Das bedeutet, der Hund lässt sich nicht durch "Kleinigkeiten" provozieren und beisst dann z.B. Es handelt sich also um einen sehr verträglichen Hund, den so leicht nichts erschüttern kann. Wahrscheinlich ist er dann auch gur für den Umgang mit Kindern geeignet und lässt auch die Briefträger am leben.
Wenn du deine Freundin nach wie vor liebst, musst du auch um sie "kämpfen". Das heißt, du zeigst ihr jetzt noch mehr als vorher durch dein Verhalten, dass du sie trotzdem weiterhin liebst und sie nicht wegen eines anderen verlieren möchtest. Ziehst du dich jetzt beleidigt zurück, wirst du wohl erst recht nicht mehr bei ihr landen können. Also geh erst mal in dich und frag´dich, wie sehr du sie denn liebst - und dann handel danach!
Hallo,
das ist sicherlich eine sehr unangenehme Sache. Aber es hilft nichts, das Abschwellen der Backen braucht einfach nur Zeit! Die Kühlung lindert lediglich den Schmerz, was natürlich auch gut ist, für das Abschwellen ist es allerdings kontraproduktiv, weil es generell die Stoffwechselraten in dem Bereich senkt. So können auch die hier vorliegenden Schwellungen nur langsam zurückgehen, weil das Blut ja auch langsamer fliesst und nur langsam wieder etwas abtransportieren kann. Wenn du Schmerzmittel nehmen kannst oder möchtest, brauchst du vielleicht nicht ganz so lange kühlen. Dementsprechend kann auch die Schwellung etwas schneller zurückgehen.
Hallo,
wenn du z.B. Raten für ein Darlehen oder für Haushaltsgegenstände (Fernseher, Waschmaschine, Kleidung usw.) in Höhe von 1000 € pro Monat zu zahlen hast, du aber nur 800 € pro Monat zurückzahlen kannst (Einnahmen - Lebenshaltungskosten) wirst du langfristig die Ratwen nicht abbezahlen können. Das sind dann deine Schulden, die , wenn sich deine finanzielle Situation nicht ändert, langfristig bleiben bzw. größer werden! Musst du nur 400 € im Monat zurückzahlen, hast du "Verbindlichkeiten" in Höhe von 400 €, die du aber in einem überschaubaren Zeitraum zurückzahlen kannst. Dann bist du nicht verschuldet, sondern musst nur die vereinbarten Beträge zurückzahlen in der entsprechenden Zeit.
Wenn ein größeres und ein kleineres Unternehmen fusionieren, so erhält in der Regel das kleinere Geld, z.B. in Form von Aktien oder einer Abschlagszahlung. Wenn du also Aktien der kleinen Firma hast, die ja nun sozusagen aufgelöst wird oder in der anderen Firma mit "eingebaut" wird, so erhälst du dafür eine kleine Entschädigung, weil du entweder mehr Aktien oder höherwertige Aktien erhälst. Das ist eine der Möglichkeiten. Diejenigen, die diese Fusion im Detail geplant und durchgeführt haben - meist außenstehende Firmen, die so etwas berufsmäßig machen - bekommen dafür natürlich auch jede Menge Kohle, je nachdem, wie groß die Unternehmen waren. Meist erhalten natürlich auch die Chefs und die leitenden Angestellten, die man jetzt nicht mehr in ihren Funktionen benötigt, auch noch eine dicke Abfindung.
Du scheinst ja richtig in diesen Typen verknallt zu sein, von einer Beziehung kann ich allerdings zu deinem und seinem Besten nur abraten. Das würde sicherlich die dicksten Probleme mit sich bringen. Wenn es einen Vertrauenslehrer/in an deiner Schule gibt, könntest du vielleicht mal mit dem reden. Wenn du deinen Freund wirklich gern hast, würdest du ihm damit auch sicherlich wehtun. Die Zeit wird´s schon richten...
hallo, es kommt darauf an, ob eure Eltern einen Ehevertrag geschlossen hatten oder nicht. Darin sind solche Dinge manchmal geregelt. Wichtig ist aber auch, wer beim Kauf des Hauses als Eigentümer eingetragen worden ist (im Grundbuch). Wenn der Kredit für das Haus während der Ehe abgeschlossen wurde und es keinen Ehevertrag gibt, gilt normalerweise, dass alles, was im Verlaufe der Ehe erworben wurde, beiden gehört (das nenn man auch eine Zugewinngemeinschaft). In dem Fall gehört das Haus wirklich beiden und deine Mutter müsste deinen Vater wohl ausbezahlen. Aber da können noch viele Wenns und Abers drinstecken, sodass ich das als Ferndiagnose nicht zu 100% richtig beurteilen kann.
Geh doch mit ihr tanzen oder mach´mit ihr zusammen einen Anfängerkurs mit!
wenn 15 Mädchen gegangen sind und noch doppelt so viel sind, sind also 2 x 15 Mädchen da, oder... jetzt zähl doch mal die 15 zu den 2x 15...
Zettel und Name bzw. Telefonnummer reicht nicht, sie hätte bleiben müssen. So ist es Fahrerflucht, definitiv! Wissen allerdings die meisten nicht. Würde es dennoch weiter versuchen mit anrufen und sonst auch der Polizei melden, aber noch am gleichen Tag!
