An einer Abendschule kannst du das nachholen.

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(2)Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
Laut Paragraph Absatz 2 verjährt Mord nicht, das bedeutet streng genommen kannst du dafür belangt werden, aber die Wahrscheinlichkeit das in so einem Fall nochmal ermittelt wird ist meiner Meinung gleich 0.

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Also vor dem Gesetz nicht mehr, dennoch ist dessen erfolgreiche Umsetzung vor allem in den USA nich überall zu verzeichnen. Jedoch bei weitem nicht mehr so stark wie früher. Einige Menschen sind aber durch diesen historischen Hintergrund bestimmt voreingenommen gegenüber Schwarzen.

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Vielleicht ist das nicht die richtige Ausbildung für dich?

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