DVD rippen trotz Kopierschutz

8 Antworten

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Ich benutze AnyDVD in Verbindung mit DVDshrink.

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Stand 2016:

Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters"
sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine
Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen.
Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung
sei man indes nicht geschützt.

Für das Umgehen einer Kopiersperre können Sie strafrechtlich
nicht belangt werden, sofern Sie eine Privatkopie für sich oder
mit Ihnen persönliche verbundene Personen erstellen.
Privatkopien sind also straffrei.
Aber:
Der Rechteinhaber kann zivilrechtlich gegen Sie vorgehen,
wenn Sie einen Kopierschutz aufgehoben haben.
Da der Staat hier aber nicht ermitteln wird, ist es
sehr unwahrscheinlich, dass der Rechteinhaber jemals
erfahren wird, wenn Sie einen Kopierschutz geknackt haben.

"Privatkopie"
bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks
für die private, also nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung.
Privatkopien sind nicht zu verwechseln mit der
"illegalen Schwarzkopie".

Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom
Gesetzgeber die Möglichkeit für legale Privatkopien eingeräumt.
Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden
Pauschalabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt
derzeit in Deutschland
- rund 14 Cent für einen DVD-R-Rohling
- 7 Euro für einen externen DVD-Brenner
- 15,20 Euro für einen PC
- 36 Euro für ein Touchscreen-Mobiltelefon mit 8 GB oder mehr Speicherkapazität
- 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Rekorder mit Festplatte
Für professionelle Hochleistungskopiergeräte müssen bis zu 613,56 Euro an die
Verwertungsgesellschaften abgeführt werden.
WIR ZAHLEN ALSO BEREITS DAFÜR, UM KOPIEN ANFERTIGEN ZU DÜRFEN.

Innerhalb der Europäischen Union sieht die Richtlinie 2001/29/EG die
"Möglichkeit der Privatkopie" vor.

Kopien von Software, also Computerprogrammen, fallen nicht unter die
Ausnahmeregelung der Privatkopie. Sie sind allein als Sicherungskopie zulässig
§69c und §69d UrhG.

Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung
des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar --> § 108b UrhG lit 2b.

Für das Knacken des Kopierschutz "zum privaten Gebrauch des Täters"

sei nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes eine

Strafbarkeit tatsächlich ausgeschlossen.

Vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers auf Unterlassung und Schadensersatz sei man indes nicht geschützt.

Aber um Kopierschutze zu knacken mußt Du eine SPezialsoftware wie z.B. AnyDVD benutzen. Laut EU-Recht also auch in Deutschland ist es Verboten solche Software zu verkaufen und zu benutzen. Du darfst zwar diese Software besitzen aber nicht auf einem Computer installieren und benutzen. Das ist Strafbar.

Woher ich das weiß:Recherche

ist nicht verboten nur verleihen und weiter verkaufen darf man nicht ...ANY DvD

Nein können wir nicht ist strafbar