Es wurde noch gar kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Du bist noch Minderjährig (106,2 BGB) und deswegen bedürfen Verträge mit dir der Genehmigung deiner Eltern. Mach aber solchen Mist nicht mehr. Eventuell kannst du aber in größere Schwierigkeiten kommen, wenn herauskommt dass du falschen Daten angegeben hast. Zahl die 60€ einfach und lass es dir eine Lehre sein.

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Wenn der Fall so ist wie geschildert kann St du bestimmt dagegen vorgehen. Fraglich ist nur, ob die die Pflicht haben, das Tonband herauszugeben. Darüber hinaus bekommst du in einem Strafprozess kein Geld. Der Angeklagte bekommt eine Strafe die dann an den Staat geht.

Wenn du in einem Zivilprozess zum Beispiel auf Schadensersatz klagst, etwa weil du mehr Schmerzen oder Schäden erlitten hast, dadurch dass der Krankenwagen nicht kam, sind diese Schäden aus 253 II wohl nach 823 BGB ersetzbar.

Wende dich an einen Anwalt. Sei dir aber bewusst, dass wenn das Verfahren nicht zu deinen Gunsten ausgeht, du dadurch hohe Kosten hast.

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Mhm ich würde es nicht machen. Bakterien lieben Feuchtigkeit und wenn du die Wunde dann feucht hast lädst du sie förmlich ein. Ich hab nach meiner Knie-OP einfach immer das operierte Bein an das Ende der Badewanne gelehnt und im liegen/sitzen geduscht.

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Ich glaube ich hätte ihn auch nicht angegriffen, da er mit einem Messer bewaffnet war. Jedoch würde ich ihm, falls er sich nochmal so benimmt, mittels deiner Erfahrung im Kampfsport in einer sehr missliche Lage bringen, ihm leichten Schmerz zeigen, ihm aber sagen, dass dieser noch sehr viel schlimmer ausfallen kann, falls er sein Verhalten nicht ändert.

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Ich würde sagen das entspricht der Definition ziemlich

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Nein.

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