Fristlose Kündigung: Sie ist von beiden Seiten, also Azubi und Ausbilder, möglich, aber nur, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Ein solcher Gesetzesverstoß auf Seiten des Ausbilders wäre zum Beispiel, dass der Azubi ständig beschimpft, beleidigt oder sogar geschlagen wird. Schwere Gesetzesverstöße durch den Azubi sind beispielsweise mehrfaches Schwänzen der Berufsschule oder Diebstahl. Der Ausbilder muss dem Azubi vor der Kündigung eine Abmahnung erteilt haben, um ihm die Chance zur Besserung zu geben. Sind dem Ausbilder die Gründe bereits mehr als 2 Wochen bekannt, ist die Kündigung ungültig.
Ordentliche Kündigung: Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Aufhebungsvertrag: Das ist eigentlich keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass du die Ausbildung beendest. Ein Aufhebungsvertrag ist für dich dann sinnvoll, wenn du deine derzeitige Lehrstelle wechseln, d.h. deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.
Kündigung der Ausbildung durch Arbeitgeber – nach der ProbezeitNach Ablauf der vereinbarten Probezeit ist die Situation eine andere und es sind Besonderheiten zu beachten:
- Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Beide Parteien dürfen den Ausbildungsvertrag nur noch aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Ordentliche Kündigung durch Auszubildenden: Dieser darf nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
- Fristlose Kündigung der Ausbildung durch Arbeitgeber: Eine Kündigung ist nur noch aus wichtigem Grund möglich. Sie ist jedoch unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
Das Gesetz sieht eine Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vor. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der jeweils andere für die Auflösung verantwortlich ist. Dies gilt nicht für die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung des Azubis, weil er eine andere Ausbildung anfangen möchte.
Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber den Azubi laut Arbeitsrecht nur noch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann aber nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber dem Azubi schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kann, also einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hat (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Das heißt sie können dich garnicht mehr Kündigen. Es sei den du lässt dir 3 Abmahnungen aber achtung wegen des selben fehlverhaltens schriftlich geben. Das heißt du kannst dutzende abmahnungen sammeln aber wenn es jedes mal einen anderen grund dafür gab ist es vollkomen egal und nichtig. Bei diebstahl, drogen oder alkohol missbrauch während der arbeitszeit oder in der arbeit können sie dich umgehend fristlos kündigen.
Du sollst etwas lernen . wegen sowas können die dich nicht kündigen. Sollten sie sich weigern dich weiter auszubilden und dir was beizubringen kannst du dich an die IHK oder HK wenden. Die erzählen denen dann was. <--- des problem hatte ich ich wurde bei meiner firma als hilfskraft missbraucht ich habe 1 jahr lang nichts von meinen zu erlernenden beruf gesehn.