Ja, sonst hast du ein großes Problem, passiert etwas, denn die Geräte müssen TÜV geprüft sein uns auch regelmäßig erneut.
Ja, Urlaube können aus betrieblichen Gründe versagt werden.
Du zahlst aber nicht für Unterkunft und Verpflegung und die sind mit 250,-- Euro im Monat nicht gedeckt. Ebenso die Nebenkosten wie Strom, Heizung, Müllabfuhr etc.
Setzt euch zusammen, sie soll offen legen, was sie an Miete und Nebenkosten zahlt. Dann beteiligst du dich mit einem Anteil gem. deinem Zimmer plus 20% aller von dir mitbenutzten Räume wie Bad, Küche, Wohnzimmer.
Für den ergonomischen Stuhl/ Tisch ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern, wenn du jung bist, die Bundesagentur für Arbeit, später der Rentenversicherungsträger. Für beides im Home-Office ist, ohne medizinische Gründe, zuerst einmal der Arbeitgeber zuständig.
Das nennt sich Verhinderungspflege, wenn die Tochter sich nicht um ihre Mutter kümmern kann.
Gibt es doch, nur davon gibt es auf die Schnelle auch keine neuen Wohnungen. Suchen, suchen suchen, mehr geht eben nicht.
Mach es erst nach der Reise, Ticketänderungen sind immer umständlich zu machen.
Deine Schwägerin sollte schriftlich fixieren, was sie für ihre Tochter möchte. Und dann sollte sie, solange sie noch dazu in der Lage ist, aktiv auf das Jugendamt zugehen und die Situation schildern, ihre Wünsche äußern.
Sicher wird das JA dann den Vater einbeziehen und fragen, die beiden haben sicher gemeinsames Sorgerecht.
Wenn er dann zustimmt, sollte einem Zuzug im worst case nichts entgegen sprechen. Sicher wird das JA auch wissen wollen, wie ihr das räumlich hinbekommen wollt.
Wenn sie dann bei euch lebt, ihre Mama nicht mehr da ist, bekommt ihr den Kindesunterhalt des KV, Kindergeld und die Halbwaisenrente für das Mädchen.
Viel Kraft euch allen, toll, dass ihr dazu bereit seid!
Weil nach meinem, spätestens nach dem Tod meines Mannes das Haus verkauft werden würde, da unsere Kinder alle selbst Eigentum haben.
Und dann buddelt mich einer aus, weil er es nicht weiß?
Nein, deswegen Friedwald.
Dann war es auch nie legal, d.h. es gibt zwar eine Adresse, da das Objekt an einer Straße oder einem Weg liegt. Eine Hausnummer dann, weil die umliegenden Grundstücke eine haben.
Aber beides erlaubt kein Bewohnen, sondern eben nur Nutzung als Gartenhaus, in dem das Übernachten und Wohnen, gerade als "Ferienhaus" nicht zulässig ist.
Seit gewiss, dass das Ordnungsamt da häufiger kontrollieren wird und bei Verdacht dort nachschaut- oder wenn ein "netter" Nachbar etwas meldet.
Lasst es besser.
Wende dich am Freitag direkt an das Ordnungsamt und Bauamt deiner Gemeinde, schildere, was du gehört hast. Zudem ist heute der 08.05, hat er schon angefangen? Dann ruf das Ordnungsamt an und bitte, vorbeizukommen, da "Gefahr im Verzug".
Nein, das scheint nicht geplant. Muss man einplanen, derzeit auf jeden Fall noch.
Grundsätzlich schon ein Fortschritt, aber viel zu wenig. Patronym oder Matronym sollten nicht auf eine bestimmte Gruppe begrenzt sein, zumal, wer definiert, wer genau dazu gehört? Wer in einem genau gezirkelten Bereich des Landes lebt? Wer dort geboren ist oder auch, wer sich so solcher einfach fühlt?
Entspricht das dem Gleichheitsgrundsatz? Darüber kann man sich wahrscheinlich trefflich streiten.
Zudem fände ich es gut, einmalig im Leben die Möglichkeit zu haben, seinen Nachnamen frei wählen zu können.
Wäre z.B. der Fall, wenn ein Paar heiratet, beide die gegenseitigen Nachnamen nicht toll finden, aber gern einen gemeinsamen haben wollen und eben nicht den eigenen behalten, weil man ihn gern loswerden würde, den anderen aber auch nicht haben möchte. Dann sollte die Wahl eines frei gewählten möglich sein, das vermisse ich einfach.
Das wäre Sozialbetrug. Da deine Frau auch in einem Minijob ihre Steuer ID angeben muss und der Arbeitgeber Beiträge an die Minijob-Zentrale abführt, werden über den Datenträgeraustausch ihre Einkünfte irgendwann auch bei der Wohngeldstelle landen und dann darfst du: 1. das überzahlte Wohngeld zurückzahlen plus eine Strafe, wenn du Pech hast bekommst du auch eine Anzeige und darfst vor Gericht- mit der Folge alle diese Kosten auch tragen zu dürfen.
Also: mach doch!
Wende dich an deinen Vermieter, mach ein Lärmprotokoll und kündige ihm Mietminderung an, wenn er nicht handelt.
Nein, wenn der Richter deine Anwesenheit (ist sehr ungewöhnlich, aber kann passieren) nicht für erforderlich hält, aufgrund deines Attestes, dann vertritt dich dein Anwalt und du wirst in Abwesenheit geschieden.
Mit 17 darf sie dich nicht rauschmeißen, das sollte ihr klar sein. Geh nach Hause.
Die Halbwaisenrente, die deine Mutter bekommen hat, ist ein Ersatz für das Geld, welches dein Vater für dich in den Familienhaushalt eingebracht hätte für deine Unterkunft und Verpflegung, genau wie das Kindergeld.
Du kannst, wenn du 18 wirst, die DRV auffordern, das Geld ab dann auf dein Konto zu überweisen, musst aber damit rechnen, dass deine Mutter dann von dir einen Beitrag zum Haushalt einfordert, denn du wphnst doch noch zu Hause, genießt freie Unterkunft, Verpflegung, sicher auch Klamotten Taschengeld, Handy und Internet.
Du solltest ihm deutliche Signale senden, wenn du wieder bereit bist. Kuschel mit ihm, berühr ihn und dann sollte er verstehen, dass du wieder bereit bist.
Und ja, das erste Mal nach einer Geburt ist ein bisschen wie ein "erstes Mal", nehmt euch Zeit und genießt die neue Nähe.
Alles Gute.
Mach ein Lärmprotokoll, d.h. zeichne das Krähen vor 6.00h auf. Forder ihn per Einwurfeinschreiben auf, das zu Verhindern, tut er es nicht erfolgt Anzeige wegen Lärmbelästigung, die muss die Polizei aufnehmen.
Und tagsüber kannst du nichts dagegen machen, wenn die Hühnerhaltung erlaubt ist, aber das kann dir das Ordnungsamt sagen.