Also grundsätzlich hast du bei einer Erstausbildung Anspruch auf BAB (Berufsausbilduingsbeihilfe), ob und die Höhe hängt allerdings von dem Einkommen der Eltern ab. Dazu gibt es auch eine Berechnungshilfe im Internet. Den Antrag kannst du entweder bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen oder auch unter der Hotline 0800 4 5555 00.

Beim Jobcenter kannst du versuchen die Erstaustattung zu bekommen, also eine gewisse Höhe an Kosten, um dir die Möbel kaufen zu können, dafür musst du dich aber sozusagen finanziell komplett "ausziehen" und deine Eltern wohl auch.

Sollte das BAB abgelehnt werden, warum auch immer, kannst du einen Antrag auf KdU-Zuschuss (KdU= Kosten der Unterkunft) beim örtlichen Jobcenter beantragen. Allerdings wird das bei uns gar nicht erst geprüft, wenn das BAB wegen zu hohen Einkommen der Eltern abgelehnt wird, denn grundsätzlich haben bis 25 deine Eltern eine Unterhaltspflicht.

Zu deinem normalen "Gehalt" bekommst du ja auch noch Kindergeld. Dies wird wahrscheinlich momentan an deine Eltern gezahlt, ich würde mal mit Ihnen reden, dass sie dir dann die 184 Euro überweisen. Du kannst auch bei der zuständigen Familienkasse beantragen, dass es auf dein Konto überwiesen wird, das ist aber im Regelfall etwas komplizierter und so genau kenn ich mich mit diesem Thema auch nicht aus. Unter der Hotline 0800 4 5555 30 kannst du genaueres zum Thema Kindergeld erfahren.

Viel Erfolg bei der Ausbildung!

...zur Antwort

Ich glaub die Frage solltest du besser unter "steuerrecht" stellen und nicht unter Hartz IV, ich glaub da kannst du eher auf eine Antwort hoffen....

...zur Antwort

Wenn die dich sperren, warum auch immer, leghe SOFORT Widerspruch ein. Um dich zu sperren, brauchen die schon einen grund, den gibt es laut gesetz aber gar nicht... bzw trifft es nicht bei dir zu. Du kannst doch nicht damit rechnen in der Probezeit gekündigt zu werden aus Gründen, die du gar nicht zu vertreten hast...

...zur Antwort

Sehr hilfreiche Antworten bisher... muss man ja echt mal sagen...

Ich bin selbst Arbeitsvermittlerin im Bereich Unter 25-Jährige im Jobcenter und ich kann dir sagen, dass du normalerweise jede Menge Schulungen gibt. Das kommt aber auf die Größe des Jobcenters an, wieschnell das geht oder auch nicht.

Eigentlich findest du zu fast allem im Intranet Schulungsunterlagen, Geschäftsanweisungen, Reader etc.... Also ganz klar: Eigenstudium sollte kein Fremdwort für dich sein, du lernst mehr alleine als auf Schulungen, weil du die, wenn du Pech hast,teilweise erst ein halbes Jahr spter oder so bekommst...Du wirst die erste Zeit erst mal mit grundlegenden Sachen vertrau gemacht, wie unser Basisprogramm und die Abläufe, viel Hospitieren bei anderen Vermittlern und und und....Die Einarbeitung ist bei uns im Jobcenter ehrensache, das kann sich aber von Jobcenter zu Jobcenter unterscheiden...

Für die Tätigkeit im allgemeinen: Ich denke das wichtigste in diesem Beruf ist der respektvolle Umgang mit anderen. Du solltest eine offene Grundhaltung gegenüber Menschen haben und sie nicht verurteilen, weil sie irgendetwas gemacht haben, was du nicht verstehst. Und vergleiche NIEMALS (!!!) das Handeln der Leute mit deinen Verhalten, das einzige, was das bringt, ist dass du langfristig die Leute weniger wertschätzt und dann irgendwann anfängst von oben herab auf leute zu sprechen und dann können die sehr schnell an die Decke gehen. Bedenke, dass du nicht immer mit gesunden und/oder motivierten Menschen zu tun hast, gerade im Jobcenter hast du des öfteren sehr kranke Menschen dort sitzen, viele pschische Erkrankungen, oder aber absolut unmotivierte Menschen (das ist aber verhältnisweise eher selten)... Du solltest also in der Lage sein Schicksale und Sachen, die dich aufregen auf der Arbeit zu lassen und nicht mit nach hause zu nehmen. Es ist nicht erst ein Arbeitsvermittler mit Burn Out monatelang ausgefallen....

