Zu überlegen bzw. abzuwägen wäre, ob in diesem Fall eine private Pflegeversicherung nicht sinnvoller und kostengünster wäre.

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Das hat seinen Sinn. Und zwar:

Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Wenn Du Deiner Pflicht nachgekommen bist und ein anderer fällt dennoch, dann liegt die Ursache an seinem Verhalten (schlechtes Schuhwerk, Unachtsamkeit usw.). Warum soll dann Deine Versicherung bezahlen und damit die Schadenquote auf alle Deine Mitversicherten und Dich umgelegt werden in der Kalkulation, wenn Dich keine Schuld trifft? Darüber hinaus hat Deine Haftpflichtversicherung die Pflicht, unberechtigte Schadensforderungen von Dir abzuhalten. Also ist der Grad der Scherereien recht gering. Lediglich eine Meldung an den Versicherer mit der Angabe, dass Dich keine Schuld trifft und Du den Nachweis erbringst, dass Du Deinen Pflichten nachgekommen bist - das genügt in aller Regel. Noch einfacher, geb dem Geschädigten Deine Versicherungsnummer und die Anschrift des Versicherten. Soll er die Meldung machen. Die Versicherung kommt dann automatisch auf Dich zu und bittet Dich um eine Stellungnahme.

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Die Antwort von aundo ist nur teilweise richtig. Versichert ist zunächst nur die einzige Person. Da es sich in der KFZ-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt, wird ein KH-Schaden auch dann bezahlt, wenn ein anderer gefahren ist. Die Versicherung wird dann jedoch rückwirkend, spätestens ab diesem Zeitpunkt in der Prämie auch sonstige Fahrer berücksichtigen. Möglicherweise verlangt sie auch eine Strafe oder gar den ganzen Aufwand für den Schaden. Im Bereich der Kasko ist sie von der Leistungspflicht entbunden, kann also die Zahlung verweigern. Ausgenommen, auch in der KH, sind die Fahrten von z.B. Werkstattangehörigen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. D.h., dass während eines Werkstattaufenthalts die Versicherung ohne Folgen für die Prämie leistet, wenn ein Werkstattangehöriger einen Schaden verursacht. Wenn bei Notfallsituationen ein anderer fährt (Trunkenheit ist kein Notfall!), lassen die meisten Versicherer auch mit sich reden.

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Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versandt haben, lässt sich auch heute noch feststellen, wann sie der Versicherung zugegangen ist. Genaue Infos zur Sendungsverfolgung gibt es auf den Webseiten von dhl bzw. der Deutschen Post. Dies gilt auch für sogenannte Einwurfeinschreiben. Alles andere ist Spekulation und nicht wirklich hilfreich.

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Nein! Den Schaden immer erst der Versicherung melden und sich das o.k. holen, dass repariert werden darf. In Deinem Falle wirst Du die Freigabe sehr wahrscheinlich sofort am Telefon bekommen. Lass Dir dann die Schadensnummer geben.

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Das wichtigste ist, dass der Versicherungsfall unverzüglich gemeldet wird, damit die Versicherung im Zweifelsfalle die Möglichkeit hat, weitere Untersuchungen durchführen zu lassen, bevor der Versicherte bestattet ist. Die telefonische Meldung unter Angabe der Versicherungsnummer genügt. Die Zahlung erfolgt an den Berechtigten innerhalb kurzer Zeit (ca. 2 Wochen), sofern dieser in der Police als Empfangsberechtigter genannt ist. Ansonsten nach gesetzlicher Erbfolge und nach Vorlage des Erbscheins.

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Wenn der Hauptwohnsitz bei der Mutter abgemeldet wird, dann ist zunächst das allerwichtigste eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kostet für Single ca. 60 - 70 Euro pro Jahr. Wenn Du dann eine Arbeitsstelle hast, bist Du wahrscheinlich aufgrund der Höhe des Einkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Also macht es Sinn sich schon jetzt darum zu kümmern, welche GKV die richtige ist, damit die eigenen Bedürfnisse (Heilpraktiver, sonstige freiwillige Leistungen) abgedeckt werden. Die Beitragssätze sind für alle GKVen gleich. In der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bist Du ebenfalls pflichtversichert. Die Anmeldung bei der jeweiligen Versicherungsart übernimmt der Arbeitgeber. Du musst Dich lediglich darum kümmern, dass Du eine Rentenversicherungsnummer erhältst. Auch brauchst Du eine Lohnsteuerkarte, die Du beim Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt Deiner Gemeinde bekommst. Das kannst Du in einem Rutsch mit der Anmeldung bei Deiner jetzigen Zweitwohnsitzgemeinde erledigen, wenn Du Dich dort mit Hauptwohnsitz anmeldest. Was eine private Hausratversicherung anbetrifft, solltest Du den Wert Deines Hausrats (Möbel, Inhalt in den Schränken, Elektrogeräte usw.) zum Neuwert einmal ermitteln. Wenn Du dann noch einen Zuschlag von etwa 10% machst, hast Du die Versicherungssumme für Deinen Hausrat. Dieser ist wahrscheinlich geringer als der über die Quadratmeterzahl Deiner Wohnung ermittelte. Auf den Unterversicherungsverzicht kannst Du getrost verzichten. Eine Unfallversicherung ist ebenfalls anzuraten, da Du über die Berufsgenossenschaft lediglich auf dem Weg zur und von und während der Arbeit versichert bist, nicht jedoch z.B. in der Mittagspause. Die private Unfallversicherung deckt 24 Stunden an 7 Tagen ab. Ganz wichtig ist jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei solltest Du darau achten, dass Du bei bestimmten Ereignissen, die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung immer wieder erhöhen kannst. Außerdem rate ich Dir, eine Dynamik zu vereinbaren, die Du ggfs. auch bis zu 2 mal nacheinander aussetzen kannst, bevor Du sie wieder einmal annehmen solltest, damit Dir das Recht auf dynamische Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung erhalten bleibt. Ob Du noch eine Kranken-Zusatzversicherung haben möchtest, liegt an Deinen Bedürfnissen bzw. Ansprüchen. Die von den GKVen angebotenen Zusatzversicherungen sind nicht unbedingt optimal. Schau Dich lieber am freien Markt um. Außerdem sind sie günstiger, je jünger Du beim Abschluss bist. Wenn Du detailliertere Auskünfte haben möchtest, kannst Du mir gerne eine E-Mail schreiben.

