Die Lösung mit der Auerswald Telefonanlage gefällt mir!

Bin Auerswaldfachhändler und könnte auch andere Lösungen anbieten!

www.PC-und-Phone.de

MfG

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Es kommt wie immer auf die Feinheiten an! Grundsätzlich ja und grundsätzlich nein!

www.PC-und-Phone.de kann dir weiterhelfen!

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Hallo, ich will niemanden beleidigen, aber Mauli.. liegt falsch! Die kleinste Kabeleinheit ist nun mal 2x2 und die Telekom kommt je nach späteren evtl. Anforderungen mit entsprechender Größe ins Haus! Bei Zweidraht spricht man von Klingeldraht! Die Größe nach oben kann auch 50x100 Adern, oder größer sein!

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Hallo! Zuerst mal will ich hier eine Lanze für die Fachhändler brechen! Einer ist unter www.PC-und-Phone.de zu erreichen! Wer den Techniker der Telekom beauftragt, wird auch beim Auswechseln einer Glühlampe einen Ingeneur beauftragen! Man kann, wenn der Mitmieter oder Untermieter es will alle Anschlüsse teilen, mit mehr oder weniger Aufwand! Ob ISDN, DSL oder sonstwas!

Bei Fragen, den oben erwähnten Fachhändler, der für Euch Schulungen besucht und so gut wie alles weis, oder einen kennt der alles weis, einfach mal kontaktieren.

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Hallo! Ich konnte bisher nicht die optimale Antwort lesen, deshalb: Man kann so viele Telefonanschlüsse legen lassen wie man will! Vorrausgesetz, die Kapazität des Hauseingangskabels, ursprünglich von der Telekom verlegt (als Netzbetreiber verpflichtet) schafft das. Macht natürlich keinen großen Sinn 5 verschiedene Anbieter auf einen Hausanschluß zu schalten. Aber 2 ist nachvollziehbar, wenn z.B. wie bei uns selbst die Telekom immer die Geschäftsleitungen bedient und ein anderer Anbieter die günstigen Verbindungen und Internet, die ja weitaus billiger sind als bei der Telekom. Bei 2. und 3. Anbietern ist man sich nicht immer sicher, ob man Geschäftsrufnummern immer behält, wenn die Pleite gehen! Die beiden Anbieter aber gleichzeitig mit einem oder mehreren Telefonen zu benutzen kann nur über eine Telefonanlage gehen! Machbar ist das aber selbstverständlich!

Mehr unter www.PC-und-Phone.de übers Kontaktfeld anfragen. MfG J.A.

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Hallo!

Ich finde es immer toll sich mit Halbwissen über andere zu stellen! Für jemanden der diese Frage hat, ist für jeden Außenstehenden der ein bischen Ahnung hat klar, das er den Wandler wohl nicht kennt! Man sollte immer freundlich und aufrichtig Angaben machen, oder sich zurückhalten! Wenn jemand dazu Fragen hat, dann kann er über www.PC-und-Phone.de diese stellen, und nicht in so einem Forum, wo man auch Dummen ausgesetzt ist.

Ein Serviceleister

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PDF anklicken, Strg + a dann Strg + c, dann in Word einfügen mit Strg + V, ausfüllen und dann mit einem PDF Programm gekauft umwandeln von Word in PDF oder per e-Mail versenden.

Gruß www.PC-und-Phone.de

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Selbstverständlich darf er 1. von 50 Gründen: weisungsbefugnis während der Arbeitszeit, 2. von 50 z.B. Ex-Schutz in gefährdeten Bereichen 3. von 50 Betriebsgeheimnis bewahren usw. usw.

Gruß www.PC-und-Phone.de

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Grundsätzlich ist niemand zu einem Schritt verpflichtet, außer Vollstreckungsbehörden, Polizei, Zoll etc. Der AG wäre dumm wenn er den nicht kündigt, weil er eine Gefahr für die Arbeitssicherheit ist. Er muß Ihn auf jeden Fall je nachdem aus dem Arbeitsprozess bis er kleen ist entfernen. Wer Drogen nimmt, sollte sich mal untersuchen lassen! Der hat nämlich andere Probleme. Die einzige Droge die legal ist ist der Höhepunkt beim Sex. Alkohol in Maßen nicht im Maßkrug kann ,man eigentlich auch gut händeln.

Gruß www.PC-und-Phone.de

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Alle antworten sind soweit OK, Zusatzinfo: Man kann mit ISOPROPANOL auch Isopropylalkohol in der Apotheke erhältlich klebereste und auch anderen Schmutz entfernen.
Niemals aber auf Plexiglas oder durchsichtigem Plastickglas verwenden, wird dann blind. Kann aber auf allen anderen Flächen verwendet werden.

Kein Nagellackentferner, weil der Lacke angreift und ACETON enthällt.

Gruß www.PC-und-Phone.de

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Gibt eine ganz einfache Ordnung! Wer von jemandem Geld bekommt, muß ihm auf verlangen ein Quittung geben. Gerwerbliche, müssen eine Rechnung schreiben und damit ausstellen siehe BGB Wenn in den AGB´s siehe Mobilfunkanbieter steht, das das nur Online geht, ist das im Moment rechtlich so. Man muss dann bei verlangen von Papierrechnung sogar meist 2,50 euro zahlen. Wenn wie hier keine Online-rechnung zu bekommen ist, dann müssen die eine Papierrechnung kostenfrei ausstellen. Das ist Gesetz! Man könnte die verklagen und oder mit dem Finanzamt drohen, Stichwort Steuergefährdung, weil wer keine Rechnung schreibt, verbirgt was. Gruß www.PC-und-Phone.de

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Am Heck eines jeden Kraftfahrzeuges gibt es Wirbelschleppen, die das von den Rädern aufgewirbelte wasser und Dreck am ganzen Heck verteilen. Je größer der PKW oder Bus LKW etc, desto mehr wird ver-und aufgewirbelt.

Gruß www.PC-und-Phone.de

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Natürlich, wenn die Messung nicht nur für eine Spur eingepegelt ist, dann wird der schnellere Körper angezeigt. Foto anfordern und schauen, was ein Rechtsanwalt sagt!

Gruß www.PC-und-Phone.de

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Grundsätzlich ist es erlaubt eine Mail weiter zu leiten! Es sei denn man widerspricht in der Mail einer Weiterleitung und oder es handelt sich um Urheberrechte. Denunzierungen bei der Weiterleitung oder die dem Zweck der Denunzierung dienen sind ein Straftatbestand und verboten.

Mehr Info unter www.PC-und-Phone.de, übers Kontaktfeld. Keine Rechtsberatung

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Ich weis es nicht ganz genau, aber schwarz soll für die Erde sein, rot für das vergossene Blut und gold für das bestreben nach "Reichtum" bzw. ausreichendem bestrebtem Einkommen

Hilfestellung unter www.pc-und-phone.de und dort im Kontaktfeld, keine Rechtsberatung

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