Hy Superhoden

Als erstes stelle ich Dir die Gegenfrage an wen Steuern gezahlt werden muß?

Antwort: An den Staat.

Nun forsche bitte selber nach wie der Name des Staates ist und wie der Staat heißt.

Um Dir das etwas einfacher zu machen....

Nimm Deinen "Personalausweis"... dort steht vermutlich oben fettgedruckt "Bundesrepublik Deutschland" drauf. Das soll das Land sein... nimm jetzt bitte eine aktuelle Landkarte und suche dieses Land.

Im Ausweis soll der Familienname stehen... das besagt das "Personalausweisgesetz " im §5. Suche den Eintrag "Familienname" im Ausweis...

Im Ausweis steht unter "Staatsangehörigkeit" "DEUTSCH". Suche bitte den Staat "DEUTSCH".

Jeder Ausweis muß im Original Deine Original-Unterschrift tragen. Ist das bei Deinem so??? Oder eine Computergrafik???

Alles eine Täuschung im Rechtsverkehr... von hochrangigen Politikern gesteuert.

Wo kein Staat ist, da herrscht auch keine Steuerpflicht.
Hast Du Fragen??? Dann her damit!

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Hallo Spielkrone

Auch ich habe mich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und bin gerade dabei eine Datenschutzerklärung anzufertigen.

Tatsache ist folgende:

Möchte eine Partei von einer anderen Daten erheben, so ist es mein Recht zu wissen was mit meinen Daten geschieht und wie sie verwendet werden. Dieses ist nicht so bei einem Staat!

Wie ist denn der Name des Staates? Bitte gerne Antworten Posten! ich habe heir folgendes... https://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html

1949 wurde ein GG erlassen mit dem Namen "Bundesrepublik für Deutschland".... kann man ja so hinnehmen...1990 wurde die "Bundesrepublik für Deutschland" abgemeldet und der Name "Germany" international angemeldet, National ist es "Deutschland" genannt. Das ist unter einfachem Firmenrecht geschehen.

Fazit - wir leben in einem Land mit Firmengesetzen.

Tritt nun eine Firma mit uns bei einer Verkehrskontrolle, so ist es erforderlich eine Datenschutzerklärung auszufüllen. Die Firma Polizei hat solche natürlich nicht vorrätig - also immer eine Datenschutzerklärung dabeihaben.

Sofern sie sich weigern, weil sie ja "Hoheitliche Aufgaben" zu erledigen haben, auffordern ihren "! Beamtenausweis !" vorzulegen. Nur Staatsorgane haben eine Beamtenausweis. Die Polizei hat aber nur Dienstausweise wie jede andere große Firma.

Nehmt doch mal euren eigenen Ausweis...

Laut Gesetz Personalausweisgesetz §5 muß der Familienname sowie die Staatsangehörigkeit angegeben werden.

Nun sucht doch mal bitte den Familiennamen...

Sucht doch mal bitte den dort angegebenen Staat...

Ausgestellt ist der Ausweis von der "Bundesrepublik Deutschland" such bitte auf einer aktuellen Landkarte dieses Land...

Wir werden nur verarscht und ausgenommen... Wehrt euch und bleibt dabei immer friedlich - stellt Fragen - stellt alles in Zweifel -

Das Recht ist auf unserer Seite!

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1.) Du solltest erst einmal klären ob Du einfach so einwandern / einreisen kannst.

2.) Wer im Ausland lebt muß sich alle 10 Jahre beim Konsulat melden um die Staatsbürgerschaft "deutsch" zu behalten.

Hast Du diese Termine verpasst, kannst Du nur noch versuchen "Deutscher nach Abstammung" zu werden, was mindestens bis in das Jahr 1913 nachzuweisen ist.

Hoffe Du bist nun einen Schritt weiter.

Viel Glück

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Fährst Du auf der Strasse ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird nach OWiG geahndet - aber das

OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) ist ungültig!

Ein Verfahren nach der ZPO ist nicht durchzuführen denn die

ZPO (Zivilprozeßordnung) ist auch ungültig!

Und weil es so schön ist...auch die

StPO (Strafprozeßordnung) ist ungültig!

Und wieso sind die UNGÜLTIG?

Weil ALLEN Gesetzen in der BRD der Geltungsbereich fehlt! Und wenn ich nicht weiß, WO ein Gesetz anzuwenden ist, dann ist es NIRGENDS anzuwenden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts).Wers nicht weiß - zahlt eben ;)So verhält es sich übrigens auch mit den Steuern und Abgaben - auch diese Gesetze und darauf basierenden Ordnungen haben keinen Geltungsbereich - schaut mal selber nach!!!" (siehe http://meinungen.*******/forum-webde/[URL=http://www.juraforum.de/lexikon/post]post/13438642[/url], 26.Oktober 2011, 17:53 Uhr)

Aufgrund der persönlichen Sicherheit sollte man sich überlegen ob man ein unnötiges Risiko eingeht...

