Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters"
sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine
Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen.
Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung und Schadensersatz sei man indes nicht geschützt.
Aber um Kopierschutze zu knacken mußt Du eine SPezialsoftware wie z.B. AnyDVD benutzen. Laut EU-Recht also auch in Deutschland ist es Verboten solche Software zu verkaufen und zu benutzen. Du darfst zwar diese Software besitzen aber nicht auf einem Computer installieren und benutzen. Das ist Strafbar.