Schau mal bei Logomad.com. Ist eine Düsseldorfer Agentur und recht preisgünstig. Da hab ich meine beiden Firmenlogos her. Kosten ab ca. 89,00 €., Farbänderungen ca. 20,00 €, Neuentwürfe (Logo, Briefkopf, Visitenkarten) ab 350,00 € .

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Keine Chance. Da die Verwaltung dies scheinbar schon beschlossen hat sind baurechtliche Fragen schon geklärt. In diesem Fall gehen wirtschaftliche Interessen vor. Sonst dürfte ja nirgends mehr eine Gastronomie eröffnen wo Anwohner etwas dagegen haben. Ob Schlafzimmer oder nicht, bis 22:00 verwaltungsrechtlich völlig unbedenklich. Akzeptieren oder umziehen. Wie gesagt ist es ja ein Mischgebiet, also Wohn und Geschäftsviertel, daher gleiches Recht für alle.

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Der damalige Gesundheitspass ist heute eine einfache Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Kostet ca. 12-15 € und ist bei dem Gesundheitsamt zu machen (am besten vorher anrufen, die geben dir dann einen Termin). Die erzählen dir wie du deine Hände zu waschen hast und zeigen dir einen kurzen Film über Hygiene im Lebensmittelbereich. Einmal im Jahr musst Du zB. von deinem Arbeitgeber nachbelehrt werden, dann bleibt das Gesundheitszeugnis dein Leben lang gültig. Der Arbeitgeber (bin selber einer) muss die Kosten dafür nicht übernehmen, außer du bist in der Ausbildung.

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Kann Bejay2000 nur recht geben. Wer keine Ahnung über die Tätigkeiten eines Gastronoms hat und nicht weiß was es für ein Restaurant bedeutet wenn Gäste trotz Reservierung nicht erscheinen, sollte doch besser den Mund halten statt hier einen auf weltgewandt zu machen. @klarissaneugier: wenn du schon weltweit in so vielen Sterne Restaurants warst solltest Du hier mal ein paar aufzählen. Eine solche Gebühr wird nämlich in vielen hochklassigen Restaurants auch in Deutschland bereits erhoben. Und gerade im Ausland ist dies selbstverständlich. Und wir reden hier nicht von Hooters oder Pizza Hut.

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In der Metro bekommst du Muschel-, Schweinchen-, Fisch-, Tomaten- Steakknöpfe usw.

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Wenn Du sicher bist das Ihr alles richtig macht, soll heißen: Essen schmeckt, Preise stimmen, sauber, freundlicher Service, freundlich gestaltetes Lokal usw. dann heißt es Werbung, Werbung Werbung, und Geld zum durchhalten. Der Rest kommt mit dann mit der Zeit. Wenn Ihr keine Laufkundschaft habt müsst Ihr mindestens das Kapital haben um ein Jahr durchzuhalten und dabei ständig Werbung machen. Ihr müsst die Gäste einmal in Euren Laden bekommen und überzeugen, dann kommen sie auch wieder und machen Werbung für Euch. Nur wer geht zweimal im Monat in das selbe Restaurant. Das Geld sitzt nirgendswo mehr locker, die Konkurrenz in der Gastronomie ist überall groß. Sonderaktionen, Rabatte usw. locken immer ein paar neugierige an. Habe vor einem halben Jahr selbst mein zweites Lokal aufgemacht (allerdings in einer Gegend mit Saison) und mache momentan auch eine Durststrecke mit. Momentan verteilen wir laminierte Gästekarten mit 10% Rabatt bei Mindestverzehr über 20 € an die Haushalte. Schnitzeltag am Umsatz schwächsten Tag usw. Aber alle die bei uns waren, sind zufrieden aus dem Lokal gegangen und kommen zu Saisonbeginn auch wieder. Versucht Euch evtl. mit außer Haus Caterings/Partyservice über Wasser zu halten (vorausgesetzt Ihr müsst nicht all zu viel in Equipment z.B. Chafis, Bain Maries usw.) investieren. Wenn Ihr gut seit und einen langen Atem habt dann schafft Ihr es auch!

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Aber ganz sicher darf er das. @michi28. Ist dein Wasser zuhause umsonst? Auch ein Glas Wasser kostet Personalaufwand, Wasser für das spülen usw. Wenn ein Gast zu mir kommen würde und nur Wasser verzehrt würde und darf ich das natürlich auch berechnen. Wenn jemand mehr verzehrt oder Wasser für eine Tablette benötigt würde ich das aus Höflichkeit nicht berechnen. Du hast ja keine Ahnung was es für dreiste Gäste gibt. Das selbe gilt auch wenn jemand kein Gast ist und die Toilette benutzt. Auch das darf berechnet werden, hier wird Wasser Toilettenpapier & Handtuchpapier verbraucht. Und sauber gemacht werden muss ja auch noch.

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Auf einem Festival dürft Ihr in der Regel eh keine Tassen und Gläser verwenden (VStättVO). Wegen der Gefahr von Scherben und das sie als Wurfgeschosse verwendet werden. Würde mich wundern wenn das Ordnungsamt und der Veranstalter das zulassen. Eich ist bei Heißgetränken nicht vorgeschrieben.

