Hallo,

mein Tipp: gehe sofort zum D-Arzt und bestehe darauf, dass ein Eintrag in das Verbandbuch deines Arbeitgebers vorgenommen wird. Ansonsten sind deine Rechtsansprüche gegen die Berufsgenossenschaft dahin, wenn (in ein paar Jahren oder auch Wochen) dein Auge doch einen Schaden haben sollte.

Der Laserschutzbeauftragte in eurem Betrieb wird sicher nicht begeistert sein, wenn mit Lasern rumgespielt wird. Lass dir da was einfallen. Ist aber bei weitem nicht so wichtig, wie mit dem Arzt.

Ansonsten: Wird schon nichts passiert sein.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.