Meiner Erfahrung nach bezahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Anwalt, Gutachter, Abschleppkosten, Verschrottungskosten, Leihwagen usw.

Die Beiträge für den ADAC- Schutz des Geschädigten muss der natürlich selber tragen. Aber vielleicht habe ich die Fragestellung auch falsch verstanden?

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Wie reagiert die Hausratversicherung, wenn der Hahn nicht zugedreht ist?

Wir sind in den Urlaub gefahren, haben aber jemanden, der in dieser Zeit in unserer Wohnung wohnt.

Unsere Waschmaschine hat einen Aquastop, es tropfte aus dem Anschluss zwischen Wasserhahn und Schlauch. Da sich dieser Anschluss hinter der Maschine befindet, habe ich das nicht bemerkt.

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Hallo Zappzappzapp,

danke für die ausführliche Antwort.

Du hast Recht, die Nachweise, ob das Geld damals gezahlt wurde, oder eben nicht, müssen die "Anderen" erbringen. Ich habe einen Brief mit dieser Aufforderung abgeschickt und werde eine Antwort abwarten.

Sollten die sich nicht mehr melden, hat sich diese Sache hoffentlich erledigt. Ansonsten werde ich einen der Anwälte einschalten.

Ich habe das Grundstück und alles Dazugehörige inzwischen meinen Kindern überschrieben. Ich möchte diese Geschichte gerne geklärt haben, bevor ich mal nicht mehr bin, damit ich meinen Kindern nicht so eine "schwelende" Sache hinterlasse.

Mich würde interessieren, ob ich die Möglichkeit habe, einen "Auszahlungsbeleg", in welcher Form auch immer, irgendwoher zu erhalten.

Nochmals vielen Dank.....

Mfg

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Ich habe immer gleich in der ersten Woche der Ferien alle Schulsachen für das neue Schuljahr besorgt und fertig gemacht (beschriftet/mit Umschlägen versehen/eingepackt). Somit hatte ich den Kopf in den Ferien frei. Einen respektvollen Umgang mit Lehrern, Betreuern und Mitschülern pflegen.  

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Könnte sein, dass du Pech hast, denn es gibt auch Leute, die einfach nur Konzertkarten sammeln, auch *gebrauchte*.

Wieviel Zeit hast du noch bis zum Anfang des Konzerts?

Kannst eventuell versuchen, dein Angebot zurück zu ziehen. Das würde ich aber erst mal mit Ebay- Kundencenter absprechen. Da kann man auch anrufen.

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...vielleicht dein *Vorstellung* überdenken?

Ein optisch attraktiver Mensch ist nicht immer ein guter Freund oder Partner!

Zuerst einmal solltest du im Deutschunterricht besser aufpassen oder für so einen Beitrag den Duden zur Hilfe nehmen! 

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Sorry Maxi, aber wenn du mir in der gleichen Ausdrucksweise oder noch schlimmer dieser Rechtschreibung schreiben würdest, hätte ich wahrscheinlich auch keinen Termin für dich frei.

Vielleicht liege ich aber auch falsch und sie möchte momentan einfach keine Beziehung?

Mach dich für eine Weile *rar* oder *unsichtbar*, also zeige dein Interesse nicht so offen! Wenn sie auch an dir Interesse hat, dann  versucht sie schon, mit dir in Kontakt zu kommen.

Aber Achtung, ein *NEIN*, auch wenn es nicht direkt ausgesprochen wurde heißt auch *NEIN*!

Du kannst nichts erzwingen.

Sollte sie sich dir nicht zuwenden, lass die Finger von ihr, bevor es noch peinlich für dich wird.

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Ich würde den Anfang schon umformulieren

...Sehr gehrter Herrxxx,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail...... (ICH-Anfänge sind immer *komisch*)

Aber deine Frage war das Ende der Bewerbung. Was hältst du davon:

*.....und danach vielleicht eine Ausbildung in diesem Beruf für mich in Frage käme.*

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Da du als 16jähriger  ein Erwachsenen-Ticket kaufen musst, kannst du es online normalerweise auch ausdrucken.                                                                          Ein Problem könnte sein, dass du als 16 jähriger noch keine VISA- Card hast. Die brauchst du, meines Wissens nach bei der Onlinefahrkarte. 

Alleine mit der Bahn fahren dürfen auch Kinder mit der entsprechenden Fahrkarte.                                                                              Dem steht eventuell nur der Entwicklungsstand des Kindes und das Verantwortungsgefühl der Erziehungsberechtigten entgegen.

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Mit 16 "erwachsen" Deutsche Bahn

Hallihallo:) Ich muss die Frage einfach stellen, da ich sonst glaube nicht schlafen kann

Ich musste heute mit dem Zug fahren und habe mir wie immer eine Kinderkarte am Automaten gezogen. Auf der Rückfahrt kam der Prüfer und fragte mich nach meinem Alter usw. Aufjedenfall hätte ich eine erwachsenen Karte ziehen müssen, doch ich dachte, da ich ja Schülerin bin, ich gehöre noch zu Kind. Der Mann hat mir dann mit einer Anzeige gedroht und wir müssen 40€ wegen "Schwarzfahren" bezahlen. Aber ich bin doch nicht schwarzgefahren!! Ich habe ein Ticket gezogen, wenn man schwarz fährt, zieht man gar kein Ticket!

Da der mir ganz schön Angst gemacht hat mit der Anzeige, habe ich dann nicht versucht zu diskutieren und mir ist auch nichts eingefallen, da ich wirklich geschockt war!

Wir haben immer, als wir letztes Jahr einmal in die Woche in die Berufschule gefahren sind, Kinder Tickets gekauft, da unsere Lehrer das auch gesagt hatten. Und da hat auch nie ein Kontrolleur was gesagt!

Bei der Bahn steht auch das dass was mit Kulanz zu tun hat. Der hatte wohl keine! Aber warum?

Als meine Eltern mich dann vom Bahnhof abgeholt haben, bin ich auch sofort in Tränen ausgebrochen.

Wir haben schon ein Formular bei der Bahn ausgefüllt, da meine Eltern nicht bereit sind das zu zahlen. Und müssen da jetzt auf Antwort warten.

Ich frage mich einfach warum kann die Bahn ein anderes Alter für "Erwachsen" festlegen, als dass was im Deutschen Gesetz steht?

Wäre ich mit 16 erwachsen, wie die Bahn es vorsieht, würde ich nicht mit dem Zug sondern mit dem Auto fahren!

Und warum, wenn man eine bahnkarte bei der Schule beantragt ist die dann für Schüler und kostet wie Kind?

Und habt ihr vielleicht schonmal die selbe Situation erlebt? Was habt ihr dann gemacht?

Liebe Grüße:)

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Die Tarife der Bahn richten sich nach 3 Altersgruppen.

Bis 1Tag vor deinem 6ten Geburtstag fährst du in Begleitung umsonst.

Von deinem 6. Geburtstag an bis einen Tag vor deinem 15. Geburtstag zählst du als *Kind*.

Von deinem 15. Geburtstag an zählst du laut Tarif der DB als erwachsen, bist also Vollzahler.

Steht sowohl im Internet, falls du online buchst, als auch an jedem Automaten. ....und das sogar während des Buchungsvorganges!

Wenn du deine *Schwarzfahrt* der Bahn gegenüber mit vorherigen *Schwarzfahrten* begründest, könnte das nach hinten losgehen! Dann zählst du nämlich als Wiederholungstäter! 

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