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Standesamt Fragen - tolle Idee!!!

Ich selber habe gerade eine ähnliche Frage - hier existieren, selber vom Amt geholt, 3 Geburtsurkunden. einmal bin ich als Vater verschwiegen worden, dann eingeschrieben und in Version 3 bin ich schon wieder nicht da - dort steht  jetzt ein anderer!!!

Glaube dem Amt nicht. Frage Deine Verwandschaft nach Bildern aus den Jahren - oder einen GenTest

Frage nach einem Abstammungsbuch - das sollte Dir auch von Deinen Eltern vorgelegt werden.

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4 Cent genügen!

Seit Mitte der 90er Jahre gibt es den Weltpostvertrag. Den Brief als Kriegsgefangenenpost deklarieren Die Postleitzahl muß in eckige Klammern (nicht souveräner Staat, das ist die BRD-GmbH) Das ist alles. Postgebührenerhöhungen interessieren nun also niemanden mehr... http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/08/05/kriegsgefangenenpost-und-abgabenlast/

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@ Brauhaus Die BRiD ist noch immer nicht souverän. Dieses bestätigen diverse Politiker auch (siehehttps://www.youtube.com/watch?v=Ab1lyuTyu0UU) Die deutsche Staatsbürgerschaft darfst Du ablegen sofern Du eine andere hast, denn Staatenlos ist nicht erlaubt. GG

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@ majaesel mönsch kans du gleinlich sain... schraipfähler!

Und nun zum Thema: 1.) die Frage ist erst einmal ob im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen und ggf. wie breit der Weg ist.

2.) Instandhaltung: Wurde dieses geregelt? Wenn nicht vertraglich vereinbart tritt BGB §1020ff in Kraft. (Wegbesitzer stellt Grundstück und Nutzer hält instand)

Eine Frage bleibt aber offen: Braucht mann nicht eine erlaubnis um einen Poller aufzustellen? Dieses solltest Du mit dem Bauamt / Tiefbauamt klären.

Hoffe das hilft Dir weiter.

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Habe von MBS Thermo IN 19KW Qualmprobleme wurden durch Schornsteinsanierung beseitigt, Habe nur 3,5 Meter Schornsteinlänge. Euer Problem des qualmens ist entweder in dem zu geringen Schornsteinzug oder der Holzbefeuerung zu suchen. Habe meinen Ofen seit 2 Jahren in Betrieb und bin zufrieden.

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Die Bank darf keine Gebühr für das versenden berechnen - außer der Kunde wünscht dieses ausdrücklich. Siehst Du hier...

Urteil: Deutsche Bank muss Kontoauszüge kostenlos zusenden

Holen Kunden der Deutschen Bank ihre Kontoauszüge nicht regelmäßig selbst ab, darf das Geldhaus ihnen nicht unaufgefordert die Kontoauszüge zusenden und dafür eine Gebühr erheben. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank entschieden.

Gemäß den Geschäftsbedingung der Deutschen Bank bekommen die Kunden ihren Kontoauszug – sofern sie ihn nicht in den vergangenen 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abgeholt haben – unaufgefordert per Post zugeschickt. Dafür müssen sie jedoch ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen.

Diese Praxis hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schon länger als unzulässig kritisiert: Eine Bank sei zwar grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf nach Meinung der Verbraucherschützer aber kein Entgelt erhoben werden. Das sei nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt habe.

Recht auf kostenlosen Kontoauszug

Zustimmung fanden die Verbraucherschützer bei den Richtern des Landgerichtes Frankfurt am Main. Ihrer Ansicht nach verlangen Kunden durch die Nichtabholung der Kontoauszüge nicht automatisch deren Zusendung. Vielmehr stehe es im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.

Die Deutsche Bank will das – noch nicht rechtskräftige – Urteil jetzt prüfen. Ein Pressesprecher kündigte aber bereits an, dass die Bank vorerst für zwangsweise verschickte Kontoauszüge keine Gebühren mehr erheben werde.

Signal an die Bankenbranche

Die Entscheidung der Frankfurter Richter gilt zunächst nur für die Deutsche Bank und hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken und Sparkassen. Da diese Institute aber vielfach vergleichbare Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden, werden sie die weitere Entwicklung in dieser Sache sicher genau beobachten.