Also kurz zusammenfassen: Sachen die man schlecht lernen kann aber sxehr wohl sinnvoll/wichtig sind: Empathie, Ehrlichkeit (wenn du etwas nicht weißtt, sag es, und dass du dich schlau machst, das kommt wesentlich besser an, als wenn du falsche Informationen raus gibst), Interesse am anderen Menschen (aber nur mitfühlen, nicht mitleiden)... Und immer dran denken: Du kannst Menschen nicht ändern, das können nur die selbst... Du kannst nur eine Hilfe zur Selbsthilfe sein- Und ganz wichtig: Eine ehrliche wertschätzende Haltung gegenüber jeden Menschen, egal ob Sozialhilfeadel, größtes Ars***, Ex-Häftlinge wegen irgendwelcher Gewaltdelikte (ist gar nicht mal so selten) oder eine Frau die aufgrund einer Trennung in den finanziellen Ruin getrieben wurde. Aber Durchgreifen sollte man auch können....

...zur Antwort

Es kommt auf den Arbeitgeber, also die örtliche Dienststelle drauf an. Ich kenne eine Dienststelle, die sich über alles aufregen, was gegen die Norm spricht - egal ob es ein Tattoo ist, das man eigentlich gar nicht sieht, oder ein Piercing im Gesicht, sogar ein zuweites Ohrloch hab ich schon als Grund für einen Streit in einem Team mitbekommen. In solchen Dienststellen ist es Frauen auch verboten Tops ohne Ärmel anzuziehen (auch bei 40 Grad und ohne Klimaanlage) weil es sich nicht "gehört", in meiner jetzigen Dienststelle sagen die nur es sollte halt nicht ganz so sexy sein und keinen tiefen Ausschnitt haben, aber ansonsten ist es denen egal.

In anderen Dienststellen hast du mehr Glück, ich kenn Arbeitsvermittler, die gepierct, tattowiert und erweiterte Ohrlöcher haben - kein Problem.

Also: Es kommt drauf an. Ich würde es nicht riskieren, gerade in der Ausbildung nicht. da du nicht weißt wo du nachher hinkommst. Ich denke wenn du ausgelernt bist und du im Service Center arbeitest (also Telefonzentrale) und du da auch nicht mehr weg möchtest, könntest du so etwas machen nach Absprache. Wichtig: Niemals im Beruf an offensichtlichen STellen ein Tattoo oder Piercing machen lassen, das kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen... Auch wenn ich es übertrieben finde...

Die nächste Frage ist: Willst du das wirklich oder ist es nur eine Phase? Tipp: Lass dir am besten Jahre Zeit mit Piercing stechen oder tattowieren, ich habe 4 Jahre (!!!!) überlegt ob ich mich piercen lasse, habs dann auch getan, aber erst nach vier Jahren. Wenn du es dann in einem Jahr oder so nicht mehr willst, entstehen hässliche Narben. Überleg es dir verdammt gut, die Narben sind echt hässlich! ich würde es eh unter 21 nicht stechen lassen wegen Wachstum etc, das könnte sich verziehen, dann ist es später schief...

...zur Antwort

Also grundsätzlich steht dir beim Arbeitslosengeld 2 374 Euro + Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) zu. Grundsätzlich stimm ich meinen Vorrednern zu, du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV), wenn du Bafög - berechtigt bist. Wer sagt denn, dass du ausziehen MUSST???

