Kassenbons braucht keiner. Die behindern nur die Abrechnung.
Wichtig ist allein das Originalrezept. Da Sind alle Daten drauf, die der Versicherer braucht (Pharmazentralnummer, IK-Nummer der Apotheke, Preis, Anzahl, Verordnungsdatum, Bezugsdatum, Verordner).
Einreichen kannst Du das auch. Das macht man mit dem Leistungsantrag (gibt bei jeder Abrechnung einen neuen fürs nächste Mal oder aus dem Internet laden), man kann das aber auch ohne einreichen. In dem Fall aber bitte Deine Daten (Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Anschrift) auf einem gesonderten Blatt angeben. Konto ist egal, das ist eh schon gespeichert.
Wichtig immer: Kopie des Rezepts machen (gibts oft auch schon vom Apotheker), denn sonst hat man nichts mehr, wenn was verloren geht.
Überweisung und Abrechnung gehen - wenn keine andere Vollmacht vorliegt - an den Versicherungsnehmer, nicht an Dich.
Wenn Deine Eltern beihilfeversichert sind, musst Du auch noch eine Kopie an die Beihilfestelle schicken, mit einem extra Antrag (es sei beides wird von einem Unternehmen abgewickelt). Den muss der Beihilfeberechtigte unterschreiben (nicht Du). Ansonsten gilt das selbe wie bei der PKV.