Ich vermute, etwas über 100 € wären anrechnungsfrei. Jedenfalls darf diese Summe dazu verdient werden. Und dieses Geld würde ich regelmäßig vom Konto holen.

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Ich denke, Du darfst in der Küche arbeiten. Die Hygieneregeln besagen, dass Du bei ansteckenden (Haut)-Krankheiten selbstverständlich nichts in der Küche zu suchen hast. Offene Wunden sind abzudecken. Ziehe eventuell Gummihandschuhe an, aber generell darfst Du in der Küche arbeiten.

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Rede mit Deiner Tochter. Und immerhin, sie nutzt Kondome. Sei nicht entsetzt, sie weiß Bescheid.

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So ging es mir auch, ich meine die Angst prinzipiell vor einem Zahnarzt. Als es gar nicht mehr ging, dann war ich bei einem Zahnarzt. Durch einen Umzug hatte ich als Angstpatient meinen ehemaligen Zahnarzt nicht mehr. Mein neuer Zahnarzt war sachlich und er "schimpfte" auch nicht mit mir. Er versucht, das Beste aus meinem "Steinbruch" zu machen.

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Bitte nehme meine Antwort nur die als Laien an. Skalre wirken am Besten alleine und ich kenne jemanden, der hat nur diese Fische im Aquarium. . Und die Antennenwelse, wenn sie größer sind, fressen auch mal gerne Jungfische.

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Ich würde vorsichtshalber die Meinung von einem weiteren Arzt einholen.

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Unstimmigkeit bei Übergang von Hartz 4 auf Sozialhilfe/Rente (Erwerbsunfähigkeit)

Guten Tag,

ich möchte kurz meinen Fall schildern und das Problem das aktuell dabei besteht: Ich bin männlich, 32 Jahre alt und leide seit über 10 Jahren unter psychischer Erkrankung wodurch ich mittlerweile auch laut Amtsarzt von der ARGE auf dem Arbeitsmarkt nur weniger als 3 Stunden erwerbsfähig bin.

Denn bisher war ich noch bei der ARGE (Jobcenter) angemeldet und habe von dort auch meinen Lebensunterhalt erhalten, obwohl ich von meiner Psychologin eigentlich schon seit Ende 2010 krank geschrieben werde.

Die ARGE (Jobcenter) hat aber erst jetzt nachdem deren Amtsarzt das mit den unter 3 Stunden offiziell festgestellt hat geschrieben ich solle nun Sozialhilfe beim Landratsamt beantragen. Dies habe ich auch getan, allerdings Grundsicherung (§§41 ff. SGB XII) und mir wurde nun mitgeteilt dass hier für mich aber "Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gem. §§ 27 SGB XII" in Frage kommen würde und dazu würden noch Unterlagen benötigt.

Diese Unterlagen werde ich natürlich jetzt nachreichen.

Allerdings ist das Problem welches ich jetzt habe dass das Jobcenter mir mittlerweile keinen Lebensunterhalt mehr überweist und das einfach damit begründet dass ich ja nicht mehr erwerbsfähig bin und sie damit ja nicht mehr zuständig sind.

Jedoch bekomme ich ja noch keineswegs von dieser anderen Stelle die "Leistungen zur Hilfe des Lebensunterhaltens". Das Landratsamt schreibt zudem es sei beim zuständigen Rententräger angehalten ein Ersuchen zur Feststellung meiner Erwerbsunfähigkeit einzureichen.

Ist es denn nicht so dass bis zur Entscheidung über den neuen Antrag (Rententräger/Landratsamt) das Jobcenter weiterhin verpflichtet ist mir den Lebensunterhalt zu zahlen? Wie sonst sollte ich denn diesen aktuell bestreiten?

Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.

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Dann müsste erst mal das Sozialamt in "Vorkasse" gehen. Mit Deinem Bescheid dürfte es auch keine Probleme geben.

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Im Zweifelsfall und bei starken Schmerzen würde ich eher zu einem Arztbesuch tendieren.

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So etwas ähnlich hatte ich im Bekanntenkreis. Dann bekommen Dein Kind und das Kind aus der anderen Beziehung das Geld, was nach dem Selbstbehalt übrig bleibt je zur Hälfte.

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Ich nenne es mal Symphatie. Wir haben an meiner Arbeitsstelle auch Praktikanten. Und ich bin besonders zu ihnen besonders nett.

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Ob es noch aktuell ist weiß ich nicht, auch nicht die aktuellen Grenzen für das Kleingewerbe.

Auf jedem Fall musst Du die Einnahmen und die Ausgaben aufzeichen und natürlich belegen.

Vielleicht gibt es dafür auch eine Software?

Jedenfalls nimmst Du ein Buch und gibst jeden Beleg eine Nummer. Beispiel: Erster Beleg "1". Dann schreibst Du ins Buch unter dem Beleg 1 "Wareneingang". Ich kaufe etwas von Dir: Beleg "2". Einnahme 15 €.

Wenn Du noch fragen hast, frage mich persönlich.

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Das klingt für mich echt seltsam. Klar, der Sohn/Tochter möchte auch Tierarzt werden und sie sollen mal schauen, was die tägliche Arbeit ist - ok. Oder auch ein Praktikant der als Helfer in diesen Beruf einsteigen will könnte ich akzeptieren. Aber ansonsten? Ich finde keine plausiblen Gründe dafür.

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Ich denke, nach zwei Wochen würden eine Rose und ein persönlich geschriebener Liebesbrief reichen. Und wenn Du magst, das Schoko-Herz darf auch dabei sein.

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Gehe zu Deinem Hausarzt. Ich habe keinerlei medizinische Erfahrung, deshalb kannst Du keinen kompetenten Rat erwarten. Und ich vermute, so geht es fast jedem User hier. Und soll ich jetzt schreiben: "Bei mir war es so und so?" Und beim Nächsten war es etwas ganz anderes? Für mich klingt es nach einer Entzündung.

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Fakt ist: es war eine "Schwarzfahrt". Aber ihr hattet einen gültigen Fahrschein. Schreibt einfach formlos die DB an und schildert diesen Sachverhalt so, wie Du hier. Vielleicht sehen sie von dem Bußgeld ab.

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Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Aber vielleicht wäre es an der Zeit sich neue Freunde zu suchen?

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