Du zahlst aber nicht für Unterkunft und Verpflegung und die sind mit 250,-- Euro im Monat nicht gedeckt. Ebenso die Nebenkosten wie Strom, Heizung, Müllabfuhr etc.

Setzt euch zusammen, sie soll offen legen, was sie an Miete und Nebenkosten zahlt. Dann beteiligst du dich mit einem Anteil gem. deinem Zimmer plus 20% aller von dir mitbenutzten Räume wie Bad, Küche, Wohnzimmer.

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Für den ergonomischen Stuhl/ Tisch ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern, wenn du jung bist, die Bundesagentur für Arbeit, später der Rentenversicherungsträger. Für beides im Home-Office ist, ohne medizinische Gründe, zuerst einmal der Arbeitgeber zuständig.

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Das nennt sich Verhinderungspflege, wenn die Tochter sich nicht um ihre Mutter kümmern kann.

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Gibt es doch, nur davon gibt es auf die Schnelle auch keine neuen Wohnungen. Suchen, suchen suchen, mehr geht eben nicht.

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Mach es erst nach der Reise, Ticketänderungen sind immer umständlich zu machen.

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Welchen Weg um Nichte in die Familie aufzunehmen?

Hallo zusammen

Heute haben wir eine sehr schlimme Nachricht erhalten. Meine Schwägerin hat Krebs und es sieht nicht gut aus. Wir müssen mit dem schlimmsten rechnen. Davon abgesehen das es natürlich ein Schock für uns ist, kommen natürlich jetzt ein paar Fragen auf. Sie hat eine 15 jährige Tochter die wir im schlimmsten Fall natürlich zu uns nehmen würden.

Aber es stellt sich die Frage, welche Hürden sich uns da in den weg stellen von Gesetz oder Jugendamt. Die Große hat kein verhältnis zum Vater und sie wird dort nicht hin wollen. Auch denke ich das der Vater sie nicht nehmen wollen würde.

Wir (mein Mann und ich) haben zwei Kinder im Alter von 4 und 6 und wohnen in einer 3 Zimmerwohnung. Ein Zimmer wäre groß genug um dort für unsere Kinder ein doppel Zimmer drauß zu machen, so das die Große ein eigenes Zimmer hätte, aber ja die Frage ist, ob das so vom Jugenamt aus okay ist, oder wir in eine größere Wohnung ziehen müssten. Was wir machen würden, aber ja der Wohnungsmarkt sieht ja nicht so rosig aus das man mal eben schnell ne bezahlbare/größere Wohnung findet.

Ja und die Frage natürlich auch wie es dann abläuft, kann sie einfach zu uns, müssen wir Behörden mit einbinden? Kommt das Jugendamt dann zu uns, oder müssen wir Auflagen erfüllen? Bleibt das Jugendamt in unsere Familie, bis die Große dann volljährig ist? Müssen wir vielleicht sogar ein Gutachten machen, etc?

Ich hab echt keine Ahnung wie sowas dann ablaufen würde. Oder mach ich mir zu viele Gedanken und es wäre ganz unproblematisch?

Vielen dank für eure Antworten.

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Deine Schwägerin sollte schriftlich fixieren, was sie für ihre Tochter möchte. Und dann sollte sie, solange sie noch dazu in der Lage ist, aktiv auf das Jugendamt zugehen und die Situation schildern, ihre Wünsche äußern.

Sicher wird das JA dann den Vater einbeziehen und fragen, die beiden haben sicher gemeinsames Sorgerecht.

Wenn er dann zustimmt, sollte einem Zuzug im worst case nichts entgegen sprechen. Sicher wird das JA auch wissen wollen, wie ihr das räumlich hinbekommen wollt.

Wenn sie dann bei euch lebt, ihre Mama nicht mehr da ist, bekommt ihr den Kindesunterhalt des KV, Kindergeld und die Halbwaisenrente für das Mädchen.

Viel Kraft euch allen, toll, dass ihr dazu bereit seid!

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Dann war es auch nie legal, d.h. es gibt zwar eine Adresse, da das Objekt an einer Straße oder einem Weg liegt. Eine Hausnummer dann, weil die umliegenden Grundstücke eine haben.

