf den Finanzierungszeitraum von 20-35 Jahren viel mehr wert sind, als alle Eigenheimzulagen in Hochzinsphasen zusammen ausgemacht hätten!!! Gehe mal davon aus, dass bei den aktuellen Wirtschaftsnachrichten über die Stabilität des Euro (Griechenland, Portugal, Irland....) dieser bald in einen Inflationsstrudel geraten wird, den die EZB mit steigenden Zinsen beantworten werden muß. Rechne doch mal nur für 25 Jahre Finanzierungszeitraum aus wieviel bei einem Objekt von 300.000 Euro eine Zinserhöhung von 2% ausmachen würde: Das sind allein im ersten Jahr schon 6.000,- Euro nur an Zinsen, die du jetzt sparst, wenn du nicht mehr wartest, bis die Zinsen teurer werden - Auch wenn der Vorteil der Ersparnis ab dem 2.ten Jahr bis zum 25.sten Jahr immer niedriger würde, kannst du trotzdem von 30.000 - 40.000 Ersparnis ausgehen innerhalb von 25 Jahren Finanzierungszeit - das kann/konnte keine Eigenheimzulage toppen!!! Wenn du aber noch lange wartest, ist auch diese indirekte "Förderung" der Europäischen Zentralbank futsch !!!!!

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Ich möchte die Frage mit einem Vergleich beantworten: Bei einem Anwalt fragt seltsamerweise auch fast keiner danach, ob dessen Honorar dass sich nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert richtet, angemessen ist. Beim Anwalt kommt aber noch das Risiko dazu, dass er für einen den Fall verlieren kann, und dann hat man die Kosten der Gegenseite auch noch zu zahlen - also doppelte Honorare. Und der Anwalt bekommt sein Honorar gemäss RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - vormals BRAGO) und zwar auch dann, wenn er sich keine Mühe gibt !!! Dagegen bekommt ein Makler auch nur dann sein Geld, wenn er erfolgreich war!!! Wo also ist das Problem?. Auf den Anwalt kann man (zumindest ab einem Streitwert von über 5.000,-€) nicht verzichten - da schreibt das Gesetz nämlich zum Schutz der Anwalts-Lobby (ein Drittel der Bundestagsabgeordnete sind ja Juristen) eine Anwaltspflicht vor - also hat der Bürger verpflichtend Kosten zu tragen, ob man will oder nicht - auf den Makler kannst Du aber verzichten - mit entsprechendem Zeitaufwand kann jeder in Eigenregie seine Objekte verkaufen oder vermieten oder sich maklerfreie Objekte zum Kauf oder Miete suchen - nur mit dem riesen Unterschied: Rechtsfälle hat man im Leben wahrscheinlich mehrere - ein Haus kauft man sich in der Regel nur einmal im Leben und da geht es um weit aus grössere Werte als bei den meisten Rechtsfällen. Angesichts dieser Werte sind auch die Risiken der Wertverluste grösser und machen die Betreuung durch einen Makler sinnvoll, solange man weder Zeit noch Nerven hat, sich dessen Wissen autodidakt anzueignen. Aber wie gesagt: Die Lobby der Makler ist bei weitem nicht so groß wie der der Juristen: Es herrscht kein Maklerzwang! Man kann sich auch um alles selber kümmern. Spätestens danach weiss man die Antwort, ob das Maklerhonorar wirklich angemessen ist (oder womöglich zu gering)

