Hi, darf ein Lehrer die Note einer Arbeit um eine Notenstufe (z.B. von 1- auf 2-.) verschlechtern? Eigentlich zählt in der Arbeit doch die Leistung, und solche Sachen sollten doch in die mündliche Note einfließen, oder nicht?
Wie sieht das das theoretisch rechtlich aus? Klar sollte es schon "bestraft" werden, wenn man soetwas vergisst, aber das in die Note der Arbeit einfließen lassen sehe ich kritisch.
Danke :)