Hi kurz zum thema Fertighaus aus den 1970ern.

Wenn die Substanz gut ist ist schonmal soweit fast alles Ok.

problematisch sind die in den Bauhahren verwendeten Baustoffe, da sehr viel Holz verwendet worden ist.

Da kann nur ein Luftemissionsgutachten Klarheit bringen.

Dann weiss man was los ist und kann dahingehend sanieren, damit die Schadstoffe nicht in die Raumluft gelangen können.

LG

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So etwas tun nur abgrundtief schlechte Menschen

Der Kauf einer vermieteten Wohnung um dem Mieter zu kündigen und dann eben günstig eine Wohnung zur Selbstnutzung zu erwerben ist der Ausdruck von praktiziertem Egoismus zu Lasten der Gesellschaft, so einfach ist das.

Moralisch verwerflich - aber weitgehend legal.

Es ist natürlich was anderes wenn mir die Wohnung schon 10 Jahre gehört und ich dem Mieter die bevorstehende Eigennutzung langfristig angekündigt habe.

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Hi

zum einen grundsätzlich ist es gut sich zu informieren, die Gedanken die Du dir machst sind ok. Man hört und liest ja viel, es sind aber idR nur die negativen Dinge die uns erreichen.

Die Welt und die Menschen sind nicht so schlimm wie es aus der Entfernung scheint. Zu Dritt kann man in so einer Hausgemeinschaft gut klar kommen, die müssen ja auch mit Dir klarkommen. Und dann gibt es da noch das WEG Gesetz damit solltest du dich schon ein wenig beschäftigen. Ein extra Verwalter in so einer kleinen Anlage ist meist recht teuer.

Wäge einfach die Dinge rational gegeeinander ab.

Am Ende lass Deinen Bauch entscheiden.

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Wird erst zum Problem wenn Du dann dich nicht Eigentümer wirdt, dann haftest Du für die unrechtmässige Vermietung. Der Mieter kann aber in der Wohnung verbleiben, den Mietvertrag muss dann der Rechtmässige Eigentümer übernehmen

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Einfach mal den Verkäufer ansprechen?

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Mal Grundsätzlich. Baupreise auf Flächenbasis oder Umbauten Raum sind reine Schätz- bzw. Durchschnittswerte, die helfen können einen ersten Überblick zu schaffen.

Vergleichbar mit dem Durchnittspreis für gebrauchte Autos, oder dem Durchschnittsgewicht eines Europäers.

Die Aussagekraft eines qm Preises für die Erstellung eines EFH kann nur anhand einer exakten Baubeschreibung, Baugrundanalyse und weiterer Standortbedingungen weitgehend exakt ermittelt werden.

Mit Keller oder Bodenplatte mit Schichtenweiser, oder Wüstensand oder Torflinse, Holzbau Stein WDVS, Holz-Alu Plastefenster, etc etc die Faktoren zur Einsparung oder zu Kostenexplosionen sind reichhaltig.

Mit und ohne Luxus.

Und am wichtigsten, wer immer nach dem billigsten Produkt greift wer oftmals Enttäuschungen erleben. Es ist eben eine alte Verkaufstaktik mit günstigen Preisen oder hohen Steuergeschenken zu locken anstatt seriös den korrekten ENDPreis zu nennen und zu ermitteln.

Eine solide Planung kostet schon Zeit und Geld, und das Investiert niemand vorab umsonst. Man kann schon sagen, wer ein begrenztes Budget hat sollte sich mehr Zeit und Geld zur Planung einplanen, um dann exakt so zu bauen - Änderungen kosten meist ein vielfaches.

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Der Mieter hat wenn nichts anderes vereinbart ist einen Vertrag nach BGB.

den Verkauf kann man mit Zustimmung aller oder sonst eine aufhebungsverdteigerung verkaufen.

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Volle spekulationssteuer!

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ob der Verkaufsgewinn versteuert werden muss hat nichts mit der Anzahl zu tun , die Nutzung und die Haltedauer , und die einwertung des Verkäufers ist entscheidendend.