Aber beides erlaubt kein Bewohnen, sondern eben nur Nutzung als Gartenhaus, in dem das Übernachten und Wohnen, gerade als "Ferienhaus" nicht zulässig ist.

Seit gewiss, dass das Ordnungsamt da häufiger kontrollieren wird und bei Verdacht dort nachschaut- oder wenn ein "netter" Nachbar etwas meldet.

Lasst es besser.

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Wende dich am Freitag direkt an das Ordnungsamt und Bauamt deiner Gemeinde, schildere, was du gehört hast. Zudem ist heute der 08.05, hat er schon angefangen? Dann ruf das Ordnungsamt an und bitte, vorbeizukommen, da "Gefahr im Verzug".

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Grundsätzlich schon ein Fortschritt, aber viel zu wenig. Patronym oder Matronym sollten nicht auf eine bestimmte Gruppe begrenzt sein, zumal, wer definiert, wer genau dazu gehört? Wer in einem genau gezirkelten Bereich des Landes lebt? Wer dort geboren ist oder auch, wer sich so solcher einfach fühlt?

Entspricht das dem Gleichheitsgrundsatz? Darüber kann man sich wahrscheinlich trefflich streiten.

Zudem fände ich es gut, einmalig im Leben die Möglichkeit zu haben, seinen Nachnamen frei wählen zu können.

Wäre z.B. der Fall, wenn ein Paar heiratet, beide die gegenseitigen Nachnamen nicht toll finden, aber gern einen gemeinsamen haben wollen und eben nicht den eigenen behalten, weil man ihn gern loswerden würde, den anderen aber auch nicht haben möchte. Dann sollte die Wahl eines frei gewählten möglich sein, das vermisse ich einfach.

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Das wäre Sozialbetrug. Da deine Frau auch in einem Minijob ihre Steuer ID angeben muss und der Arbeitgeber Beiträge an die Minijob-Zentrale abführt, werden über den Datenträgeraustausch ihre Einkünfte irgendwann auch bei der Wohngeldstelle landen und dann darfst du: 1. das überzahlte Wohngeld zurückzahlen plus eine Strafe, wenn du Pech hast bekommst du auch eine Anzeige und darfst vor Gericht- mit der Folge alle diese Kosten auch tragen zu dürfen.

Also: mach doch!

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Wende dich an deinen Vermieter, mach ein Lärmprotokoll und kündige ihm Mietminderung an, wenn er nicht handelt.

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Nein, wenn der Richter deine Anwesenheit (ist sehr ungewöhnlich, aber kann passieren) nicht für erforderlich hält, aufgrund deines Attestes, dann vertritt dich dein Anwalt und du wirst in Abwesenheit geschieden.

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Die Halbwaisenrente, die deine Mutter bekommen hat, ist ein Ersatz für das Geld, welches dein Vater für dich in den Familienhaushalt eingebracht hätte für deine Unterkunft und Verpflegung, genau wie das Kindergeld.

Du kannst, wenn du 18 wirst, die DRV auffordern, das Geld ab dann auf dein Konto zu überweisen, musst aber damit rechnen, dass deine Mutter dann von dir einen Beitrag zum Haushalt einfordert, denn du wphnst doch noch zu Hause, genießt freie Unterkunft, Verpflegung, sicher auch Klamotten Taschengeld, Handy und Internet.

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Du solltest ihm deutliche Signale senden, wenn du wieder bereit bist. Kuschel mit ihm, berühr ihn und dann sollte er verstehen, dass du wieder bereit bist.

Und ja, das erste Mal nach einer Geburt ist ein bisschen wie ein "erstes Mal", nehmt euch Zeit und genießt die neue Nähe.

Alles Gute.

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Mach ein Lärmprotokoll, d.h. zeichne das Krähen vor 6.00h auf. Forder ihn per Einwurfeinschreiben auf, das zu Verhindern, tut er es nicht erfolgt Anzeige wegen Lärmbelästigung, die muss die Polizei aufnehmen.

Und tagsüber kannst du nichts dagegen machen, wenn die Hühnerhaltung erlaubt ist, aber das kann dir das Ordnungsamt sagen.

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