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Grundsätzlich JA, wenn es sich am Markt durchsetzen lässt. Es gibt aber regionale Unterschiede: Die niedrigsten Courtagen sind im Rheinland (z.B. Düsseldorf) und Großraum München üblich- da liegt die Courtage üblicherweise bei 3% zzgl. 19% = 3,57% vom Verkaufspreis. In den "neuen" Ländern, vor allem auch in Berlin, liegen die Preise der Immobilien pro Quadratmeter deutlich unter denen der alten Bundesländer. Damit dort die Makler aber annähernd auf die gleichen Verdienste kommen, sind dort wesentlich höhere Courtagen üblich und damit auch durchsetzbar. So ist 7% zzgl. MWSt. in Berlin durchaus üblich. Makler im Angestelltenverhältnis sind dabei sicher die Ausnahme. Normalerweise sind diese freiberuflich also (schein-)selbständig tätig und führen an die angeschlossene Gesellschaft von deren Courtage einen Obolus für anteilige Büromiete, Telefonkosten, Anzeigen, e.t.c. ab - davon lebt dann die Gesellschaft unter deren Namen das Objekt vertrieben wurde. Der freiberufliche Status hat vor allem auch rechtliche Hintergründe: Solltest Du als Makler dem Kunden wesentliche Mängel des Immobilienobjektes verschweigen um schneller zum Abschluss, also auch Deiner Provision zu gelangen, haftest Du mit Deinem Privatvermögen, wenn der Kunde später den Kauf wandeln will oder sonstwie Regreßforderungen stellt. Bist Du allerdings angestellt, entfällt diese Haftung für Dich, sondern die Gesellschaft, also Dein Arbeitgeber müsste haften- darum ist dieses Arbeitsmodell des Angestellten für die Immobiliengesellschaften unattraktiv: Es birgt unkalkulierbare Haftungsrisiken - denn Dein Chef kann Dir ja nur vor den Kopf gucken, ob Du auch wirklich "sauber" und seriös verkaufst. Wenn Du in Deiner Frage formulierst, ob ein Makler wirklich so viel bekommt, dann hört man ja daraus, dass Du das tatsächlich als viel empfindest! Beachte aber, dass Du sicher nicht jede Woche einen Verkauf hast - manche Monate vielleicht gar keinen - je nach dem wie attraktiv Deine Objekte sind, die Du anbieten kannst - Zwar hast Du am Einzelabschluss relativ viel verdient - gemessen an Deinem Zeit- und Arbeitsaufwand, kommt ein Makler meist nicht über einen Durchschnittsverdienst von 3-4000,- monatlich hinaus - davon musst Du (als Freiberufler) aber noch Deine Steuern abführen, Dich selber krankenversichern und eine Rücklage für Deine Altersvorsorge bilden - also sooo rosig viel bleibt danach nicht üblich !!

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Ist doch auch eine einfache kaufmännische Rechenaufgabe: Wenn Ihr 12.000,- auf der hohen Kante habt - selbst auf einem Festgeldkonto gibt es dafür nicht mehr als 2,5% Guthabenzinsen. Umgekehrt werdet ihr für euren Autokredit deutlich mehr Zinsen bezahlen als 2,5%. Also verdient ihr soviel Geld wie ihr an Zinsen für den Autokredit bezahlen müsst, wenn ihr den Kredit vorfristig ablöst. So oder so - d.h. ob Hausfinanzierung klappt oder nicht, ist es immer cleverer sobald Guthaben vorhanden ist auf Verbraucherkredite zu verzichten. Wenn der Banker sieht, dass ihr so clever mit Geld umgehen könnt, dann ist er auch weniger skeptisch was den Umgang mit Hypothekenverbindlichkeiten angeht :-))

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Normalerweise ist der Garten genauso teuer. Frage ist aber: Haste auch darauf geachtet, dass das Grundstück erschlossen ist, sprich an die öffentlichen Versorgungsleitungen angeschlossen ist, denn ansonsten wird der Kaufpreis günstiger. Mir ist allerdings ein Rätsel warum die Kommune nur ein so kleines Baufenster von 14x13 m zulässt. Frage doch mal beim Bauamt nach, ob Du auch 2 Häuser mit 14x13m drauf bauen kannst? Wenn ja, dann sag mal bescheid, wo du wohnst - ich suche nämlich selber gerade auch ein Grundstück :-)

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bei ballons mit 30cm durchmesser brauchst du etwa 2 kubikmeter - verdichtet mit 200bar druck entspricht das etwa 9-10 liter / sauerstoff dürfte dabei wenig dienlich sein, da dessen dichte nicht geringer als luft ist - d.h. mit sauerstoff fliegen die nicht - mal davon abgesehen, dass du den kaum frei verkäuflich bekommst - und der gefahr der entzündlichkeit wegen würde ich aus haftungsgründen die finger vom sauerstoff lassen

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