In Einzelfällen ist es möglich, dass du einen Wohnkostenzuschuss vom Jobcenter erhalten kannst, wenn das Bafög nicht ausreicht, das sind aber nur regionale Vorschriften soweit ich weiß und von ganz viele Faktoren abhängig: Einkommen der Eltern, Höhe Bafög, kosten der Wohnung, ob du wirklich ausziehen musstest oder auch zuhause wohnen bleiben konntest und du nur umgezogen bist um aus 30 km entfernung 5 zu machen etc.... Ich würde mich nicht drauf verassen....

...zur Antwort
Mit 21 als Selbstversorger ausgestiegen. Nun Zurück. Was tun?

Hallo. Ich mach es kurz. Ich bin 21, habe in der 12. Klasse mein Fachabi schmeißen müssen, aus vielen privaten Gründen. Im Nachhinein ist es blöd gelaufen, aber es ging zu dem Zeitpunkt nicht anders. Ich war danach 2 1/2 Jahre im Ausland, Stichwort: ''Work & Travel'', gepaart mit ner Brise Selbstversorgertun. Ich habe für diese Zeit keine Nachweise außer die fließenden sehr guten Sprachkenntnisse, kann also somit den deutschen stark papiergläubigen Arbeitgeber wohl nicht zufriedenstellen. Das verstehe ich. Ich erfülle sicher nicht die allgemeinen Erwartungen. Ich habe halt das gemcht, was ich zu dieser Zeit gebraucht habe. Dazu stehe ich. Es ist mir gleich, ob mich Arbeitgeber deswegen aussortieren. Ich war glücklich damit. Nun suche ich eine Ausbildung, nachdem ich auf mehreren Gymnasien nicht mehr aufgenommen wurde (waren schon besetzt). Einigen schmeckt anscheinend meine ''Freigeist'' Einstellung nicht und viele interpretieren diese 2 1/2 Jahre wohl mit Faulheit, was leider falsch ist.

Ich beziehe hier nun Hartz4, da ich zu hause nicht mehr wohnen kann. Ich hätte es auch schon vor fast 3 Jahren bekommen, aber habe freiwillig drauf verzichtet und bin halt abgehauen ins Nichts als Abenteurer. Auch wenn es in der Zeit nicht immer leicht war, war es eine prägende Erfahrung.

Wie soll ich je die Arbeitger überzeugen? Die meisten denken sich doch ''Der kündigt eh wieder und haut ab''. So sind sie doch die Michels.

...zum Beitrag

Hallo! Zum einen finde ich, dass dein Lebenslauf (soweit beschrieben) gar nicht so übel ist. Musst dich halt nur richtig positionieren (leichter gesagt als getan). Ok, dass du das Abi abbrechen musstest ist wohl wirklich dumm gelaufen, es gibt aber nich Abendgymnasien, auf normalen hast du so gut wie keine Chance mehr weil du keine Schulpflicht mehr hast.

Dann ist wirklich die Frage wie deine Bewerbung aussieht. Ich bin Arbeitsvermittlerin im Jobcenter der Zielgruppe Unter 25, war vorher (in meiner Ausbildung) oft im Arbeitgeberservice der Agentur und hab dort öfters eine Vorauswahl der Bewerbungen für Arbeitgeber gemacht und wenn ich mittlerweile eins weiß, dann, dass eine gute Bewerbung heute scheinbar sehr selten ist, Und vor allem bildungsunabhängig! Ich hab Ingenieuren auch schon ne Bewerbung komplett auf den Kopf gestellt, weil die eher eine Beleidigung für den Arbeitgeber waren...

Bei Travel and work bekommt man ja selten Bescheinigungen über das, was du gemacht hast. Du machst im Regelfall ja fast alles, hauptsache weiterreisen und überleben. Was du aber für sowas ganz besonders brauchst und somit wahrscheinlich zu deinen Stäken gehört: Flexibilität und gutes Auffassungsvermögen! Überlege dir: was macht dich aus, was macht dich besser als andere? Du hast verschiedene Erfahrungen gesammelt, vermutlich in verschiedenen Bereichen. Inwieweit können sie dir in deinem Wunschberuf/ in dem angestrebten Unternehmen helfen? Informiere dich schon bevor du die bewerbung schreibst gut über das Unternehmen und stell deine Eigenschaften als positives "Mitbringsel" für das Unternehmen dar und schreib wieso diese Eigenschaften/ Erfahrungen dem Unternehmen nutzen können.

