Bundeskleingartengesetz

Im Falle der Kündigung nach den genannten Sonderfällen durch den Verpächter hat der Pächter einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung (§ 11 BKleingG) für Anpflanzungen und Laube.


http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskleingartengesetz

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