Nutzung : vermieted oder Selbst genutzt

Zeitraum zwischen Kauf /Fertigstellung und Verkauf - 10Jahre oder mehrSonderfall bei Selbstnutzung

Ist der Verkäufer ein gewerblicher Grundstückshändler oder nicht

hier kommt die drei Objekte Regel zum Ansatz.

grundsätzlich sollte man sich, so man nicht das Wissen hat, sich Fachkundigen Rat einholen, und nicht an der falschen Stelle Geld sparen wollen.

das kostet hinterher ein Vielfaches an Geld.

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Die Unterlagen zum Bau findest du in der Bauakte im Archib des Bauamtes. Im Gundbuch findest du nur die Info zu den Eigentümer, dem Grundstück und den Belastungen .

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Generell ist es wie mit allen nichtrepruduzierbaren / begrenzt verfügbaren wirtschaftsgütern: Angebot und Nachfrage regulieren den Preis. Hinzu kommt dann die Kaufkraft die die Gebäude mehr oder weniger Aufwändig /teuer entstehen lassen. Das dritte Moment ist die spekulative seite die die Preise zusätzlich nach oben treibt. Daher steigen in Metropolregionen die Preise überproportional stark , wären in Strukturschwachen Regionen die Preise stark unter Druck geraten.

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Wenn du die wohnung km jahr des verkazfs und in den 2 vorangegangenen jahren zu 100% selbst genutzt hast unf nicht vermietet hast , ist der Verkauf nich steuerpflichtig.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13468.xhtml?currentModule=steuern

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Kann man so machen, ist sicher aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll.

Es vergeht viel Zeit für das Ansparen, 2,5 Jahre in der die Preise evtl steigen oder die Wunschobjekte nicht mehr zur verfügung stehen.

Der Kauf der ersten Whg ist mit 15.000 bis 30.000€ Nebenkosten verbunden. Hinzu kommen kosten für Umzug Renovierung alte und neue Wohnung, evtl umbauten und Einbauten. Weiter sind immer die einen oder anderen Anschaffungen notwendig.

Da kommt schnell ein Hoher 5-stelliger Betrag zusammen, wie auch immer man es macht.

Da muss die Wohnung dann ja sehr viel teuer verkauft werden müssen , um die Kosten wieder hereinzubekommen.

Wenn der Markt sich so positivventwickelt ist auch die neue Immobilie vsl deutlich teurer geworden.

Linke tasche / rechte tasche 

Wenn man also sofort das wunschobjekt kauft kann man viel Geld sparen, die Zinsen werden kaum so teuer werden. 

Und wenn man in der Lage ist viel Geld zu sparen kann man auch schnell tilgen

Der motl Aufwand muss eben immer zu den Einnahmen passen.

Viel Glück 

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Der übliche Fall ist ( noch) dass der Makler selbstständig ist: dann sind folgende kosten abzuziehen:USt 19%Inseration WerbungBürokosten Für GeschäftsräumeBürokosten wie Telefon, computer, Drucker Papier Porto sekretariatFahrzeugkostenSteuerbüroEvtl sind Anteile der Courtage an Hausverwaltung Tipgeber oder ähnliche abzuführenBerufskleidung (nicht steuerlich absetzbar)Altersvorsorge /Rentenversicherung KrankenversicherungKrankentagegeldversicherung ab dem 45. TagGeschäftsversicherungen (Berufshaftpflichtversicherung und Inventarversicherung)Eventuell auch MitarbeiterWenn es eine Gmbh ist wird hier der Gewinn versteuert, der dann an den Makler ausgeschüttet wird und von diesem mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert wird.Vom Nettogewinn muss dann noch eine Rücklage für Krankheitstage 1-44 und Zeiten wo kein Umsatz hereikommt oder Urlaubszeiten oder die Auftraggeber nicht zahlen.Wann dann übrig bleibt , davon kann der Makler dann Die eigene Wohnungsmiete, Familie, Fahrzeugkosten, Essen, Urlaub, Kleidung Urlaub usw bezahlen.Ist es ein angestellter Makler dann handelt es sich meidt um scheinselbständie die dann meist nur 20-30% der courtage erhalten von denen die meisten der o.g. Kosten zu zahlen sind (Büro und Werbung wird meist bezahlt selten ein Fahrzeug) Man sieht also, Zwischen Bruttoeinnahmen und Nettogewinn nach Steuer liegen meist Welten, wenn man sich nicht selbst betrügt.Und die meisten Kosten sind fix, reduzieren sich also nicht wenn der Umsatz einbricht. Was ja bekanntlich bei Wohnungsvermietungsmaklern grad durch ein kleines Gesetz grad geschehen ist.Da wurde mal eben die Lebensgrundlage gerade von vielen Einpersonen Maklerbuden zum Teil oder sogar kpl. Entzogen.Wenn also 1000 euro gezahlt worden sind, hat der Empänger erstmal sehr viele Töpfe wo ein Teil auf nimmerwiedersehen verschwindet.Aber eines ist auch klar: je mehr Umsatz er macht desto grösser wird meist auch der verbleibende Anteil sein.