Irgendwie würde ich auch gerne mal deine Bewerbung sehen und dir vielleicht Tipps geben oder Verbesserungsvorschläge (ich hatte noch nie eine Bewerbung, wo ich nichts gefunden habe, ich bin sehr kleinlich in sowas), weiß aber leider nicht wie ich das anstellen sollte ohne dass du deine Anonymität verlierst und auch ich meine bewahre.

Des Weiteren stellt sich natürlich die Frage nach den Ausbildungsberuf, den du anstrebst. Welche Voraussetzungen hat der Beruf? Was ist Ausbildungsinhalt und warum interessierst du dich genau für diesen Beruf und nicht für einen anderen? Zeig dem Unternehmen, dass dein Entschluss fest steht! Informier dich über Berufenet genau über den Beruf und schau, dass du in das Anforderungsprofil passt. Wenn du Maurer werden willst ist die Bewerbung nicht ganz so wichtig (darf auch inhaltlich nicht ganz sooo perfekt sein). Als Bürokaufmann/-frau ist eine Bewerbung aber eine Arbeitsprobe! Da gilt formal absolut korrekt nach der Norm DIN 5008 und inhaltlich muss heraus kommen, dass du kommunikativ bist und mit Wörtern umgehen kannst.

Hinzu kommt, dass du im direkter Konkurrenz mit den Schulabgängern stehst, deswegen muss die Bewerbung eigentlich noch besser sein. Und niemals aufgeben! ich habe eine Abitur auf einem Wirtschaftsgymnasium mit 2,1 abgeschlossen (richtige Ausdrucksweise: allgemeine Hochschulreife mit Spezialisierung auf Wirtschaftswissenschaften), was eigentlich als Elite gilt und mich gerade für kaufmännische Berufe besonders qualifiziert hat und ich habe dennoch über 150 Bewerbungen geschrieben und hatte am Ende nur 2 (!!!!) Zusagen. Es ist schwer heutzutage, aber deswegen muss du noch mehr geben!

Bewirbst du dich für das Jahr 2012? Der zug ist bei sehr vielen schon abgefahren, teilweise sind die Bewerbungsfristen für 2013 (in manchen Bundesländern doppelter Abiturjahrgang) schon abgelaufen...

sorry für den halben Roman, ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen. Vielleicht magst du mich ja auch als Freund hinzufügen und dann irgendwie per Fake-Emailadresse eine geschwärzte Form deiner Bewerbung zukommen lassen, dass ich mal drüber schau, wenn du magst.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Fahrtkosten werden aus dem Vermittlungsbudget finanziert, da gibt es örtliche Bestimmungen zu. Ich würde mal konkret deinen Arbeitsvermittler fragen, nur der kann es beantworten.

Bei uns werden max. 150 Euro übernommen, wobei max. die Kosten vom öffentlichen Verkehr erstattet werden und nur in begründeten Ausnahmefällen können die PKW-Kosten übernommen werden, das sind 0,20€ pro KM bei uns.

Vor Ort nachfragen wie das bei euch ist, das sind Weisungen, die nur für ein Jobcenter gelten und auch schnell geändert werden können, da wirst du im Internet nichts zu finden.

...zur Antwort

Also grundsätzlich haben die anderen Recht - wenn du nicht vom Staat leben willst, kannst du hinziehen wo es dir gefällt. Aber vielleicht solltest du dir erst einen Teilzeit-Job suchen und dann zu deinem Freund ziehen.

Hätte den Vorteil, dass du zum einen auch slber etwas Geld zum ausgeben hast (184€ Kindergeld klingen mehr, als es sind) und dann bist du auch eigenständig krankenversichert.

So lange du unter 23 bist und keine Erwerbsarbeit ausführst (mindestens 401 Euro Verdienst im Monat) bist du grundsätzlich aber familienversichert in der Krankenversicherung. Ich würde mich aber wenigstens bei der örtlichen Berufsberatung ausbildungsuchend melden.

