Zur Berechnung von "Prozentpunkten über dem Basiszinssatz" (nicht "Prozenten") und dem juristischen Hintergrund vgl. http://www.klartext-jura.de/2019/06/17/5-zinsen-ueber-dem-basiszinssatz/.

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Zur Berechnung von "Prozentpunkten über dem Basiszinssatz" (nicht "Prozenten") und dem juristischen Hintergrund vgl. http://www.klartext-jura.de/2019/06/17/5-zinsen-ueber-dem-basiszinssatz/.

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Zur Berechnung von "Prozentpunkten über dem Basiszinssatz" (nicht "Prozenten") und dem juristischen Hintergrund vgl. http://www.klartext-jura.de/2019/06/17/5-zinsen-ueber-dem-basiszinssatz/.

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Das „Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat mit Datum vom 14. März 2019 festgestellt, dass Chia-Samen gesundheitlich unbedenklich ist. Näheres dazu unter http://www.klartext-jura.de/2019/07/08/chia-samen-maximal-15g-pro-tag-kraft-europarecht/

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Das „Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat mit Datum vom 14. März 2019 festgestellt, dass Chia-Samen gesundheitlich unbedenklich ist. Näheres dazu unter http://www.klartext-jura.de/2019/07/08/chia-samen-maximal-15g-pro-tag-kraft-europarecht/

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Das „Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kommt in einer Studie vom 14.03.2019 zu dem Ergebnis, dass Chia-Samen gesundheitlich unbedenklich ist. Einzelheiten sind dargestellt bei http://www.klartext-jura.de/2019/07/08/chia-samen-maximal-15g-pro-tag-kraft-europarecht/

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Das „Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kommt in einer Studie vom 14.03.2019 zu dem Ergebnis, dass Chia-Samen gesundheitlich unbedenklich ist und sieht keinen Grund für die Festlegung einer Verzehrsobergrenze. Einzelheiten sind dargestellt bei http://www.klartext-jura.de/2019/07/08/chia-samen-maximal-15g-pro-tag-kraft-europarecht/

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Das „Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kommt in einer Studie vom 14.03.2019 zu dem Ergebnis, dass Chia-Samen gesundheitlich unbedenklich ist. Einzelheiten sind dargestellt bei http://www.klartext-jura.de/2019/07/08/chia-samen-maximal-15g-pro-tag-kraft-europarecht/

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Drei Jahre Gültigkeit müssen es bei Gutscheinen in aller Regel sein. Unter besonderen Umständen kommt aber auch eine kürzere Gültigkeitsdauer in Frage. Erklärt wird das mit Urteilsnachweisen hier http://www.klartext-jura.de/2017/05/15/gutschein-nur-drei-monate-gueltig/.

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Es gibt Urteile, die eine Krankmeldung per SMS für wirksam erklären. Daraus wird gefolgert, dass dies auch für die Krankmeldung per Whatsapp gilt (Nachweise bei http://www.klartext-jura.de/2017/02/20/krankmeldung-per-whatsapp-oder-sms/#more-3055).

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Es gibt Urteile, die eine Krankmeldung per SMS für zulässig halten. Vgl. dazu http://www.klartext-jura.de/2017/02/20/krankmeldung-per-whatsapp-oder-sms/#more-3055

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