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Bevor Sie eine derart komplexe Investition tätigen , soltten Sie sich wirklich mehr mit dem Thema beschäftigen. Diese Frage hier isr sicher ein erster Ansatz, aber nicht wirklich zielführend.

Andernfalls suchen Sie sich einen Berater, dem Sie wirklich vertrauen können. Der sollte Ihnen die Sachverhalte erklären können , so dass Sie sie verstehen können. Erst dann können / sollten Sie eine Entscheidung treffen.

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Wie komme ich aus einem unterschriebenen Vertrag mit einer Fertighausbaufirma?

Hallo,

wir haben im Oktober letzten Jahres bei einer Fertighausfirma einen Vertrag zum Hausbau unterschrieben, und ein Rücktrittsrecht über die Finanzierung vereinbart. Von dem Vertriebler der Fertighausfirma haben wir einen Finahzierungsberater zur Seite gestellt bekommen. Bisher haben wir von diesem Berater aber - ausser einem ersten Gespräch - nichts gehört, trotz mehrmaliger Nachfrage. Das Grundstück zu dem Hausbau gehört nicht uns, ist aber noch immer frei.

Jetzt haben wir ganz aktuell von Bekannten erfahren, die ihr Haus verkaufen möchten. Dieses Haus wäre genau unser Fall und zudem noch um ein Drittel günstiger als der Hausbau.

Das Rücktrittsrecht über die Finanzierung lautet, dass wir von 2 unabhängigen Kreditinstituten bestätigt bekommen müssen, dass wir den Betrag x nicht in Raten von y zurückzahlen können.

Jetzt meine Frage: Hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Wenn ich bei einer Bank anfrage, und einfach die Anforderung für die Finanzierungshöchstdauer runtersetze, dann bekomme ich doch den Kredit nicht oder?

Kann ich später von der Fertighausfirma belangt werden, wenn ich jetzt ein Haus kaufe?

Wir haben auch darüber nachgedacht, da ja noch keine Finanzierungsanfrage für den Hausbau gestellt wurde, einfach für den Hauskauf zu stellen, dann bekommen wir ohnehin keinen Kredit mehr für den Hausbau. Ist sowas rechtlich vertretbar?

Vielen Dank und Grüße!

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Wo wurde der Vertrag unterzeichnet?

Könnte essich um ein Haustürgeschäft handeln?

Gab es dann eine widerrufsbelehrung?

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Wenn ein gebrauchtes Haus gekauft werden soll ist es ratsam im Zweifel immer einen qualifizierten Bausachverständigen am bedten mit dem Spezialgebiet bauschäden hinzuzuziehen. Der kann diese Fragen adequat beurteilen und beantworten und gleich auch Lösungen vorschlagen sowie evtl kostenrahmen benennen. Bei einer investition von idR mehreren hundert tausend euro sollte man nicht am falschen ende sparen. Denn bei gebrauchten immobilien ist meistens immer irgendwas, muss nicht schlimm sein aber man sollte die kosten kennen.

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Dieses Vorhaben (Dienstleistung in Anspruch nehmen - aber nicht bezahlen) hat schon was von Betrug! Merkwürdigerweise kommt das den meisten Menschen nicht in den Sinn, wenn es um den eigenen Lohn geht.

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