...zur Antwort

ich würde das drüberfärben lassen. Es kann sein, dass die Farbe unterschiedlich angenommen wird von den Haaren und dann siehst du ganz anders aus.

Hier ein Beispiel: Eine Bekannte von mir hatte hellblonde Strähnen bei mittel - dunkelblonden Naturhaar. Wollte sie dann schwarz färben.... Hatte dann Schwarz mit eher grauen Strähnen ^^

Das müsste sich relativ schnell rauswaschen, zumindest ein bisschen... Würde mal versuchen die Haare ein paar mal zu waschen, es gibt in Friseurfachgeschäften auch leicht-tönendes Shampoo. Ich weiß ja nich wo du her kommst, bei uns gibt es Fachgeschäfte auch für jedermann.

...zur Antwort

Hallo! Also es kommt immer drauf an welchen Test die machen und wie oft du gekifft hast. Hier eine gute Seite:

http://www.drogen-aufklaerung.de/drogentest-auf-cannabis#nachweisbarkeit-von-cannabis

Aber mal so eine andere Frage, wenn ich mir deinen Beitrag ansehe: Wie schaffst du es ein FOR mit einem Schnitt von 1,8 zu machen, wenn du so eine Rechtschreibung hast ?!?

...zur Antwort

Rente und Kindergeld können überhaupt gar nicht von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gekürzt werden. So wie es sich für mich anhörst bezieht ihr ALG II, also HArtz IV. Du musst jede Veränderung umgehend melden, auch wenn die Stelle dir gegeben wurde, woher sollen die sonst wissen, dass du eine nebenbeschäftigung aufgenommen hast? Der Freibetrag bei Hartz IV beträgt 100 Euro im Monat, alles was dadrüber liegt, wird zu 80% angerechnet. Sprich: du verdienst 280 Euro im Monat, 100 Euro sind frei, von den restlichen 180 Euro werden 144 angerechnet. Die Leistungen des Jobcenters werden also um 144 Euro niedriger ausfallen. Grundsätzlich wird der Regelsatz deiner Mutter nicht gekürzt, sondern nur deiner (steht so im Gesetz, das Einkommen von Kindern darf nicht auf die Eltern angerechnet werden), es wird höchsten an die Mutter ausbezahlt.

Kindergeld steht nicht jedem über 18 zu, bin mir aber gerade nicht sicher wer es bekommt und wer nicht, ich glaube, dass jeder, der über 18 ist und auf der Suche nach einer Ausbildung bzw Studium ist, auch Anspruch auf Kindergeld hat bzw wer eine berufliche Erstausbildung absolviert. Sicher bin ich mir aber nicht in diesem Punkt...

Hoffe man konnte dir helfen!

...zur Antwort
unpassende maßnahme vom jc/aa, ablehnung möglich?

moin zusammen! da ich im internet nichts passendes zu meinem fall gefunden habe, nun die hoffnung dass ihr mir vlt etwas weiter helfen könnt :) am montag hatte ich einen termin beim jc. mein derzeitiger bearbeiter hat sich meine bewerbungsunterlagen angesehn und meinte es seien keine verbesserungen/änderungen nötig. auf meine bewerbungen zur tiermedizinischen fachangestellten (ist soviel wie tierarzthelferin) habe ich leider trotzdem bisher nur absagen bekommen. ua. weil ich bisher noch kein praktikum o.ä. bei einem tierarzt gamacht habe und somit keine vorkenntnisse vorweisen kann. ansonsten sind meine noten usw. eig. immer im rahmen des verlangten. jedenfalls hab ich heut post von meinem bearbeiter bekommen wo er mich zum bewerbungstraining schickt. total überflüssig, da meine bewerbung ja gut ausschaut und ich mich bei vorstellungsgesprächen auch gut präsentieren kann. (jedenfalls wurde das auf meine explizierte nachfrage, bei vorherigen gesprächen von mir gesagt.) außerdem soll ich eine maßnahme im künstlerischen und handwerklichen bereich machen, was genau steht noch nicht fest. außerdem soll dies dann auch gleich ein "training on the job" sein. also auch gleich mit vertrag und auch gleich 8 monate lang. aber was nutzt mir eine aufgezwungende maßnahme in einem bereich, der mich nicht interessiert, in dem ich keine begabung hab? jaaa, ich soll dem staat nicht auf der tasche liegen, darüber bin ich mir bewusst.... blabla kann ich mich dagegen wehren? schließlich entspricht das nicht annähernd meinen vorstellungen. und ich bin auch erst seit 4 monaten bei diesem bearbeiter, hatte erst ein treffen davor mit ihm und es muss doch auch maßnahmen geben, die in etwa meiner gewünschten fachrichtung entsprechen. hat da jmd von euch erfahrung mit? ach ja, noch zur info: ich falle noch in die "unter 25 jahre alt" kathegorie, falls das ebenfalls von bedeutung sien sollte.

