Das eine ist, dass alles über die Betreuerin läuft. Sie muss im Prinzip bei allem zustimmen.
Soweit alles in einem angemessenem Rahmen läuft habt ihr keine Handhabe.
Aber :
Kümmert sich die Betreuerin nicht ausreichend, könnt Ihr Euch an eine übergeordnete Stelle wenden. (Betreuungsbehörde)
Das scheint wohl der Fall zu sein, da die Mutter ja wohl Wahnvorstellungen hat "....klauen..."
Manchmal hilft es auch noch mal schriftlich der Betreuerin mitzuteilen, dass die zu Betreuende instabil...... ist (möglichst konkret und alle ernsten Punkte angeben und die Zielsetzung z.B. bessere Medikamentöse Einstellung) und wenn nichts geschieht Ihr Euch an die übergeordnete Stelle wenden müsst, da so kein Familienleben mehr möglich ist, Ihr Angst habt, daß sie eine Gefahr für sich selbst und Euch ist.
Der Betreuerin 14 Tage Zeit zum handeln lassen und dann aggieren, ggf einen Anwalt hinzuziehen.
(Es gibt ettliche Anwälte die auch Betreuer sind)
Mir scheint, dass Deine Mutter medikamentös der Zeit nicht gut eingestellt ist (soweit ich das anhand der Beschreibung überhaupt beurteilen kann)
Das ist bei diesem Krankheitsbild auch eine Wissenschaft für sich. Daher würde ein Klinikaufenthalt durchaus Sinn machen.
Nimmt Sie Ihre Medikamente nicht oder das Zuhause verwahrlost, ist sie definitiv überfordert und benötigt intensivere Unterstützung / Betreuung und wäre in einem Wohnheim besser aufgehoben.
Falls Gefahr in Verzug ist durch Fremd- oder Selbstgefährdendes Verhalten könnt ihr ohne Probleme den Notarzt rufen.