Habe in der letzten Zeit auch sehr danach gesucht und verglichen und verglichen... Die Sony alpha 57 halte ich für eine sehr gut Kamera.
Wenn die alte Raufaser eine zu raue Oberfläche hat und die neue vielleicht sogar etwas weniger struktruriert ist, dann könnte sich die alte Tapete durchdrücken. Das siehtman dann natürlich. Vielleicht sieht es ja auch ganz nett aus, wenn du statt zu tapezieren das entsprechenende Stück mit Rauhputz versiehst und dies bewußt in einer anderen Farbe streichst? Bloßes Überstreichen würdest du wahrscheinlich auch sehen, da man den Weißton nie genau hinbekommt.
wenn ein gültiger Mietvertrag bestand bzw. besteht, dann können sämtliche durch Nichteinhaltung des Vertrages entstandenen Kosten dem Vermieter der neuen Wohnung in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist die kritische Frage, ob du berechtigst warst, einen Untermieter bei dir aufzunehmen - das stünde dann in deinem Mietvertrag. Jedenfalls müsstest du erst einmal deinem Freund eine Rechnung über deine tatsächlich entstandenen Mehrkosten (zu ersehen z.B. aus der nächsten Mietkostennebenabrechnung) ausstellen. Diese Rechnung wiederum kann der Freund dann dem Vermieter gegenüber geltend machen. Gegebenfalls lassen sich auch zusätzliche Arbeitsstunden (beim Möbelraumen) ansetzen. Auch hier müsste aber erst eine Rechnung vorliegen. Über die Höhe müsste man sich z.B. beim Mieterbund informieren.
Frag´ihn einfach, wie du deine mündliche Mitarbeit noch verbessern könntest und ob er wohl so nett wäre, dir einige Male direkt nach dem Unterricht eine mündliche Mitarbeitsnote zu geben. Dann hättest du eine direkte Kontrolle und der Lehrer kann sich auch nicht mehr ´rausreden.
Das kann ich gut nachvollziehen! Die meisten Nachbarn um uns herum haben den Garten nach und nach so umgestaltet, dass der Rasenanteil immer größer wurde, sprich, der gesamte Garten wurde pflegeleichter. Die nötigen Arbeiten sollten also immer weniger werden. Vielleicht kann man ja auch gegen einen entsprechenden "Ernteanteil" Hilfen von Dritten in Anspruch nehmen. Kann man im Haus gegebenenfalls ein Zimmer vermieten? Als Miete kann man ja einen Anteil an der Hausarbeit vereinbaren. Vielleicht könnten ja auch mit Angehörigen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden?
freimachen bedeutet, eine passende Briefmarke drauf zu kleben und den Brief dann abzuschicken, du musst das aber nicht. Dann bezahlt der Empfänger das Porto.
Wenn wirklich notwendige Reparaturen am Haus gemacht werden müssen, kann man zweierlei machen. Zum einen kann man die Mietzahlung reduzieren - um wieviel müsste der Mieterbund z.B. sagen können - oder zum anderen kann man die Reparatur bei einer Firma in Auftrag geben und die Rechnung dann an den Vermieter weiterleiten. Dieses Vorgehen würde ich aber mit dem Anwalt abstimmen, denn das muss dem Vermieter, glaube ich, vorher angekündigt werden.
Du kannst z.B. mit dem Jugendamt telefonieren und denen die Situation erklären, die können dir da sicherlich weiterhelfen. Das könnte natürlich auch deine Mutter für dich erledigen, der Vater könnte z.B. ein Kontaktverbot zu dir bekommen, bis sich die Situation wieder etwas beruhigt hat. Vielleicht gibt es in deinem Wohnort auch so etwas wie psychologische Beratungsstellen, manchmal gibt es die auch speziell für Jugendliche oder Kinder. Du solltest dir das jedenfalls von deinem Vater nicht gefallen lassen und deine Meinung immer wieder deutlich kundtun. Du brauchst auf jeden Fall Hilfe von "außerhalb"!
Wenn du Bücher oder CD´s hast, die du verkaufen willst, kannst du das wahrscheinlich am ehesten auf Flohmärkten machen. Allerdings bekommst du dort auch für gute gebrauchte Bücher nicht mehr als 2 - 3 Euro pro Buch. Annonciere doch in einer Wochenzeitschrift, dass du privat sehr gut erhaltene Bücher preiswert abzugeben hast, da könntest du noch etwas mehr bei ´rausschlagen. Wenn du die im Internet verkaufen wolltest, hast du jeweils den Versand zu bewältigen und das wird dann für die Käufer auch nicht billiger. Davon würd´ich dann eher abraten.
Da hast du irgendetwas falsch verstanden mit den drei Jahren. Die Leute, die ein Jahr weniger haben, gehen direkt nach der Klasse 9 in die Oberstufe, durchlaufen diese dann aber auch , genau wie du, drei Jahre. Anders geht´s nicht. Du kämst also nach der 10. Klasse in die Einführungsstufe (entspricht Klasse 11) und dann machst du zwei Jahre die sogenannte Qualifikationsphase Q1 und Q2 (entspricht 12 und 13). Bei deinen Noten brauchst du keine Angst haben, die 11 zählt notenmäßig eh´nicht fürs Abi. Da kannst du erstmal sehen wie´s läuft und danach immer noch umentscheiden.