danke schonmal, sorry für soviel text :)

...zum Beitrag

So mal eine ganz kleine Frage: beziehst du Leistungen oder gehst du noch zur Schule? Wenn du Leistungen beziehst, kriegst du eine dreimonatige Sperrzeit, wenn du eine Maßnahme nicht teilnehmst, die vorher beschlossen wurde ( bei einer Betreuung durch die Agentur für Arbeit), falls du im HArtz IV Bereich bist, folgt eine Sanktion. Ein Nichtantritt ohne Beziehung von Leistungen ist auch nicht so einfach zu beantworten. Hier ist die Frage, ob du als arbeitsLOS oder als arbeitsuchend geführt wird. arbeitsuchend kann dir eigentlich nichts passieren, arbeitslos kannst du eine Vermittlungssperre bekommen, kann ganz schöne Folgen haben, frag google.

Was mich jedoch mehr interessieren würde, ist WARUM dein Berater genau diese Maßnahmen für dich ausgesucht hat. Keine Agentur/ kein Jobcenter hat die Mittel zur Verfügung, um sinnlose und nicht zielführende Maßnahmen anzubieten, und Plätze sind auch eher selten zu verschenken. Mir scheint es so, als ob du dich in einem gewissen Berufsfindungsprozess findest und dein Berater möchte, dass du auch andere Alternativen als nur den einen Beruf, in den du ja noch keinen Einblick hattest, entwickelst. Ich hatte selbst mal den Wunsch Tierarzthelferin zu werden, habe dann 4 Wochen lang ein Praktikum gemacht udn glaub mir - seitdem will ich nie wieder eine Tierklinik hinter den Kulissen sehen, für mich war das nichts, das wusste ich vorher jedoch nicht. Heute bin ich in einem Bereic h gelandet, wo ich vor drei Jahren noch gesagt habe, dass ich dafür weder geeignet bin, noch dafür interesse habe und heute will ich meinen Beruf nicht mehr abgeben.

Du kannst dich in der heutigen Zeit nicht darauf verlassen nur einen Zielberuf zu haben, du musst Alternativen überlegen und dich auch Alternativ bewerben, die Chance genau für diesen Beruf und zwar genau dort wo du es möchtest eine Stelle zu finden, ist doch relativ gering, kommt auf die Umgebung an.

Hast du mal einen Explorix Test gemacht? Frag mal deinen Berater danach. Oder es gibt einen Test vom Planet Beruf oder liste deine Interessen mal auf und überlege in welche Richtung es noch gehen könnte. Bei Fähigkeiten bei den bestimmten Berufen, die wichtig sind, kannst du im BerufeNet nachsehen oder im Berufe Aktuell, dass du im BIZ der Agentur erhälst, BerufeNet ist aber ausführlicher.

Ich denke genau das will dein Berater damit erreichen, dass du nicht auf einen Beruf fixierst, weil er evtl. weiß, dass der Arbeitsmarkt in der Branche gerade schlecht ist, und Alternativen entwickelst, die dir auch Spaß machen könnten.