Nachtrag vom 30. Mai 2011: Die Deutsche Bank hat keine Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil jetzt rechtswirksam, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8. April 2011 (A.z.: 2-25 O 260/10). Das Urteil kann beim vzbv als .pdf-Dokument herunter geladen werden.

Quelle: vzbv (ENDE) finanzwertig.de/28.04.2011

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Freies Deutschland - mache ein Schild für Deine Mutter und demonstriere doch mal vor dem Haus - gibt bestimmt ne menge Gesprächsstoff...

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Ist schon eine perfekte Antwort. Bitte nicht zu schnell Trocknen lassen. Der Zement benötigt unbedingt Feuchtigkeit um abzubinden. Die Prüffestigkeit ist nach 28 Tagen erreicht. Persönlicher Tipp: 3 Tage abdecken mit Plane, danach kannst Du ihn normal trocknen Lassen. Der Fliesenleder sollte ein Feuchtemesser haben. Viel Spass

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Du solltest auch mal in die Baugenehmigung reinsehen. Wenn einer eine Garage baut sollte der Weg zur selbigen beschrieben sein. Wenn die Genehmigung fehlt - ist es vieleicht ein "Schwarzbau"? Das wäre dann ein Eigentor...

Gib mal auch eine Rückmeldung was inzwischen passiert ist - würde anderen helfen.

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Sieh doch mal in Deinen Grundbuchauszug. bei uns steht drin:...Der Eigentümer Herr... nebst Ehefrau hat das Recht diesen Weg zu begehen zu befahren und darüber Vieh zu treiben. Fremde sind nicht erwähnt. Halte uns mal auf dem Laufenden.

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Hallo Dajam Bei Deinem Angebot sollte man erst mal wissen: Ist der Wasserspeicher dabei Auf welche Themperatur wurde das bei welchem Volumen gerechnet? Ist die elektrische Regelung dabei? Die gesamten Rohre einschließlich allem drum und dran? Wurde direkt vor dem Schornstein noch ein zusätzlicher WT geschaltet?

..oder sind es nur hochwertige Ofenkacheln die diesen Preis gerecht werden?

Gib uns mal ein wenig mehr Infos, denn das kann ein langer Rattenschwanz von Kosten sein der evtl. nicht bedacht wurde.

Grüße von Norbert

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Verliebt man sich in den einen und gleichzeitig in einen anderen so ist es meißtens nur ein ausbrechen aus dem Alltag.

Hier wünscht sie sich scheinbar nur eine Abwechslung oder genauer gesagt auch mal "gesehen zu werden".

Sie sollte lieber mal sehen was in ihrer jetzigen Beziehung fehlt und daran arbeiten.

wenn sie alles miteinander abwiegt wird sie selber entscheiden können... und das sage ich als Mann...

Viel Glück

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Klar kann ich mich den Ulknudeln anschließen - aber ich glaube hier braucht wirklich jemand Hilfe.

Bitte eine Woche lang machen!!!
Es gibt Rattenköder in der Grüße einer Haselnuß. Diese haben ein Gift in sich was nach 1-2 Tagen wirkt. Nicht jede Ratte kommt täglich. Die Köder kosten unter 5 € im Tierfachhandel.

Ich empfehle Dir den Köder auf eine Untertasse im Becken zu legen. nicht gefressene Köder kannst Du wieder einlegen.

Beschwere nach jedem Gang zum Klo den Deckel mit ca 3 Kilo. Wäschekorb etc....

Anschließend: Lege über Nacht einen "Klostein" ins Becken!

Niemals etwas anderes als Fäkalien ins Klo geben ! ! !

In spätestens einer Woche hat sich das erledigt - aber du mußt Dich daran halten.

der Kammerjäger freut sich sonst über Stammkundschaft.

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Klar kann ich mich den Ulknudeln anschließen - aber ich glaube hier braucht wirklich jemand Hilfe.

Bitte eine Woche lang machen!!!
Es gibt Rattenköder in der Grüße einer Haselnuß. Diese haben ein Gift in sich was nach 1-2 Tagen wirkt. Nicht jede Ratte kommt täglich. Die Köder kosten unter 5 € im Tierfachhandel.

Ich empfehle Dir den Köder auf eine Untertasse im Becken zu legen. nicht gefressene Köder kannst Du wieder einlegen.

Beschwere nach jedem Gang zum Klo den Deckel mit ca 3 Kilo. Wäschekorb etc....

Anschließend: Lege über Nacht einen "Klostein" ins Becken!

Niemals etwas anderes als Fäkalien in das Klo geben!!!

In spätestens einer Woche hat sich das erledigt - aber du mußt Dich daran halten.

der Kammerjäger freut sich sonst über Stammkundschaft.

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