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Wenn der Opa Versicherungsnehmer ist, dann ist er zur Zahlung verpflichtet bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit. Vergisst er zu kündigen, verlängert sich seine Zahlungspflicht entsprechend. Sie haben sehr wahrscheinlich nur als Erziehungsberechtigter mit unterschrieben. Der Opa kann sich nicht so einfach aus seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer stehlen. Davon abgesehen, bleibt ihr Kind auch weiterhin sein Enkel.

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Der Versicherungsnehmer muss die Kündigung unterschreiben und da der Sohn volljährig ist auch die versicherte Person, also der Sohn. Ist die versicherte Person noch nicht volljährig, müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben, bei Alleinerziehungsrecht muss dies entsprechend nachgewiesen werden.

Die beschreibene Situation hätte sich verhindern lassen, wenn der Sohn bei Erreichen der Volljährigkeit in die Versicherungsnehmerrolle gegangen wäre.

Entsprechende Gesetzesteile sind den Versicherungsbedingungen bzw. dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen.

Wenn die Versicherungspflicht in der GKV nachgewiesen wird, muss das VU die Beiträge rückerstatten. Eigentlich hätte der Nachweis, dass die Versicherungspflicht in der GKV eingetreten ist, genügt.

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Was die Pfändung betrifft, hat DerHans schon alles gesagt. Bezüglich der Nichtzahlung eines Schadens ist darauf hinzuweisen, dass die Versicherung verpflichtet ist, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Deshalb wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass der Schädiger keine Anerkennung des Schadens vornehmen soll. Oder gar selbst regulieren und dann erst der Versicherung melden in der Annahme, dass diese dann den Schaden begleicht. Der Hinweis, dass man den verursachten Schaden ohne Anerkennung seiner Versicherung meldet genügt vollkommen.

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Wennn die Privathaftpflicht der Freundin Gefälligkeitshandlungen mit absichert (meistens bis 2.500 Euro), dann bezahlt diese den Schaden. Also, in den "Besonderen Versicherungsbedingungen" nachlesen, ob Gefälligkeitshandlungen einbezogen sind. Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" schließen Gefälligkeitshandlungen aus. Eine Besserstellung der Versicherten ist jederzeit möglich. Deshalb die "Besonderen Versicherungsbedingungen", die von Versicherung zu Versicherung abweichen.

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Eine Umstellung auf monatliche Zahlweise beider Versicherungen hätte wahrscheinlich geholfen. Kostet zwar 7% mehr, ist aber in dieser Situation immer noch günstiger als die Abwicklung jetzt über ein Inkassobüro. Evtl. lässt sich die Versicherung darauf ein, die bereits bezahlte und die noch fällige rückwirkend umzustellen und die bereits bezahlte Prämie der ersten entsprechend auf die zweite anzurechnen. Dazu genügt jedoch keine Mail, sondern ein persönliches (Telefon-)Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern.

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Sie können nur dann in die Familienversicherung wechseln, wenn sie kein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit haben und kein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit haben, das über 350 Euro pro Monat liegt oder für das sie mehr wie 15 Stunden pro Woche aufwenden. Ansonsten sind Sie selbst versicherungspflichtig - je nach Einkommen bzw. persönlicher Situation müssen Sie in die GKV als Pflicht- oder freiwilliges Mitglied oder können in die PKV wechseln. Eine Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft ist immer unter Einhaltung der Fristen notwendig.

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Znächst müssen Sie sich darüber klar werden, welche Leistungen im Krankheitsfall für Sie wichtig und welche nicht so wichtig sind. Der Preis ist eine Sache, die Leistung und die Wertigkeit die andere. Billig ist nicht gleich preiswert. Einer der Vorteile der Privatversicherung liegt darin, dass ein Leistungsumfang vereinbart wird, der weder von der Politik noch von der Versicherung einseitig geändert werden kann. Der Nachteil liegt darin, dass man erst einmal mit sich selbst ins Reine kommen muss über den Anspruch, den man hat. Zurück in die PKV ist nicht notwendig, da alle PKVen einen der GKV vergleichbaren Basistarif anbieten müssen, der auch bei allen PKVen gleich teuer/billig ist. Die Beiträge im Basistarif liegen dann auf Höhe der GKVen.

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Ihr Ansprechpartner ist in jedem Fall der Händler, nicht die Versicherung. Ich rate, einen Anwalt hinzuzuziehen, der zunächt möglicherweise außergerichtlich einen Vergleich suchen wird.

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Vom Wechsel in eine der kleine GKVen ist abzuraten. Wenn diese, wie bei einer IKK bereits passiert, mit wenigen und sehr teuren Mitgliedern durch hohe Krankheitskosten belastet werden, werden sie insolvent und müssen fusionieren. Zusatzbeiträge wird über kurz oder lang jede der GKVen benötigen. Wichtig ist erst einmal, welche Leistungen Sie benötigen bzw. welche Leistungen sie unbedingt haben möchten (z.B. Alternative Heilmethoden, besondere Programme für chronisch Kranke, usw.). Dies ist wichtiger, als 8 Euro Beitrag mehr oder weniger im Monat.

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