Was das allerdings mit dem Bewerbungsunterlagen bzw dem Bewerbertraining auf sich hat, kann ich dir leider nicht beantworten. In der Regel gehen die ja nur max. 5 Tage... Tipp, wenn du meinst du brauchst es nicht und du keine Lust darauf hast: hol dir nen Krankenschein vom Arzt, dann kann dir keiner was, dann hast du keine Folgen zu befürchten

In der heutigen Zeit wirst du dich kaum auf einen

...zur Antwort

Sofort hingehen und dich persönlic arbeitslos melden und den Antrag direkt mitnehmen. Du kannst die 3 Monate nicht umgehen, kannst für die Zeit aber zum Jobcenter Hartz IV beantragen. Da kriegst du dann auch weniger, wegen der Sperrzeit, aber verhungern lässt dich keiner, Kann sein, dass du das Geld dann an das Jobcenter zurück zahlen musst in kleinen Raten, das weiß ich nicht genau, aber die Sperrzeit kannst du nicht umgehen....

...zur Antwort

um dich arbeitsuchend zu melden, brauchst du nicht hin, das reicht telefonisch, aslternativ kannst du das auch per Internet machen (vorsicht, kompliziert). Wenn du dich arbeitslos melden möchtest, musst du persönlich vorsprechen, das geht ohne termin

...zur Antwort

Du hast eine Nachweispflicht, du musst es nachweisen, kann ja jeder behaupten... Also ab zum Arzt, eine Bestätigung vom Arzt holen und das dann zum Jobcenter.

Du bist laut Gesetz verpflichtet Termine wahrzunehmen, es sei denn du hast einen wichtigen Grund. Krankheit des Kindes ist ein Wichtiger Grund, aber du brauchst einen Nachweis

...zur Antwort
Krank (Burnout) selbst gekündigt (Rat vom Arzt) nun Probleme mit A.f.A wg. Resturlaub

Hallo!

Da ich seit fast einem Jahr stressbedingte, körperliche Probleme habe und in den letzten Monaten auch noch psychische Probleme hinzu gekommen sind, habe ich auf Anraten meines Arztes meinen Job gekündigt.

Ich war krank geschrieben, war dann noch für wenige Tage arbeiten (Einarbeitung einer Kollegin) und habe dann meinen Resturlaub bis zum 30.06.11 genommen. Ich hatte mich aber bereits Mitte Juni, direkt nach meiner Kündigung (dann ab 01.07.11) bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Am 01.07.11 hat mein Arzt mich dann direkt wieder krank geschrieben. Von der Firma wurden mir auf der letzten Abrechnung noch 2 Tage Resturlaub mit ausgezahlt und die Agentur für Arbeit hat mir daher meine Leistungen erst ab dem 05.07. bewilligt (die zwei Tage Wochenende 3. & 4.07 wurden da mitgerechnet).

Die Leistungsabteilung hatte bereits alles bewilligt und das Geld ist sogar schon überwiesen worden und nun kommt ein Schreiben von der Agentur für Arbeit, dass die Leistungen eingestellt wurden und ich das Geld evtl. zurück zahlen muss. Begründung: Da mein Antrag bis einschl. 04.07.11 wegen der zwei vergüteten Urlaubstage geruht hat, ich aber schon am 01.07.11 vom Arzt AU geschrieben worden bin, wären sie nicht für meine Leistungen zuständig!

Die Krankenkasse sagt aber, dass sie nur dann Krankengald zahlen wenn ich vorher 6 Wochen krank war und meine Leistungen von der A.f.A. bekommen habe und ich nun wohl auch eigentlich gar nicht mehr versichert bin. Da mein Arbeitgeber mich ja zum 30.06. abgemeldet hat und die A.f.A. nun auch erst mal nicht zahlen will!

Ich warte nun auf einen Rückruf der A.f.A. um einen Termin in der Leistungsabteilung zur Klärung zu bekommen.

Wie soll ich mich da nun verhalten? Ich bin zum ersten Mal nach über 19 Jahren arbeitslos und kenne mich mit dieser Materie nicht wirklich aus! Von der Krankenkasse wurde mir gesagt, dass wenn ich mich z.B. schon am 28.06.11 hätte krank schreiben lassen, statt am 01.07.11, dass dann direkt die Krankenkasse mit Krankengeld eingetreten wäre. Woher soll man sowas denn vorher wissen? Hätte ich mich also auch erst zum 06.07.11 krank schreiben lassen, wäre wohl direkt die A.f.A. eingetreten!?