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offene Lebensmittel sowie Wurst und Käse auch verpackt zwischen +2° - +7°C. Lernt man aber eigentlich bei der Lebensmittel- und HACCP Schulung. Da bekommt man auch den IHK Ratgeber "Was der Gastwirt wissen muss!".

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Hallo, bevor Ihr irgendwelche Gelder investiert solltet Ihr mit dem Bauordnungsamt einen vor Ort Termin ausmachen. Bei einer Scheune/Fachwerk (besteht meist aus viel Holz)könnten Euch starke Brandschutz- & Entfluchtungsauflagen (Feuermelder, Sprinkler, Notausgänge etc.)gemacht werden. Kommt u.a. auch darauf an welche Materialien verbaut sind, wo der Ausgang endet und vor allem für viel Personen Ihr das Gebäude zulassen wollt, bzw. wenn zugelassen bekommt. Ab 200 Personen könnte die Versammlungsstättenverordnung in Kraft treten. In diese (VStättVO für Euer Bundesland)und u.a. die BGV A1 könnt Ihr euch ja schon mal rein lesen. Zwecks der Bewirtung müsst Ihr Euch an die zuständige Lebensmittelkontrolle beim Gesundheitsamt wenden. MFG D.

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Behandelst Du einen Österreicher schlechter wenn er in Deutschland redet? Was willst du denn lernen " Österreicherrisch"??? Dann fang am besten mit bayrisch an da ist der Übergang nicht so schwer. Die Ösis sind ein nettes Völkchen und leben zu einem großen Teil von Tourismus. Du wirst nicht der erste sein der dort Hochdeutsch spricht und höchstwahrscheinlich auch nicht geteert und gefedert. Verbürgen will ich mich hierfür aber nicht. Ich hab da schon Sachen gehört.... Von allen Fragen hier war das bisher der größte Klops.... Trotzdem viel Spaß in Ösiland, fallst Du dich traust.

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Da du ja schon jahrelange Erfahrung hast musst du ja nur mal Deine Vorgesetzten fragen ;). Kenntnisse in BWL sind schon von Vorteil. Dann solltest Du Dich schon mal mit der Versammlungsstättenverordnung,und BG- Richtlinien auseinandersetzen und am besten auch etwas in dieser Richtung (Meister für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungskaufmann) gelernt haben. Sonst stehst Du nämlich schon mit einem Bein im Knast. Außerdem solltest als BL oder TL im Eventbereich in einer Disco oder Venue bereit sein ca. 16 Stunden am Tag, 6-7 Tage die Woche arbeiten. Freund, Freundin machen das selten mit (außer sie arbeiten als Gogo). Wenn Du zu all dem bereit bist, fehlt Dir noch eines: Vitamin B oder viel Geld um selbst eine Venue zu eröffnen. All die oben genannten Tätigkeiten sind eher Hilfsjobs (außer Security und dafür brauchst du eine Befähigungsnachweis der IHK) und haben mit dem was Du vor hast recht wenig zu tun. Also ziemlich naive Herangehensweise. Ich rate Dir studiere BWL und finanziere Dir dein Studium mit Jobs im Eventbereich. Wahrscheinlich verlierst du dann eh die Lust und freust Dich auf einen Bürojob mit 40 Stunden die Woche.

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Nein, Du brauchst die ADA (Ausbildereignungsprüfung) die Du bei der IHK ablegen kannst. Zudem musst Du Festangestellte des zukünftigen Ausbilderbetrieb, und mit den fachlichen Richtlinien von Restaurantfachkräften vertraut sein. Weiter hilft Dir da die IHK und deinem Bekannten wenn Mitglied die DEHOGA. Köche darf man nur als Koch oder Küchenmeister (hat die ADA schon abgelegt) ausbilden, nur die Fachkraft. Die Handwerksordnung hat hiermit nichts zu tun sondern gilt nur für Handwerksberufe unter denen keine Gastronomiebetriebe fallen sondern nur Berufe die Berufe die Mitglied in der Handwerkskammer sind (z.B. Maler, Maurer etc.) Ich bin in der Gastronomie selbstständig komme nicht vom Fach und darf nach der Ausbildereignungsprüfung die Restaurantfachkraft ausbilden.

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Mehr arbeiten um auf den gleichen Lohn zu kommen meinst Du?! Das ist eine Frage der Berechnung. Natürlich sollte eine gelernte Kraft etwas mehr als eine ungelernte Arbeitskraft bekommen. Auf jeden Fall müssen gelernte sowie ungelernte Kräfte nach Tariflohn bezahlt werden. In unserem Betrieb wird nach Leistung bezahlt. 7,50 bis 8,50 die Stunde zzgl. Trinkgeld was Du dann aber selbst versteuert werden musst. Der Tarif lag letztes Jahr bei 6,88 €. Auskunft erteilt dir Arbeitnehmer da aber die Gewerkschaft. Wenn Du nett fragst auch ohne Mitgliedschaft.

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