Das Fernabsatzrecht greift in diesem Falle nicht, da dafür entscheidend ist, wo die Bezahlung (nicht die Abholung!) erfolgte. Wenn du im Markt bezahlt, hast du also kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Da die Bezahlung aber noch nicht erfolgt ist, kannst du einfach nicht hingehen oder den Artikel im Markt kaufen oder einfach noch mal neu bestellen.

Media Markt bietet aber auch bei Käufen im Laden kein freiwilliges Rückgaberecht an, so dass das alles kein Problem sein dürfte.

Ich würde das bei der Abholung einfach sagen, und ich bin ziemlich sicher, dass die dir den Preis nachlassen.

...zur Antwort

Zunächst mal ist es ja nicht gerade die feine Art, eine einjährige Beziehung einfach so mir nix dir nix zu beenden. Ich würde vermuten, dass er eine andere Frau kennengelernt hat, die er geiler fand. Vielleicht hat sie ihn jetzt abblitzen lassen oder er findet sie, nachdem er sie besser kennengelernt hat, vielleicht nicht mehr so heiß. Und bevor er jetzt gar nichts mehr hat, geht er halt wieder zu dir zurück. Das muss nicht so sein, aber es kann so sein. Ich wäre da vorsichtig. Du kannst dich ja mit ihm treffen und ausloten ob das so war. Wenn ja, dann bist du ja wirklich nur zweite Wahl, und dann würde ich ihm auch den Laufpass geben.

...zur Antwort

Ich hatte mal in einer 2er WG gewohnt, und meine Mitbewohnerin hatte ebenfalls eine Katze. Wenn sie weg war, schloss sie immer das Zimmer ab und ließ die Katze allein. Wenn sie über mehrere Tage weg war, nahm sie die Katze in einer Box mit. Es geht also schon. Ob das Tierquälerei ist, kann ich nicht beurteilen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.