Und nu obwohl schon alles bewilligt und das Geld schon gezahlt wurde, kommen die damit und ich weiß gar nicht mehr was los ist! :-(

Ich danke euch schon jetzt für eure Antworten!

...zum Beitrag

Das ist eine verdammt komplizierte Frage... Offiziell bist du nicht arbeitslos, da du arbeitsunfähig bist, also nicht direkt nach arbeit suchst.

Leider bin ich in der Arbeitsvermittlung tätig und nicht in der Leistungsabteilung, das werden die dir wohl auch nur ganz genau beantworten können.

Als erstes: ruhig bleiben, im Regelfall sind auch die Leute von der AfA keine Unmenschen, sie müssen sich zwar an die Gesetze und Weisungen halten, aber man wird es dir erklären. Der Rückruf sollte relativ schnell bei dir ankommen und der Termin müsste auch relativ zeitnah sein, also keine Sorge.

Die werden nicht so einfach von dir verlangen, dass du alles zurück zahlst, dann hättest du ja diesen Monat nichts zum leben...

Also ruhig bleiben, keine Panik, ist sehr verwirrend, aber klärt sich schon. Keiner wird dich verhungern lassen.

Alles Gute!

...zur Antwort

Hallo!

Grundsätzlich hast du eine 4-wöchige Nachversicherung in der Krankenversicherung. den genauen Paragraphen kann ich dir gerade nicht sagen, aber keine Sorge, du bist krankenversichert.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du, ab dem Zeitpunkt, wo du die Voraussetzungen nach §118 SGB III erfüllst. Wann du genau den Antrag abgibst, ist irrelevant, du wirst das Arbeitslosengeld ja am letzten Werktag des Monats für den August bekommen, und zwar für den ganzen Monat und nicht nut ab 11.8, auch wenn du da den Antrag abgegeben hast.

...zur Antwort

Lass das sein... Du könntest einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, aber dann bekommst unter Umständen eine Sperrzeit von 3 Monaten, das ist eigentlich sehr wahrscheinlich. Du kannst dich zudem nicht ausruhen, wenn du arbeitslos bist, du hast gesetzliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel an Maßnahmen teilzunehmen, die dir angeboten werden und dich zu bewerben. Die Bewerbungen müssen nachgewiesen werden. Also Ausruhen ist nicht!

Je nachdem, welche agentur für Arbeit zuständig ist und wie der Arbeitsvermittler ist, kannst du jede Menge Sperrzeiten bekommen, wenn du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst und dann kann es passieren, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt und dann heißt es Hartz IV - wo du verpflichtet bist mit 63 deine Rente einzureichen...

also: arbeite lieber noch 2 Jahre, die gehen ja auch schnell vorbei...

...zur Antwort
  1. Sie müsste im Kühlschrank eine Notfallspritze liegen haben, wenn nicht, soll Sie sich umgehend eine vom Arzt besorgen. Das wird dann intramuskulär gespritzt. Vorsicht, die Dinger haben ein Verfallsdatum!

  2. Sofort Notarzt rufen!

Wenn Sie keine Notfallspritze (ich weiß nicht genau wie die dinger heißen) hat, dann hilft wahrscheinlich auch Honig ins Zahnfleisch reiben... Ob es beim Menschen klappt, keine Ahnung, das machen wir immer bei unserem Hund, der Diabetiker ist, wenn er keinen Zucker mehr nimmt. Bei mir habe ich es noch nie ausprobiert (bin auch Diabetiker).

Ansonsten kann man es auch vor der Bewusstlosigkeit merken. Also bei mir ist es so, dass ich um Mund und Nase kreiseweiß werde, schweißausbrüche bekomme, andere fangen an zu zittern. Ist der Zucker tief genug, dann rede ich wirres Zeug... Wenn du so etwas beobachtest, bitte sie zu messen

Ich hoffe, dass es nicht passiert, dass sie so unterzuckert, dass sie fremde Hilfe braucht!

...zur Antwort